Berlin. Die von der Bundesregierung geplante Neuordnung der Pflegeversicherung stößt auf massiven Widerstand. Zwei große Interessenvertretungen pflegender Angehöriger werfen der Bundesregierung vor, Millionen Menschen unter den pauschalen Verdacht des Leistungsmissbrauchs zu stellen. Besonders umstritten sind neue Kontrollmöglichkeiten, die Abschaffung eigenständiger Leistungen für Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel sowie Einschränkungen bei der Finanzierung der Tagespflege. Für betroffene Familien könnten dadurch zusätzliche Kosten von bis zu 1.572 Euro jährlich entstehen.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Wesentliche Änderungen sollen bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bevor es so weit ist, muss das Gesetz allerdings noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Pflegeverbände sprechen von einem Generalverdacht

Der Bundesverband „wir pflegen“ und der Verein „pflegende Angehörige“ kritisieren insbesondere die Begründung der geplanten Leistungseinschränkungen. Das Bundesgesundheitsministerium verweist im Gesetzentwurf wiederholt auf ein mögliches Missbrauchspotenzial bei der Verhinderungspflege und bei Pflegehilfsmitteln.

Die Verbände halten diese Argumentation für nicht ausreichend belegt. Konkrete Zahlen über das Ausmaß des behaupteten Missbrauchs seien nicht vorgelegt worden.

Hendrik Dohmeyer, Vorstandsmitglied des Vereins „pflegende Angehörige“, kritisiert, dass die geplanten Änderungen sämtliche Betroffenen treffen könnten, obwohl ein möglicher Missbrauch nur einzelne Fälle betreffe.

Die Organisationen verlangen deshalb, nachgewiesene Unregelmäßigkeiten gezielt zu verfolgen, statt Leistungen für Millionen Pflegehaushalte umzustrukturieren.

Neue Kontrollen beim Pflegegeld geplant

Besonders kritisch bewerten die Verbände die vorgesehene Ausweitung der Überprüfung häuslicher Pflege.

Nach ihrer Auswertung des Gesetzentwurfs soll ab 2029 jährlich kontrolliert werden können, ob die Versorgung von Pflegebedürftigen zu Hause sichergestellt ist. Auch die Ablehnung eines angebotenen Fallmanagements könnte unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf den Pflegegeldanspruch haben.

Zudem sollen Menschen bereits vor der Beantragung eines Pflegegrades über die Erfolgsaussichten ihres Antrags beraten werden. Dabei sollen sie auch Gelegenheit erhalten, einen Antrag zurückzuziehen.

Die Bundesregierung begründet die geplante Pflegebegleitung dagegen mit dem Ziel, Überforderung frühzeitig zu erkennen und Familien bei der Organisation ihrer Versorgung zu unterstützen.

Die Interessenverbände befürchten, dass Beratung und Kontrolle zunehmend miteinander vermischt werden. Das könne insbesondere Menschen verunsichern, die offen über Belastungen und Schwierigkeiten bei der häuslichen Pflege sprechen möchten.

Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel werden neu geregelt

Eine grundlegende Änderung betrifft die bisher eigenständigen Leistungen für Verhinderungspflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Mit der Verhinderungspflege können Angehörige bislang eine Ersatzbetreuung finanzieren, wenn sie beispielsweise krank werden, Urlaub benötigen oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht pflegen können.

Künftig sollen verschiedene Leistungen in einem Entlastungsbudget beziehungsweise einem Sachleistungsbudget zusammengeführt werden. Die Bundesregierung verspricht sich davon einfachere Abläufe und weniger Bürokratie.

Für Menschen, die bislang Pflegegeld beziehen, soll das neue Entlastungsbudget höher ausfallen als der bisherige Pflegegeldbetrag. Aus diesem Budget müssen allerdings künftig auch bestimmte Ausgaben bestritten werden, für die bislang gesonderte Ansprüche bestehen.

Die Verbände bezweifeln deshalb, dass die Neuordnung tatsächlich zu einer Verbesserung führt. Sie warnen insbesondere davor, dass pflegende Angehörige weniger Möglichkeiten erhalten könnten, kurzfristig und flexibel eine Ersatzbetreuung zu organisieren.

Bis zu 1.572 Euro zusätzliche Kosten bei der Tagespflege

Erhebliche finanzielle Auswirkungen könnte die Neuregelung des bisherigen Entlastungsbetrags haben.

Bislang stehen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Das Geld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Eigenanteile bei der Tages- und Nachtpflege verwendet werden.

Nach dem Gesetzentwurf soll dieser Entlastungsbetrag in den Pflegegraden 2 bis 5 durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Der monatliche Höchstbetrag steigt dabei auf 175 Euro. Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind bis zu 300 Euro vorgesehen.

Allerdings darf das Geld künftig nur noch für bestimmte anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Die bisher mögliche Finanzierung von Eigenanteilen der Tagespflege soll entfallen.

Für Familien, die den bisherigen Entlastungsbetrag vollständig für diese Kosten einsetzen, ergibt sich dadurch eine zusätzliche jährliche Belastung von bis zu 1.572 Euro.

Besonders problematisch ist dies für berufstätige Angehörige, die auf eine regelmäßige Tagesbetreuung angewiesen sind.

Noch einschneidender fällt die geplante Änderung für Menschen mit Pflegegrad 1 aus. Ihr bisheriger Entlastungsbetrag soll vollständig entfallen. An seine Stelle sollen verstärkte Beratungs- und Präventionsangebote treten.

Die neue Pflegebegleitung ist jedoch erst für 2029 vorgesehen. Bis dahin plant das Ministerium zusätzliche Beratungsbesuche.

Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Schließungen von Einrichtungen

Auch aus den ostdeutschen Bundesländern kommt Widerstand gegen die geplanten Änderungen.

Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) warnte am 7. Oktober vor erheblichen Folgen für die Tagespflege. Im Nordosten gibt es derzeit mehr als 220 Tagespflegeeinrichtungen mit über 5.000 Plätzen.

Von den rund 140.000 pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern werden nach Angaben des Sozialministeriums etwa 86 Prozent zu Hause versorgt.

Drese befürchtet, dass steigende Eigenanteile die Nachfrage nach Tagespflegeangeboten verringern könnten. Dadurch drohten eine geringere Auslastung und im schlimmsten Fall Standortschließungen.

Die Ministerin hält es für möglich, dass Betroffene infolgedessen früher als notwendig in Pflegeheime wechseln müssten. Das würde nicht nur Angehörige stärker belasten, sondern könnte auch die Gesamtkosten der Pflege erhöhen.

Mecklenburg-Vorpommern will deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf Änderungen drängen.

Pflegeversicherung droht Milliardenloch

Hinter den Reformplänen steht die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums droht für 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 könnte die Finanzierungslücke bereits auf 15,4 Milliarden Euro steigen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Finanzierung deshalb durch höhere Einnahmen, veränderte Leistungen und geringere Verwaltungskosten stabilisieren.

Geplant ist unter anderem eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose. Außerdem sollen künftig weitere Beschäftigungs- und Einkommensgruppen zur Finanzierung herangezogen werden.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Zahl der Pflegebedürftigen inzwischen auf mehr als sechs Millionen Menschen gestiegen ist. Gleichzeitig kommen auf einen Leistungsempfänger immer weniger Beitragszahler.

Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen nach Angaben des Ministeriums weiterhin vollständig übernommen werden.

Angehörige fordern Nachbesserungen vor Inkrafttreten

Die Interessenverbände halten eine Reform der Pflegeversicherung grundsätzlich für notwendig. Sie verlangen jedoch, bestehende Hilfen erst dann zu verändern, wenn funktionsfähige Alternativen bereitstehen.

Besonders kritisch sehen sie den engen Zeitplan. Zwischen dem Kabinettsbeschluss Ende September und dem geplanten Inkrafttreten Anfang Januar bleiben nur wenige Monate, in denen Familien ihre Betreuung organisieren und bestehende Vereinbarungen anpassen könnten.

Zudem fehlen aus Sicht der Verbände ausreichende Übergangsregelungen für bislang nicht verbrauchte Entlastungsbeträge.

Die Bundesregierung steht damit vor einem grundlegenden Konflikt: Die Pflegeversicherung muss finanziell stabilisiert werden, während gleichzeitig ein großer Teil der Versorgung auf der unbezahlten Arbeit von Angehörigen beruht.

Ob die geplanten Änderungen tatsächlich Bürokratie abbauen und die häusliche Pflege erleichtern oder zu höheren Belastungen führen, wird wesentlich von der konkreten Ausgestaltung der neuen Budgets abhängen.

Die Verbände verlangen nun Änderungen am Gesetzentwurf. Bis zur parlamentarischen Entscheidung bleibt offen, welche Regelungen am 1. Januar 2027 tatsächlich in Kraft treten werden.