Waren setzt am Gregoriusberg ein klares Zeichen zugunsten regulären Wohnraums. Der Bebauungsplan Nr. 86 „Wohnen Am Gregoriusberg Nr. 9“ ist seit dem 20. Juni rechtskräftig. Eine touristische Nutzung der dortigen Wohnungen als Ferienwohnungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bereits bebauten Stadtbereichs.
Es handelt sich deshalb nicht um die Erschließung eines großen neuen Wohngebietes, sondern vor allem um die planungsrechtliche Sicherung vorhandener Strukturen.
Stadt will Wohnraum erhalten
In der Begründung des Bebauungsplans wird ausdrücklich auf den hohen Bedarf an regulären Wohnungen hingewiesen.
Durch das Verbot von Ferienwohnungen soll verhindert werden, dass bestehender Wohnraum dem dauerhaften Wohnungsmarkt entzogen wird.
Gerade in stark touristisch geprägten Städten kann diese Entwicklung zum Problem werden.
Ferienwohnungen bringen zwar Gäste in die Stadt, stehen Einwohnern jedoch nicht mehr als dauerhafter Wohnraum zur Verfügung.
Keine neuen großflächigen Versiegelungen
Der Plan dient überwiegend der Nachverdichtung beziehungsweise Bestandssicherung im Innenbereich.
Zusätzliche großflächige Versiegelungen sind nach Angaben der Planunterlagen nicht vorgesehen.
Auch bereits vorhandene Stellplätze werden planungsrechtlich berücksichtigt.
Tourismus und Wohnen müssen ausbalanciert werden
Für Waren ist der Umgang mit Ferienwohnungen ein besonders sensibles Thema.
Die Stadt lebt wirtschaftlich stark vom Tourismus.
Gleichzeitig benötigen Beschäftigte, Familien und ältere Einwohner bezahlbaren und dauerhaft verfügbaren Wohnraum.
Der Gregoriusberg zeigt, dass die Stadt inzwischen auch planungsrechtlich versucht, zwischen beiden Interessen zu unterscheiden.
Quellen
Stadt Waren (Müritz) – Bebauungsplan Nr. 86 „Wohnen Am Gregoriusberg Nr. 9“.