Der MOPR in Swinemünde weist auf vorhandene Schutz- und Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt hin. Die sogenannte Blaue-Karte-Prozedur kann auch ohne Zustimmung der betroffenen Person beginnen, wenn ein begründeter Verdacht auf Gewalt besteht.
Verfahren kann ohne Zustimmung beginnen
Wie MOPR-Direktorin Agata Tarnawska gegenüber der Stadt Swinemünde erläutert, können verschiedene Berufsgruppen das Verfahren einleiten. Dazu gehören unter anderem Polizei, Sozialarbeiter, Lehrer, Ärzte und Pflegekräfte.
Nach der Einleitung wird eine diagnostische Unterstützungsgruppe gebildet. Ein Sozialarbeiter und ein Polizeibeamter gehören ihr verpflichtend an. Bei Bedarf kommen weitere Fachkräfte hinzu.
Polizei kann Täter aus Wohnung weisen
Betroffene müssen nach Darstellung des MOPR nicht automatisch selbst ihre Wohnung verlassen. Die Polizei kann gegenüber einem mutmaßlichen Gewalttäter eine sofortige Anordnung zum Verlassen der gemeinsam genutzten Wohnung erlassen.
Zusätzlich können Annäherungs- und Kontaktverbote angeordnet werden. Die Maßnahmen sollen den Schutz der betroffenen Person in ihrer bisherigen Umgebung ermöglichen.
Schutzunterkunft rund um die Uhr
In Swinemünde arbeitet außerdem ein spezialisiertes Unterstützungszentrum innerhalb des MOPR. Dort stehen sichere Unterbringung sowie psychologische, therapeutische, rechtliche und soziale Hilfe zur Verfügung.
Nach Angaben des Sozialdienstes sind sowohl die Unterbringung als auch die Unterstützungsangebote kostenfrei. Für Betroffene wird zudem ein individueller Weg aus der Gefährdungssituation erarbeitet.
Quelle: Stadt Swinemünde, Miejski Ośrodek Pomocy Rodzinie w Świnoujściu