Berlin/Hamburg. Gesetzlich oder privat versichert? Diese Unterscheidung könnte nach den Vorstellungen des Chefs der größten deutschen Krankenkasse eines Tages verschwinden. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), fordert einen grundlegenden Umbau des deutschen Krankenversicherungssystems. Dabei will er nicht nur die private Krankenversicherung abschaffen, sondern auch die gesetzliche Krankenversicherung in ihrer heutigen Form ersetzen. An ihre Stelle soll ein gemeinsames Modell treten, das nach seiner Vorstellung die Vorteile beider Systeme vereint. Mehr als zwölf Millionen Menschen sind allein bei der Techniker Krankenkasse versichert.

Die ungewöhnlich weitreichende Forderung äußerte Baas in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, über das am Freitag, 16. Oktober 2026, berichtet wurde.

Der Vorstoß kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Finanzierung des Gesundheitswesens zunehmend unter Druck steht. Steigende Behandlungskosten, hohe Beiträge und die unterschiedliche Vergütung medizinischer Leistungen für gesetzlich und privat Versicherte sorgen seit Jahren für politische Auseinandersetzungen.

Allerdings handelt es sich bislang ausschließlich um einen Reformvorschlag. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nicht vor. Für die Versicherten ändert sich deshalb zunächst nichts.

Ausgerechnet der Chef der größten gesetzlichen Krankenkasse fordert das Ende des Systems

Jens Baas steht an der Spitze der Techniker Krankenkasse, Deutschlands größter gesetzlicher Krankenversicherung.

Umso bemerkenswerter ist seine Forderung, die bestehenden Versicherungsstrukturen grundsätzlich neu zu gestalten.

„Wir sollten die private Krankenversicherung abschaffen, die gesetzliche aber auch“, erklärte Baas gegenüber dem „Spiegel“.

Damit geht er über die seit Jahren geführte Diskussion über eine sogenannte Bürgerversicherung hinaus.

Baas möchte die bisherigen Systeme nicht einfach zusammenlegen und unter den bekannten gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterführen.

Vielmehr schlägt er eine neue Struktur vor, die bestimmte Eigenschaften der gesetzlichen Krankenversicherung mit Vorteilen der privaten Versicherungswirtschaft verbindet.

Sein Ziel ist nach eigener Darstellung ein System, in dem der Versicherungsschutz nicht von der bisherigen Trennung zwischen GKV und PKV bestimmt wird.

Wie dieses neue Modell im Einzelnen finanziert und organisiert werden könnte, hat Baas bislang allerdings nicht vollständig ausgearbeitet.

Was soll von der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Eine zentrale Forderung des TK-Chefs betrifft den Umgang mit den Versicherten.

Aus der gesetzlichen Krankenversicherung möchte er insbesondere das Prinzip übernehmen, dass Menschen nicht aufgrund ihres individuellen Krankheitsrisikos von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Dieser Grundsatz gilt als wesentliches Merkmal der solidarischen Krankenversicherung.

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder anderen gesundheitlichen Belastungen ist er von besonderer Bedeutung.

Auch die Möglichkeit, die Krankenkasse wechseln zu können, soll erhalten bleiben.

Damit will Baas sicherstellen, dass Versicherte nicht dauerhaft an einen einzelnen Anbieter gebunden sind.

Ein weiterer Bestandteil seines Vorschlags betrifft die Verwendung der Versicherungsbeiträge.

Gewinne aus der Krankenversicherung sollen nach seiner Vorstellung nicht an Eigentümer oder andere Kapitalgeber ausgeschüttet werden dürfen.

Die finanziellen Mittel sollen stattdessen für die Versorgung der Versicherten und den Betrieb des Versicherungssystems zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus fordert er verbindliche Mindeststandards für medizinische Leistungen.

Diese sollen festlegen, welche Behandlungen und Versorgungsangebote jede Krankenversicherung gewährleisten muss.

Was Baas von der privaten Krankenversicherung übernehmen will

Trotz seiner Forderung nach Abschaffung der PKV sieht der TK-Chef auch Vorteile des privaten Systems.

Besonders wichtig ist ihm die größere Unabhängigkeit von unmittelbaren staatlichen Eingriffen.

Als Beispiel nennt Baas die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherer.

Diese Rückstellungen werden aufgebaut, um die mit zunehmendem Lebensalter typischerweise steigenden Gesundheitskosten abzufedern.

Baas argumentiert, dass der Staat auf solche Mittel nicht ohne Weiteres zugreifen könne.

Diesen Schutz langfristig gebildeter Rücklagen möchte er auch in einem neuen Versicherungssystem verankern.

Außerdem verweist der TK-Chef auf die Möglichkeiten privater Versicherungsunternehmen, individuelle Verträge mit Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten abzuschließen.

Im bestehenden gesetzlichen System sind viele Vergütungs- und Versorgungsstrukturen dagegen durch gemeinsame Vereinbarungen und gesetzliche Vorgaben geregelt.

Baas verspricht sich von größeren vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten eine flexiblere Organisation medizinischer Leistungen.

Ob solche Freiheiten tatsächlich zu niedrigeren Kosten oder einer besseren Versorgung führen würden, müsste allerdings geprüft werden.

Warum die Trennung zwischen gesetzlich und privat Versicherten umstritten ist

Deutschland gehört zu den wenigen europäischen Staaten, in denen gesetzliche und private Krankenvollversicherung dauerhaft nebeneinander bestehen.

Die meisten Arbeitnehmer sind gesetzlich versichert. Bestimmte Berufsgruppen sowie Arbeitnehmer oberhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze können unter entsprechenden Voraussetzungen eine private Vollversicherung wählen.

Für Beamte spielt die private Krankenversicherung aufgrund des Beihilfesystems traditionell ebenfalls eine wichtige Rolle.

Diese Aufteilung führt zu unterschiedlichen Finanzierungs- und Vergütungsstrukturen.

Während sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich am beitragspflichtigen Einkommen orientieren, hängen die Prämien privater Versicherungen unter anderem vom Eintrittsalter, dem vereinbarten Leistungsumfang und individuellen Risikomerkmalen ab.

Auch die Abrechnung ärztlicher Leistungen unterscheidet sich.

Bei privat versicherten Patienten können für vergleichbare Behandlungen andere Vergütungssätze gelten als im gesetzlichen System.

Kritiker sehen darin einen Anreiz, Privatpatienten bei der Terminvergabe oder bei bestimmten Leistungen bevorzugt zu behandeln.

Vertreter der privaten Krankenversicherung und der Ärzteschaft halten dagegen, dass die unterschiedlichen Finanzierungswege zusätzliche Mittel in das Gesundheitssystem bringen und die medizinische Versorgung insgesamt unterstützen.

Damit berührt der Vorschlag von Baas nicht nur die Krankenkassen, sondern auch die wirtschaftlichen Grundlagen zahlreicher Arztpraxen und Krankenhäuser.

Die medizinische Versorgung bleibt ein Streitpunkt

Besonders umstritten ist die Frage, ob gesetzlich und privat Versicherte tatsächlich gleich schnell Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten.

Immer wieder berichten Patienten davon, dass Termine bei Fachärzten für Privatversicherte kurzfristiger verfügbar sind.

Die Unterschiede hängen unter anderem mit den geltenden Vergütungsregeln und der Organisation der Terminvergabe zusammen.

Eine grundsätzliche qualitative Schlechterstellung gesetzlich Versicherter weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung allerdings zurück.

Ihr Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen erklärte bereits im September, aus Sicht der Ärzteschaft gebe es keine allgemeine Lücke bei der medizinischen Behandlungsqualität.

Unterschiede bestünden insbesondere bei Komfortleistungen und teilweise beim Zugang zu Terminen.

Eine schnellere Terminvermittlung für medizinisch dringende Fälle gesetzlich Versicherter hält auch Gassen für notwendig.

Die Frage ist damit, ob eine einheitliche Versicherungsstruktur tatsächlich zu vergleichbaren Behandlungsbedingungen führen würde oder ob die unterschiedlichen finanziellen Anreize lediglich auf andere Weise fortbestehen könnten.

Könnten die Krankenkassenbeiträge dadurch sinken?

Für Millionen Versicherte dürfte vor allem entscheidend sein, welche finanziellen Folgen ein solcher Systemwechsel hätte.

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen seit Jahren unter erheblichem Kostendruck.

Insbesondere die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel und andere medizinische Leistungen sind gestiegen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge über einen allgemeinen Beitragssatz sowie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhoben.

Auch private Krankenversicherer haben in den vergangenen Jahren teilweise deutliche Prämienanpassungen vorgenommen.

Baas' Vorschlag könnte theoretisch neue Möglichkeiten eröffnen, Finanzierungsstrukturen zu vereinheitlichen und Verwaltungsabläufe zu verändern.

Ob dadurch tatsächlich Beiträge gesenkt werden könnten, ist aber völlig offen.

Denn die grundlegenden Kostentreiber des Gesundheitswesens würden durch eine Zusammenlegung der Versicherungssysteme nicht automatisch verschwinden.

Krankenhäuser, Medikamente, Pflegepersonal und ärztliche Behandlungen müssten weiterhin bezahlt werden.

Hinzu kämen erhebliche Übergangskosten, wenn bestehende Versicherungsverträge und Finanzierungsstrukturen grundlegend verändert würden.

Bislang liegt keine belastbare Berechnung vor, wie teuer ein solches Modell wäre oder welche Beitragssätze sich daraus ergeben könnten.

Was würde aus Millionen bestehenden Versicherungsverträgen?

Ein grundlegender Umbau hätte besonders für die derzeit privat Versicherten erhebliche Auswirkungen.

Bestehende Verträge enthalten individuell vereinbarte Leistungen, Prämienregelungen und teilweise über Jahrzehnte aufgebaute Altersrückstellungen.

Diese Ansprüche könnten nicht ohne Weiteres aufgehoben werden.

Auch die Frage, was mit Beamten und dem heutigen Beihilfesystem geschehen würde, müsste politisch und rechtlich beantwortet werden.

Für gesetzlich Versicherte wäre wiederum zu klären, ob die einkommensabhängige Beitragsfinanzierung erhalten bleibt und wie Arbeitgeber künftig beteiligt würden.

Weitere Fragen betreffen die beitragsfreie Familienversicherung, den Umgang mit Selbstständigen sowie die Finanzierung der Krankenversicherung im Rentenalter.

Baas hat damit eine Grundsatzdebatte angestoßen, deren Umsetzung zahlreiche bestehende Gesetze und Vertragsverhältnisse betreffen würde.

Eine schnelle Abschaffung beider Versicherungssysteme erscheint angesichts dieser offenen Fragen kaum möglich.

Private Krankenversicherung und Ärzte sehen Reformdebatte kritisch

Der Vorstoß trifft auf eine seit Jahren kontrovers geführte politische Diskussion.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung verteidigt grundsätzlich den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Absicherung.

Aus seiner Sicht trägt das duale System dazu bei, unterschiedliche Versorgungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einer übereilten Abschaffung der bestehenden Strukturen.

Ihr Vorsitzender Andreas Gassen hatte bereits im September darauf hingewiesen, dass eine solche Reform erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und zeitliche Schwierigkeiten verursachen würde.

Befürworter einer einheitlicheren Krankenversicherung argumentieren dagegen, dass die Aufteilung in zwei Systeme unterschiedliche Zugangsbedingungen schaffe und die solidarische Finanzierung erschwere.

Der Vorschlag von Baas unterscheidet sich allerdings von einer klassischen Bürgerversicherung, weil er ausdrücklich auch Elemente der privaten Versicherungswirtschaft erhalten möchte.

Damit könnte die Debatte über die Zukunft der Krankenversicherung eine neue Richtung erhalten.

Gesundheitsministerium will Beiträge zunächst stabilisieren

Während Baas einen grundsätzlichen Systemwechsel fordert, konzentriert sich die Bundesregierung derzeit auf die kurzfristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärte am 15. Oktober, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz im Jahr 2027 voraussichtlich bei 2,9 Prozent stabil bleiben könne.

Grundlage sind Prognosen des GKV-Schätzerkreises.

Ein geplantes Gesetz zur Stabilisierung der Beiträge soll die Krankenkassen im kommenden Jahr auf der Ausgabenseite um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten.

Die endgültigen Zusatzbeiträge legen die einzelnen Krankenkassen jedoch selbst fest.

Deshalb bedeutet ein stabiler durchschnittlicher Zusatzbeitrag nicht automatisch, dass sich für jeden Versicherten nichts verändert.

Zugleich räumte Linnemann ein, dass die strukturellen Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung damit nicht dauerhaft gelöst seien.

Genau an diesem Punkt setzt die Forderung des TK-Chefs an: Statt immer neue Einzelmaßnahmen vorzunehmen, möchte er die Grundlagen des gesamten Systems verändern.

Wird aus dem Vorschlag eine politische Reform?

Ob die Bundesregierung die Idee von Jens Baas aufgreift, ist derzeit offen.

Für die Abschaffung der heutigen gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wären umfangreiche gesetzliche Neuregelungen erforderlich.

Dazu müsste zunächst geklärt werden, wie Beiträge erhoben, Versicherungsleistungen finanziert und bestehende Ansprüche geschützt werden.

Auch die Rolle von Krankenkassen, privaten Versicherungsunternehmen, Arbeitgebern und Leistungserbringern müsste neu bestimmt werden.

Ein konkreter Zeitplan liegt nicht vor.

Für die mehr als zwölf Millionen Versicherten der Techniker Krankenkasse und alle anderen Krankenversicherten in Deutschland gilt daher zunächst: Ihre bestehenden Versicherungsverhältnisse bleiben unverändert.

Der Vorschlag des TK-Chefs ist keine bereits beschlossene Reform.

Politisch bemerkenswert ist dennoch, dass ausgerechnet der Vorstandsvorsitzende der größten gesetzlichen Krankenkasse die Abschaffung der heutigen Strukturen fordert.

Damit erhält eine seit Jahrzehnten geführte Debatte neuen Auftrieb. Statt ausschließlich darüber zu streiten, ob gesetzliche oder private Krankenversicherungen das bessere Modell darstellen, stellt Baas eine weitergehende Frage: Braucht Deutschland überhaupt noch zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme?

Eine Antwort darauf muss die Politik erst finden.