Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt weiterhin gegen Stefan Kaufmann. Die Behörde teilte mit, dass ein Abschluss des Verfahrens noch nicht absehbar ist.
Kaufmann äußert sich nicht zu den Vorwürfen
Stefan Kaufmann gehörte über Jahre zu den ranghöchsten Juristen Thüringens. Er leitete das Thüringer Oberlandesgericht und stand zeitweise auch an der Spitze des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt Kaufmann über seine Verteidiger Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Er machte davon bislang keinen Gebrauch.
Die Ermittlungen bedeuten nicht, dass Kaufmann eine Straftat nachgewiesen wurde. Eine Anklage oder gerichtliche Entscheidung gegen ihn liegt nach den veröffentlichten Angaben nicht vor.
Untreueverfahren bildet den Hintergrund
Ausgangspunkt ist ein umfangreiches Verfahren, das Anfang 2025 vor dem Landgericht Gera endete. Dabei ging es um die Vermittlung studentischer Hilfskräfte an die Thüringer Justiz.
Ein früherer hochrangiger Mitarbeiter des Oberlandesgerichts wurde wegen Korruption zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts verstießen Teile der Auftragsvergabe gegen das Haushaltsrecht.
Zudem hatten beteiligte Unternehmer dem Mitarbeiter private Darlehen gewährt. Das Gericht wertete diese Verbindungen als strafrechtlich relevant.
Gericht kritisierte fehlende Kontrolle
Während des damaligen Prozesses stellte sich die Frage, ob die Leitung des Oberlandesgerichts ihre Aufsichtspflichten ausreichend wahrgenommen hatte. Der Vorsitzende Richter übte in seiner Urteilsbegründung deutliche Kritik an der damaligen Kontrolle.
Diese Bewertung ist jedoch von den laufenden Ermittlungen gegen Kaufmann zu trennen. Die Staatsanwaltschaft muss eigenständig prüfen, ob ein strafrechtlich relevanter Verdacht besteht und ob sich dieser belegen lässt.
Ausgang des Verfahrens bleibt offen
Die Behörde nannte keinen Termin für den Abschluss der Ermittlungen. Damit bleibt auch offen, ob das Verfahren eingestellt wird oder weitere rechtliche Schritte folgen.
Für die Thüringer Justiz ist der Fall besonders sensibel. Er betrifft einen früheren Spitzenvertreter der Gerichte und berührt damit auch das Vertrauen in die Kontrolle innerhalb staatlicher Institutionen.
Quelle: Staatsanwaltschaft Gera; dpa, veröffentlicht am 28. August 2026.