Das Jugendzentrum in Havelberg soll umfassend saniert werden. Sachsen-Anhalt stellt dafür 150.000 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes bereit. Die Förderung soll insbesondere in den Brandschutz fließen, damit das Gebäude auch künftig als Jugendfreizeitzentrum genutzt werden kann.
150.000 Euro für das Jugendzentrum
Wie das Sozialministerium Sachsen-Anhalt mitteilt, übergab Sozialministerin Petra Grimm-Benne den Förderbescheid an die Havelberger Wohnbau GmbH als Eigentümerin des Gebäudes. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.
Mit der Investition sollen die baulichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Weiterbetrieb des Jugendzentrums geschaffen werden. Grimm-Benne betonte dabei die Bedeutung kommunaler Jugendeinrichtungen für Gemeinschaft und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Jugendfreizeitzentrum stand vor dem Aus
Nach Angaben von Landrat Patrick Puhlmann war die Zukunft des Jugendfreizeitzentrums zeitweise gefährdet. Die Hansestadt Havelberg und ihre Wohnungsgesellschaft hätten anschließend ein Konzept entwickelt, das den Fortbestand der Einrichtung ermöglichen soll.
Bürgermeister Mathias Bölt sieht in der Förderung eine Voraussetzung dafür, dass die Havelberger Wohnbau GmbH die notwendigen Arbeiten am Gebäude umsetzen kann. Eine dauerhaft erreichbare Jugendarbeit gehöre gerade in einer kleineren Stadt zur wichtigen sozialen Infrastruktur.
Brandschutz wird umfassend erneuert
Ein Schwerpunkt der Sanierung liegt auf dem Brandschutz. Geplant sind zwei neue Rettungswege sowie eine Brandwarnanlage mit Sicherheitsbeleuchtung.
Dafür sind auch Elektroarbeiten und Veränderungen an der Gasanlage notwendig. Unter anderem sollen Gasleitungen und Gaszähler verlegt werden.
Land fördert weitere Jugendprojekte
Sachsen-Anhalt stellt nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt 15,45 Millionen Euro aus den Sonderinvestitionsmitteln für Einrichtungen der Jugendarbeit zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Sanierungen, Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Ausstattungsgegenstände und mobile Angebote.
Vorhaben für das Jahr 2027 können von Landkreisen, kreisfreien Städten, Einheits- und Verbandsgemeinden sowie freien Trägern der Jugendhilfe noch bis zum 1. Oktober 2026 angemeldet werden.
Quelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 136/26 vom 11. August 2026.