Am Rande einer Demonstration der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ ist es am Sonnabend in Schwerin zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Nach Angaben einer Polizeisprecherin wurden dabei zwei Menschen verletzt. Beide Verletzten gehörten dem Umfeld der AfD-Jugendveranstaltung an. Eine Person wurde ambulant behandelt, die andere musste in ein Krankenhaus gebracht werden.

Polizei nennt bislang keine Tatverdächtigen

Wer für die Verletzungen verantwortlich sein soll und wie die Auseinandersetzungen genau begannen, war am frühen Abend noch nicht abschließend bekannt.

Die Polizei veröffentlichte zunächst keine näheren Angaben zu möglichen Tatverdächtigen, Festnahmen oder den konkreten Verletzungen. Deshalb lässt sich derzeit auch nicht zuverlässig sagen, ob die beiden Betroffenen gezielt angegriffen wurden oder ob die Verletzungen während eines gegenseitigen Handgemenges entstanden.

Bis zur Veröffentlichung einer ausführlichen Polizeibilanz sollte auf weitergehende Zuschreibungen verzichtet werden.

Rund 400 Teilnehmer bei AfD-Jugendkundgebung

Die AfD-Jugendorganisation hatte unter dem Titel „Tag der Deutschen Jugend“ zu einer Kundgebung auf dem Alten Garten im Zentrum Schwerins aufgerufen.

Nach Angaben der Polizei beteiligten sich am Nachmittag rund 400 Menschen an der Veranstaltung. Ursprünglich waren etwa 500 Teilnehmer angemeldet worden. Im Anschluss an die Kundgebung war ein Demonstrationszug durch die Innenstadt vorgesehen.

Als Redner waren unter anderem die AfD-Landesvorsitzenden Leif-Erik Holm und Enrico Schult sowie Vertreter der Jugendorganisation angekündigt worden.

Knapp 500 Menschen beteiligten sich an Gegenprotesten

Gleichzeitig fanden in Schwerin mehrere Gegenveranstaltungen statt. Insgesamt waren im Vorfeld sechs Gegendemonstrationen angemeldet worden.

Nach dem am Nachmittag veröffentlichten Polizeistand beteiligten sich knapp 500 Menschen an den Gegenprotesten. Teilnehmer versuchten, die Redebeiträge der AfD-Jugend mit Sprechchören zu übertönen. Absperrgitter trennten die beiden politischen Lager auf dem Alten Garten voneinander.

Die Versammlungsfreiheit schützt sowohl politische Kundgebungen als auch friedlichen Gegenprotest. Körperliche Angriffe sind davon jedoch nicht umfasst – unabhängig davon, gegen welche Partei oder politische Organisation sie sich richten.

Großaufgebot aus mehreren Bundesländern

Die Polizei war bereits seit dem Vormittag mit zahlreichen Einsatzfahrzeugen in der Schweriner Innenstadt präsent.

Neben Einsatzkräften aus Mecklenburg-Vorpommern waren auch Polizeibeamte aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen vor Ort. Die Behörden hatten mit Teilnehmern aus verschiedenen Teilen Deutschlands gerechnet und sich deshalb auf einen größeren Einsatz vorbereitet.

Besonders gesichert wurden der Alte Garten sowie Straßen entlang der geplanten Demonstrationsroute.

Erhebliche Einschränkungen in der Innenstadt

Wegen der Kundgebungen und Demonstrationszüge kam es in der Schweriner Innenstadt zu Verkehrsbehinderungen.

Betroffen waren nach vorheriger Ankündigung insbesondere die Werderstraße zwischen dem Großen Moor und der Graf-Schack-Allee sowie angrenzende Straßen. Die Polizei hatte Verkehrsteilnehmer gebeten, den Bereich möglichst zu umfahren.

Wie lange die Sperrungen am Abend bestehen bleiben, hing vom Verlauf der angemeldeten Aufzüge und den anschließenden Abbauarbeiten ab.

Gewalt gegen politische Gegner ist nicht hinnehmbar

Politische Auseinandersetzungen gehören zu einer Demokratie. Dazu zählen auch deutliche Kritik, laute Proteste und Gegenkundgebungen.

Die Grenze wird jedoch dort überschritten, wo Teilnehmer angegriffen oder wegen ihrer politischen Haltung verletzt werden. Sollte sich bestätigen, dass die beiden Männer gezielt aus dem Gegenprotest heraus attackiert wurden, wäre eine konsequente strafrechtliche Verfolgung erforderlich.

Ebenso wichtig ist eine vollständige und transparente Aufklärung durch die Polizei. Dazu gehören Angaben über den genauen Ablauf, mögliche Tatverdächtige, eingeleitete Ermittlungsverfahren und weitere Verletzte.

Abschlussbilanz der Polizei steht noch aus

Der Einsatz war zum Zeitpunkt der ersten Berichte noch nicht vollständig beendet.

Eine abschließende Bilanz zu Straftaten, Platzverweisen, Festnahmen und Verletzten lag daher zunächst nicht vor. Auch die endgültige Zahl der Teilnehmer kann sich nach der Auswertung des Einsatzes noch verändern.

Fest steht bislang: Bei den Auseinandersetzungen wurden zwei Menschen aus dem Umfeld der AfD-Jugend verletzt. Einer von ihnen musste im Krankenhaus behandelt werden. Wer die Verantwortung dafür trägt, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

Quellen

  1. Polizei Mecklenburg-Vorpommern: Vorabinformationen zum Demonstrationsgeschehen und zu den Verkehrsmaßnahmen in der Schweriner Innenstadt.