Die geplante Reform der europäischen Agrarförderung könnte Landwirtschaftsbetriebe in Ostdeutschland erheblich stärker belasten als Betriebe in vielen westdeutschen und europäischen Regionen. Davor warnen Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien in Halle und der Universität Rostock. Ursache ist vor allem die in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verbreitete Struktur größerer Agrarbetriebe.
Die Europäische Kommission plant für die Förderperiode von 2028 bis 2034 eine stärkere Begrenzung flächenbezogener Direktzahlungen. Nach dem bisherigen Vorschlag sollen Zahlungen an größere Betriebe schrittweise gekürzt und bei 100.000 Euro pro Betrieb und Jahr gedeckelt werden. Kleinere Betriebe, junge Landwirte und neu gegründete Höfe sollen im Gegenzug stärker unterstützt werden.
Für Ostdeutschland könnte diese Neuausrichtung besonders weitreichende Folgen haben. Viele größere Betriebe sind dort keine internationalen Agrarkonzerne, sondern regional verwurzelte Genossenschaften, Familienunternehmen und Nachfolgeunternehmen früherer landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften.
Was aktuell geschehen ist
Die Studie zu den möglichen regionalen Folgen der Reform wurde im Juli 2026 erneut öffentlich aufgegriffen. Nach den Berechnungen der beteiligten Wissenschaftler könnten die Direktzahlungen für einzelne größere Agrarbetriebe deutlich sinken.
Betroffen wären vor allem Unternehmen mit großen bewirtschafteten Flächen. Die Kommission will die Förderung künftig stärker nach Betriebsgröße staffeln. Vorgesehen sind degressive Zahlungen, bei denen die Unterstützung mit zunehmender Fördersumme sinkt, sowie eine feste Obergrenze von 100.000 Euro jährlich.
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Der Vorschlag muss im weiteren Verfahren zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten beraten werden. Die für Ostdeutschland berechneten Auswirkungen sind deshalb Szenarien auf Grundlage der bislang bekannten Pläne und keine bereits feststehenden Kürzungen.
Die Analyse warnt dennoch davor, die unterschiedlichen Agrarstrukturen Europas bei der Ausgestaltung der Regeln zu übergehen. Eine einheitliche Obergrenze könne Betriebe mit vielen Beschäftigten und großen zusammenhängenden Flächen ähnlich behandeln wie reine Kapitalgesellschaften ohne vergleichbare regionale Bindung.
Die wichtigsten Fakten
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik soll 2028 beginnen und bis 2034 gelten. Die EU-Kommission sieht eine stärkere Konzentration der Förderung auf kleinere und mittlere Betriebe, Junglandwirte, Frauen sowie neue Betriebsgründer vor.
Zu den vorgesehenen Instrumenten zählen:
– eine Obergrenze von 100.000 Euro bei Direktzahlungen je Betrieb und Jahr,
– verpflichtende jährliche Kürzungen höherer Zahlungen,
– zusätzliche Förderung kleiner Betriebe,
– stärkere nationale und regionale Gestaltungsmöglichkeiten,
– eine Zusammenführung bislang getrennter Förderbereiche in einem gemeinsamen Fonds.
Die Wissenschaftler rechnen damit, dass größere ostdeutsche Betriebe bei einer unveränderten Umsetzung erhebliche Teile ihrer bisherigen Direktzahlungen verlieren könnten. Einzelne Berechnungen gehen von Rückgängen von bis zu 50 Prozent aus. Dieser Wert beschreibt mögliche Auswirkungen bestimmter Reformszenarien und darf nicht pauschal auf jeden Betrieb übertragen werden.
Für Sachsen wird über die siebenjährige Förderperiode ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von rund 240 Millionen Euro genannt, sofern bestehende Umwelt- und Entwicklungsprogramme auf dem bisherigen Niveau fortgeführt werden sollen.
Der Hintergrund
Die Agrarstruktur Ostdeutschlands unterscheidet sich historisch deutlich von der vieler westdeutscher Regionen. Nach der Wiedervereinigung wurden zahlreiche frühere LPG-Betriebe in Genossenschaften, Gesellschaften oder andere Unternehmensformen umgewandelt.
Dadurch entstanden vielerorts große Betriebe, die mehrere hundert oder mehrere tausend Hektar bewirtschaften. Diese Unternehmen beschäftigen häufig Landwirte, Tierpfleger, Mechaniker, Fahrer, Verwaltungskräfte und Auszubildende.
In westdeutschen Regionen sind dagegen kleinere Familienbetriebe stärker verbreitet. Eine Begrenzung der Förderung nach der bewirtschafteten Fläche wirkt daher regional sehr unterschiedlich.
Die EU begründet die Reform mit einer gerechteren Verteilung der Mittel. Direktzahlungen sollen stärker bei Betrieben ankommen, die nach Auffassung der Kommission besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig sollen neue Betriebe und jüngere Landwirte bessere Chancen erhalten.
Die Wissenschaftler stellen dieses Ziel nicht grundsätzlich infrage. Sie warnen jedoch davor, Betriebsgröße automatisch mit hoher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder geringerer Förderbedürftigkeit gleichzusetzen.
Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist
Die Verhandlungen über den europäischen Haushalt und die Agrarpolitik nach 2027 bestimmen, wie viel Geld den Landwirtschaftsbetrieben ab 2028 zur Verfügung steht.
Landwirtschaftliche Unternehmen müssen Investitionen in Ställe, Maschinen, Bewässerung, Energieanlagen und Beschäftigte langfristig planen. Veränderungen bei den Direktzahlungen können sich deshalb bereits vor Inkrafttreten der Reform auf Investitionsentscheidungen auswirken.
Hinzu kommen volatile Erzeugerpreise, hohe Energie- und Düngemittelkosten, Wetterrisiken sowie wachsende Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Die EU selbst verweist darauf, dass landwirtschaftliche Einkommen im Durchschnitt deutlich unter den Einkommen anderer Wirtschaftsbereiche liegen und Betriebe besonderen Markt- und Wetterrisiken ausgesetzt sind.
Für ostdeutsche Betriebe ist daher entscheidend, ob bei einer Kappung Beschäftigtenzahlen, Lohnkosten oder besondere regionale Strukturen berücksichtigt werden.
Was die Reform für die Regionen bedeuten könnte
Sinkende Direktzahlungen würden zunächst die Einnahmen der betroffenen Betriebe verringern. Je nach wirtschaftlicher Lage könnten Unternehmen darauf mit geringeren Investitionen, Einsparungen oder einer veränderten Produktion reagieren.
Das hätte Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Agrarbetriebe vergeben Aufträge an Landmaschinenwerkstätten, Bauunternehmen, Saatgut- und Futtermittellieferanten, Tierärzte, Transportunternehmen und regionale Dienstleister.
In vielen Dörfern gehören sie zu den wenigen größeren Arbeitgebern. Werden Investitionen zurückgestellt oder Stellen abgebaut, kann dies die regionale Wertschöpfung und kommunale Einnahmen belasten.
Die Studie verweist zudem auf mögliche Folgen für Umweltprogramme. Große Betriebe bewirtschaften umfangreiche Flächen und nehmen dadurch häufig in erheblichem Umfang an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen teil. Sinkt die wirtschaftliche Attraktivität dieser Programme, könnten weniger Flächen einbezogen werden.
Für die Länder entsteht außerdem ein Haushaltsrisiko. Die Kommission will den Mitgliedstaaten mehr Spielraum geben, zugleich könnten bestimmte Umwelt- und Entwicklungsprogramme stärker national mitfinanziert werden.
Finanzschwächere Länder müssten dann entscheiden, ob sie zusätzliche Mittel bereitstellen, Programme kürzen oder andere Ausgaben zurückstellen.
Die ostdeutsche Besonderheit
Die Größe eines landwirtschaftlichen Betriebs sagt in Ostdeutschland nur begrenzt etwas über seine Eigentumsstruktur oder regionale Verankerung aus.
Viele größere Unternehmen gehören Genossenschaftsmitgliedern, örtlichen Gesellschaftern oder Familien. Sie bewirtschaften Flächen in mehreren Gemeinden, beschäftigen zahlreiche Mitarbeiter und übernehmen zusätzliche Aufgaben im ländlichen Raum.
Dazu können Winterdienst, Landschaftspflege, Unterstützung örtlicher Vereine, Ausbildung oder die Bereitstellung technischer Hilfe gehören.
Eine starre Förderobergrenze könnte deshalb Betriebe treffen, deren wirtschaftliche Leistung auf viele Beschäftigte und große Produktionsflächen verteilt ist. Die Wissenschaftler empfehlen, solche Unterschiede bei der Reform stärker zu berücksichtigen.
Eine mögliche Lösung wäre, Lohn- und Beschäftigungskosten vor der Kappung anzurechnen. Dadurch würde ein arbeitsintensiver Betrieb anders behandelt als ein Unternehmen, das große Flächen mit vergleichsweise wenig Personal bewirtschaftet.
Positionen und offene Fragen
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Agrarförderung gerechter und zielgerichteter zu verteilen. Kleinere Betriebe und junge Landwirte sollen stärker profitieren. Gleichzeitig sollen die Regeln vereinfacht und national flexibler ausgestaltet werden.
Die beteiligten Wissenschaftler warnen dagegen vor regionalen Wettbewerbsverzerrungen. Sie fordern, ostdeutsche Betriebsstrukturen nicht pauschal mit industrieller oder investorengetriebener Landwirtschaft gleichzusetzen.
Sollte die Kappung eingeführt werden, sollten gekürzte Mittel nach ihrer Auffassung in den betroffenen Regionen verbleiben. Zudem werden Ausnahmen oder Korrekturen für beschäftigungsintensive und regional verankerte Betriebe vorgeschlagen.
Auch der Deutsche Bauernverband fordert bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine gleichrangige Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeit, Umweltleistungen und ländlicher Entwicklung. Er verlangt praktikablere Umweltmaßnahmen, weniger Bürokratie und eine ausreichende Finanzierung zusätzlicher Anforderungen.
Offen ist, wie genau die Kappung berechnet wird. Entscheidend wird sein, ob Beschäftigte, Lohnkosten, verbundene Unternehmen und unterschiedliche Rechtsformen berücksichtigt werden.
Ebenso ungeklärt ist, wie hoch die nationalen Beiträge zu Umwelt- und Entwicklungsprogrammen tatsächlich ausfallen und welche Spielräume Deutschland den Ländern einräumt.
Wie es weitergeht
Der Kommissionsvorschlag bildet den Ausgangspunkt für die politischen Verhandlungen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten können Änderungen verlangen.
Die ostdeutschen Länder und ihre Bauernverbände haben damit noch die Möglichkeit, besondere Betriebsstrukturen in die Beratungen einzubringen.
Für eine sachgerechte Regelung müssen Förderziele und regionale Folgen gemeinsam betrachtet werden. Eine stärkere Unterstützung kleiner Betriebe kann sinnvoll sein, ohne größere beschäftigungsintensive Unternehmen pauschal zu benachteiligen.
Bis zum Beginn der neuen Förderperiode 2028 müssen außerdem die nationalen und regionalen Programme ausgearbeitet werden. Dabei entscheidet sich, welche Umweltmaßnahmen fortgesetzt werden und welchen finanziellen Anteil Bund und Länder übernehmen.
Landwirtschaftsbetriebe benötigen möglichst früh verlässliche Regeln. Je später Förderbedingungen feststehen, desto schwieriger werden Investitions- und Personalentscheidungen.
Die geplante EU-Agrarreform soll kleinere Betriebe, junge Landwirte und neue Hofgründungen stärker unterstützen. Die vorgesehene Kappung der Direktzahlungen könnte jedoch ostdeutsche Landwirtschaftsbetriebe überdurchschnittlich treffen.
Grund dafür sind die historisch gewachsenen größeren Betriebsstrukturen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Betroffen wären nicht nur Unternehmensgewinne, sondern möglicherweise auch Arbeitsplätze, regionale Aufträge und Umweltprogramme.
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Für die weiteren Verhandlungen wird entscheidend sein, ob die EU neben der Betriebsfläche auch Beschäftigung, regionale Eigentumsstrukturen und wirtschaftliche Verantwortung im ländlichen Raum berücksichtigt.
Quellen
– Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft: „The CAP post-2027 in the next EU budget“, abgerufen am 22. Juli 2026
– Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien und Universität Rostock: Analyse zu den Auswirkungen der GAP-Reform auf Ostdeutschland
– Deutsche Presse-Agentur: „Studie warnt: EU-Agrarreform trifft Ostdeutschland stärker“, veröffentlicht am 20. Juli 2026
– Deutscher Bauernverband: Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027
– Tagesspiegel Background: Analyse der Folgen der GAP-Reform für Ostdeutschland