Finsterwalde gehört zu den Orten im Landkreis Elbe-Elster mit besonders vielen Fahrradschutzstreifen, weshalb die Verkehrsunfallkommission jetzt über deren richtige Nutzung informiert. Zu dichtes Überholen und verbotswidriges Parken führen nach Angaben des Straßenverkehrsamtes immer wieder zu gefährlichen Situationen.

Schutzstreifen gehören zur Fahrbahn

Wie der Landkreis Elbe-Elster mitteilt, sind Fahrradschutzstreifen in der Regel etwa 1,50 Meter breit und durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Sie werden ausschließlich innerorts eingesetzt.

Autofahrer dürfen die markierten Bereiche grundsätzlich nicht befahren. Ausnahmen bestehen beispielsweise dann, wenn größeren Fahrzeugen im Gegenverkehr ausgewichen werden muss.

Parken bleibt verboten

Das Halten und Parken auf einem Fahrradschutzstreifen ist nicht erlaubt. Radfahrer sollen die markierten Flächen nutzen und möglichst weit rechts fahren.

Besonders wichtig bleibt der Abstand beim Überholen. Innerorts müssen Kraftfahrer mindestens 1,50 Meter Abstand zum Radfahrer einhalten.

Finsterwalde besonders betroffen

Nach Angaben des Landkreises gibt es Schutzstreifen unter anderem in Elsterwerda, Bad Liebenwerda, Schönborn und Marxdorf. Besonders häufig kommen sie jedoch in Finsterwalde vor.

Die Informationskampagne soll Fehlverhalten reduzieren und das Zusammenspiel zwischen Auto- und Radverkehr sicherer machen.

Quelle

Landkreis Elbe-Elster, Pressemitteilung vom 10. August 2026.