Das neue Schuljahr beginnt am 24. August. Für Familien in Wandlitz gelten die Schülerbeförderungsregeln des Landkreises Barnim, wenn Kinder für ihren Schulweg Bus und Bahn benötigen.
Fehlender Bescheid kann Monatskarte nötig machen
Wie der Landkreis Barnim mitteilt, sollten Anträge auf Schülerbeförderung möglichst frühzeitig gestellt werden. Lag bis zum 10. August noch kein Bescheid vor, muss für den Schulbeginn zunächst eine Schüler-Monatsfahrkarte erworben werden.
Die entstandenen Fahrtkosten können anschließend auf Antrag abgerechnet werden. Eine kostenfreie Mitnahme durch die Barnimer Busgesellschaft ist laut Landkreis längstens bis zum 28. August und damit während der ersten Schulwoche vorgesehen.
Bestehende Bescheide werden automatisch verlängert
Wer bereits einen gültigen Bescheid besitzt, der auch für das Schuljahr 2026/27 gilt, muss keinen neuen Antrag stellen. Die Schülerfahrausweise werden in diesen Fällen schuljahresweise durch die Barnimer Busgesellschaft verlängert.
Neue Anträge können bevorzugt online eingereicht werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass die Zahl der Anträge unmittelbar vor dem Schulbeginn regelmäßig zunimmt und deshalb Verzögerungen bei der Bearbeitung möglich sind.
Schulweg rechtzeitig prüfen
Für Eltern ist damit entscheidend, vor dem ersten Schultag den Status des Antrags und die Gültigkeit vorhandener Fahrausweise zu kontrollieren. Das betrifft insbesondere Familien mit neu eingeschulten Kindern oder Schülern, die auf eine andere Schule wechseln.
Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Aufgabe des Landkreises. Voraussetzungen, Umfang und Verfahren richten sich nach der dafür geltenden Barnimer Satzung.
Quelle: Landkreis Barnim