Berlin/Den Haag. Mehr als 80 Jahre nach dem Holocaust und drei Jahrzehnte nach den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien bleibt der Umgang mit historischen Verbrechen eine der schwierigsten gesellschaftlichen Fragen Europas. Während Deutschland um die angemessene Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen ringt, werden auf dem Balkan verurteilte Kriegsverbrecher teilweise noch immer als nationale Helden verehrt. Die Fälle des bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladić und des früheren kosovarischen Präsidenten Hashim Thaçi zeigen, wie unterschiedlich Gesellschaften auf Schuld, Verantwortung und die eigene Vergangenheit blicken. Dabei stellt sich eine grundlegende Frage: Wie kann eine gemeinsame europäische Erinnerungskultur entstehen, ohne historische Unterschiede zu verwischen?
Ratko Mladić und der Völkermord von Srebrenica
Im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen nach der Einnahme der UN-Schutzzone Srebrenica mehr als 8.000 bosniakische Männer und Jungen.
Die Massentötungen wurden von internationalen Gerichten als Völkermord eingestuft. Sie zählen zu den schwersten Verbrechen in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.
Eine zentrale Verantwortung trug Ratko Mladić, damals Oberbefehlshaber der Armee der bosnischen Serben.
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verurteilte ihn 2017 unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft. Das Urteil wurde 2021 rechtskräftig bestätigt.
Juristisch ist seine Verantwortung damit festgestellt.
Gesellschaftlich bleibt die Aufarbeitung jedoch umstritten.
In Teilen der serbisch-nationalistischen Öffentlichkeit wird Mladić weiterhin als militärischer Held dargestellt. Politische Vertreter bestreiten oder relativieren teilweise die rechtlich festgestellte Einordnung der Massentötungen als Völkermord.
Für die Überlebenden und Angehörigen der Opfer bedeutet diese Leugnung eine zusätzliche Belastung.
Hashim Thaçi: Ein Befreiungskämpfer vor Gericht
Auch im Kosovo ist die Erinnerung an den Krieg der Jahre 1998 und 1999 politisch umkämpft.
Hashim Thaçi gehörte zu den führenden Vertretern der Kosovo-Befreiungsarmee UÇK. Später wurde er Ministerpräsident und Präsident des Kosovo.
Für viele Kosovo-Albaner ist die UÇK eng mit dem Kampf gegen die serbische Herrschaft und für die staatliche Unabhängigkeit verbunden.
Doch auch Angehörigen dieser Organisation wurden schwere Verbrechen vorgeworfen.
Am 16. September 2026 verurteilten die Kosovo-Sonderkammern in Den Haag Thaçi und drei weitere frühere UÇK-Führungsmitglieder in erster Instanz wegen Kriegsverbrechen.
Thaçi und Jakup Krasniqi erhielten jeweils 25 Jahre Haft, Kadri Veseli 18 Jahre und Rexhep Selimi 13 Jahre.
Das Gericht stellte unter anderem strafrechtliche Verantwortung für rechtswidrige Inhaftierungen, Misshandlungen, Folter und Morde fest. Von den Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprach es die vier Angeklagten frei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verurteilungen betreffen individuelle strafrechtliche Verantwortung. Sie bedeuten weder eine pauschale Verurteilung aller Mitglieder der UÇK noch der kosovo-albanischen Bevölkerung.
Gerade diese Unterscheidung ist für die historische Aufarbeitung entscheidend.
Wenn nationale Heldenbilder mit Gerichtsurteilen kollidieren
Die Fälle Mladić und Thaçi unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.
Mladić wurde rechtskräftig wegen Völkermordes und weiterer schwerster Verbrechen verurteilt. Gegen Thaçi liegt ein noch nicht rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil wegen Kriegsverbrechen vor.
Auch die historischen Hintergründe, militärischen Rollen und jeweiligen Konflikte sind nicht gleichzusetzen.
Dennoch verdeutlichen beide Fälle ein gemeinsames Problem der Erinnerungskultur.
In national geprägten Geschichtsbildern werden politische und militärische Akteure häufig vor allem anhand ihrer Bedeutung für die eigene Gemeinschaft beurteilt.
Verbrechen an Angehörigen anderer Bevölkerungsgruppen geraten dabei mitunter in den Hintergrund.
Eine juristische Verurteilung führt deshalb nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Neubewertung.
Gerichte können individuelle Schuld feststellen. Ob diese Erkenntnisse auch Eingang in Schulbücher, Gedenkstätten, öffentliche Debatten und das historische Selbstverständnis einer Gesellschaft finden, ist eine weitere Frage.
Der Holocaust als zentrale Erinnerung Europas
Für Deutschland bildet die Erinnerung an den Holocaust einen wesentlichen Bestandteil der politischen Kultur.
Die Nationalsozialisten und ihre Helfer ermordeten etwa sechs Millionen europäische Juden. Hinzu kamen Millionen weitere Opfer nationalsozialistischer Verfolgungs- und Vernichtungspolitik.
Die systematische Ermordung der europäischen Juden war ein staatlich organisierter, antisemitisch begründeter Völkermord.
Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte sich die öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Verbrechen in Deutschland schrittweise. Eine umfassende gesellschaftliche Aufarbeitung setzte keineswegs unmittelbar 1945 ein.
Heute gehören Gedenkstätten, historische Forschung, Bildungsangebote und die Erinnerung an die Opfer zum öffentlichen Leben.
Doch auch diese Erinnerungskultur steht immer wieder vor neuen Herausforderungen.
Antisemitismus, Geschichtsrevisionismus und die politische Instrumentalisierung historischer Verbrechen machen deutlich, dass Erinnerung nicht allein durch staatliche Gedenktage bewahrt werden kann.
Sie muss auch von kommenden Generationen verstanden und kritisch reflektiert werden.
Warum historische Verbrechen nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen
Die Erinnerung an den Holocaust und die Verbrechen der Jugoslawienkriege wirft die Frage auf, ob unterschiedliche historische Gewalterfahrungen miteinander verglichen werden können.
Historische Vergleiche sind grundsätzlich möglich und für die Wissenschaft häufig aufschlussreich.
Sie können beispielsweise zeigen, welche Rolle nationalistische Ideologien, die Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und staatliche beziehungsweise militärische Gewalt bei der Entstehung schwerer Verbrechen spielten.
Ein Vergleich darf jedoch nicht dazu führen, historische Unterschiede zu verwischen.
Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik hatte andere ideologische Grundlagen, eine andere geografische Dimension und andere organisatorische Strukturen als die Kriege im ehemaligen Jugoslawien.
Ebenso wenig darf das Leid einer Opfergruppe gegen das Leid einer anderen ausgespielt werden.
Eine verantwortungsvolle Erinnerungskultur muss deshalb beides leisten: historische Gemeinsamkeiten erkennen und die Besonderheiten einzelner Verbrechen respektieren.
Auch Ostdeutschland trägt eine besondere Erinnerungsgeschichte
In Ostdeutschland besitzt die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zusätzliche historische Dimensionen.
Zur Erinnerung an die nationalsozialistische Herrschaft kommt die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone und der DDR hinzu.
Die staatliche Erinnerungspolitik der DDR war stark vom offiziellen antifaschistischen Selbstverständnis geprägt. Der Widerstand kommunistischer Verfolgter erhielt dabei einen zentralen Stellenwert.
Die spezifische Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden wurde zwar thematisiert, jedoch nicht in derselben Weise zum Mittelpunkt staatlicher Erinnerung wie später im wiedervereinigten Deutschland.
Seit 1990 haben sich die Perspektiven erweitert.
Gedenkstätten wie Buchenwald in Thüringen und Sachsenhausen in Brandenburg vermitteln heute sowohl die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager als auch, wo historisch zutreffend, die spätere Nutzung einzelner Orte als sowjetische Speziallager.
Dabei müssen die jeweiligen Verbrechen und Verantwortlichkeiten klar voneinander unterschieden werden.
Die Aufarbeitung verschiedener Diktaturerfahrungen kann einander ergänzen. Sie darf jedoch nicht zur Relativierung einzelner Verbrechen führen.
Erinnerung braucht die Stimmen der Opfer
Eine europäische Erinnerungskultur kann sich nicht allein auf die Lebensgeschichten politischer und militärischer Führungspersonen konzentrieren.
Mindestens ebenso wichtig sind die Erfahrungen der Opfer, Überlebenden und ihrer Angehörigen.
In Srebrenica wurden Familien zerstört, Menschen verschleppt und Tausende ermordet. Bis heute kämpfen Angehörige um die vollständige Aufklärung des Schicksals ihrer Verwandten.
Auch während des Kosovo-Krieges wurden Menschen unterschiedlicher ethnischer Zugehörigkeit getötet, misshandelt und vertrieben.
Die Anerkennung dieser Erfahrungen setzt voraus, dass Opfer nicht ausschließlich anhand ihrer Nationalität oder Religion wahrgenommen werden.
Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, Verbrechen aus den Reihen der eigenen politischen oder nationalen Gemeinschaft anzuerkennen.
Gerade daran entzünden sich auf dem Balkan bis heute zahlreiche gesellschaftliche Konflikte.
Europa braucht historische Aufklärung statt nationaler Legenden
Die Europäische Union und internationale Organisationen versuchen seit Jahren, die Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.
Ein wichtiger Schritt war die Entscheidung der UN-Generalversammlung im Mai 2024, den 11. Juli zum internationalen Gedenktag für die Opfer des Völkermordes von Srebrenica zu erklären.
Die Resolution wurde unter anderem von Deutschland und Ruanda eingebracht.
Sie soll die Erinnerung an die Ermordeten bewahren und der Leugnung des Völkermordes entgegenwirken.
Gleichzeitig zeigen die anhaltenden politischen Auseinandersetzungen, dass internationale Beschlüsse allein keine gemeinsame historische Sichtweise schaffen.
Dafür braucht es unabhängige Forschung, Zugang zu Archiven, eine sachliche historische Bildung und die Bereitschaft, unbequeme Erkenntnisse anzuerkennen.
Gerade jüngere Menschen sollten die Möglichkeit erhalten, unterschiedliche Quellen kennenzulernen und nationale Geschichtsbilder kritisch zu hinterfragen.
Erinnerungskultur muss Widersprüche aushalten
Die Verbrechen des Nationalsozialismus und der Jugoslawienkriege gehören zu unterschiedlichen Kapiteln europäischer Geschichte.
Sie miteinander in Beziehung zu setzen, bedeutet nicht, sie gleichzusetzen.
Vielmehr zeigt die Auseinandersetzung mit ihnen, wie schwierig der gesellschaftliche Umgang mit historischer Verantwortung sein kann.
Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil beendet nicht zwangsläufig die politische Auseinandersetzung über die Vergangenheit. Ebenso wenig garantiert eine Gedenkstätte, dass historische Erkenntnisse von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptiert werden.
Erinnerungskultur ist deshalb kein abgeschlossener Zustand, sondern ein fortdauernder Prozess.
Europa kann eine gemeinsame Erinnerung an seine gewaltsame Geschichte nur entwickeln, wenn historische Tatsachen anerkannt, individuelle Verantwortung benannt und die Erfahrungen der Opfer ernst genommen werden. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Verbrechen der eigenen Seite nicht zu verschweigen – ohne dabei unterschiedliche historische Ereignisse und ihre Dimensionen gleichzusetzen.