Die Gemeinde Königswartha weist aktuell auf den Mikrozensus 2026 des Statistischen Landesamtes hin. Jährlich darf bis zu ein Prozent der Bevölkerung befragt werden, wobei für einen großen Teil der Angaben eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht.

Mikrozensus untersucht Arbeit und Lebensbedingungen

Wie das Statistische Landesamt Sachsen erläutert, liefert die Erhebung Daten über Bevölkerungsstruktur, Arbeitsmarkt, Einkommen, Lebensbedingungen und Wohnsituation. Befragt werden Personen, Haushalte und Wohnungen auf einer repräsentativen Grundlage.

Die Ergebnisse dienen unter anderem dazu, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen statistisch abzubilden.

Auswahl erfolgt nicht freiwillig

Die Teilnahme wird nicht durch eine offene Anmeldung bestimmt. Haushalte in ausgewählten Erhebungsbezirken werden für die Befragung herangezogen; ein Auswahlbezirk kann innerhalb von fünf Jahren höchstens viermal einbezogen werden.

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Freiwillige Fragen sind im Fragebogen ausdrücklich gekennzeichnet.

Gemeinde verweist auf amtliche Informationen

Die Gemeindeverwaltung hat die Medieninformation des Statistischen Landesamtes auf ihrer aktuellen Informationsseite veröffentlicht. Betroffene sollten deshalb amtliche Schreiben zum Mikrozensus nicht mit freiwilligen Markt- oder Meinungsumfragen verwechseln.

Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Gemeinde Königswartha