Gesetzliche Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen

Versteigert werden nur Gegenstände, bei denen innerhalb der gesetzlichen Frist keine Eigentumsrechte geltend gemacht wurden.

Fundbüros bewahren abgegebene Sachen über einen bestimmten Zeitraum auf und versuchen, sie ihren Besitzern zuzuordnen. Erst wenn dies nicht gelingt und auch der Finder keinen Anspruch anmeldet, können sie verwertet werden.

Die öffentliche Auktion verhindert, dass noch brauchbare Gegenstände dauerhaft Lagerflächen blockieren oder voreilig entsorgt werden.

Eigentümer haben noch eine letzte Frist

Bis zum 10. August können Empfangsberechtigte ihre Rechte bei der Stadt anmelden. Sie müssen dabei glaubhaft nachweisen, dass der betreffende Gegenstand ihnen gehört.

Hilfreich sind genaue Beschreibungen, Kaufbelege, Seriennummern, Fotos oder besondere Merkmale. Eine allgemeine Aussage, beispielsweise ein Fahrrad verloren zu haben, dürfte für eine eindeutige Zuordnung nicht ausreichen.

Wer einen Verlust bemerkt, sollte deshalb nicht erst kurz vor der Auktion Kontakt zum Fundbüro aufnehmen.

Keine Garantie auf Funktion

Die Stadt versteigert die Gegenstände in ihrem vorhandenen Zustand. Sie werden nicht auf Funktionsfähigkeit oder verdeckte Schäden geprüft.

Nach dem Zuschlag sind Beanstandungen ausgeschlossen. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Bieter sollten Gegenstände daher vor dem Gebot genau betrachten und mögliche Reparaturkosten einkalkulieren. Ein niedriger Kaufpreis ist kein Vorteil, wenn ein Fahrrad oder Elektrogerät anschließend nicht genutzt werden kann.

Auktion ergänzt das Hansefest

Die Versteigerung findet auf der Hauptbühne statt und wird damit Teil des öffentlichen Festprogramms.

Das kann zusätzliche Besucher anziehen und sorgt dafür, dass die Gegenstände vor einem größeren Publikum angeboten werden. Gleichzeitig darf eine kommunale Versteigerung nicht zu einer reinen Unterhaltungsshow werden.

Ablauf, Zuschläge und Zahlungen müssen nachvollziehbar und geordnet erfolgen.

Wiederverwendung statt Entsorgung

Wer einen nutzbaren Gegenstand ersteigert, verlängert dessen Lebensdauer. Das spart Rohstoffe und vermeidet Abfall.

Besonders Fahrräder, Werkzeuge oder Haushaltsgegenstände können nach kleineren Reparaturen oft noch lange genutzt werden. Die Stadt sollte jedoch deutlich kennzeichnen, wenn Sicherheitsmängel erkennbar sind.

Fundbüro bleibt erste Anlaufstelle

Auch unabhängig von der Auktion sollten verlorene Gegenstände möglichst schnell beim Fundbüro gemeldet werden.

Bei Smartphones, Fahrrädern und anderen wertvollen Sachen sind Seriennummern oder individuelle Kennzeichnungen besonders hilfreich. Sie erleichtern eine spätere Zuordnung und können auch bei Diebstahlsanzeigen wichtig sein.

Quellen

Hansestadt Anklam, „Öffentliche Versteigerung 2026“, veröffentlicht am 30. Juni 2026

Hansestadt Anklam, Fundverzeichnis und Hinweise zur Geltendmachung von Eigentumsansprüchen, Stand August 2026