Die Stadt hat das Verfahren für den Bebauungsplan Nummer 119 eingeleitet. Im nächsten Schritt steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an.

Von Clara Winterfeld
3. August 2026, 17.02 Uhr · 2 Min. Lesezeit

Die Entwicklung des Bereichs zwischen Arnoldstraße und Neustadtstraße soll künftig auf einer neuen planungsrechtlichen Grundlage erfolgen. Welche Bebauung und Nutzung dort langfristig möglich sein werden, wird nun in einem förmlichen Verfahren untersucht.

Ratskurier veröffentlicht Bekanntmachung

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 119 ist Bestandteil des am 3. August veröffentlichten Nordhäuser Ratskuriers. Darin kündigt die Stadt zugleich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch an.

Damit können Bürger bereits zu einem frühen Zeitpunkt Hinweise, Bedenken und Anregungen zur vorgesehenen Entwicklung des Gebietes vorbringen.

Beteiligung soll Konflikte früh erkennen

Bebauungspläne regeln unter anderem, welche Gebäude, Nutzungen, Zufahrten und Freiflächen in einem Gebiet zulässig sind. Auch Fragen zu Verkehr, Lärmschutz, Grünflächen und technischer Erschließung können eine Rolle spielen.

Eine frühzeitige Beteiligung ermöglicht es der Stadt, mögliche Konflikte zu erkennen, bevor ein endgültiger Planentwurf beschlossen wird.

Unterlagen kostenlos erhältlich

Der Ratskurier kann digital über die Internetseite der Stadt abgerufen werden. Gedruckte Exemplare liegen unter anderem in der Stadtinformation, im Bürgerservice, in der Stadtbibliothek sowie in den städtischen Museen aus.

Quellen

Stadt Nordhausen – Ratskurier Nummer 11/2026 mit Bekanntmachung zum Bebauungsplan Arnoldstraße/Neustadtstraße, veröffentlicht am 3. August 2026