Der Salzlandkreis führt für die Schuleingangsuntersuchungen zum Schuljahr 2027/28 ein zweistufiges Verfahren ein. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf die weiterhin unbesetzte Stelle des Amtsarztes und will alle Kinder trotz des Personalmangels rechtzeitig untersuchen.

Land erlaubt ein befristetes Modell

Das Sozialministerium Sachsen-Anhalt hat dem Landkreis eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das Verfahren soll für mindestens ein Jahr die Grundlage der Untersuchungen bilden. Die Kreisverwaltung hatte nach eigenen Angaben auf eine Änderung gedrängt, weil die regulären Abläufe mit dem vorhandenen Personal nicht vollständig abgesichert werden konnten.

Schuleingangsuntersuchungen gehören zu den Pflichtaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie sollen gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Auffälligkeiten erkennen, bevor ein Kind eingeschult wird. Dabei geht es nicht um eine Auswahl für die Schule, sondern um Hinweise auf möglichen Unterstützungsbedarf und um eine medizinische Einschätzung des Entwicklungsstandes.

Erste Stufe erfasst Entwicklung und Fähigkeiten

Im neuen Modell werden zunächst standardisierte Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehören nach Angaben des Landkreises unter anderem Seh- und Hörtests sowie Aufgaben zu Sprache, Motorik und Wissen. Die Ergebnisse sollen zeigen, bei welchen Kindern eine weitergehende ärztliche Untersuchung besonders notwendig ist.

Die erste Stufe muss einheitlich dokumentiert werden, damit kein Kind allein wegen unterschiedlicher Einschätzungen übersehen wird. Entscheidend ist, dass Auffälligkeiten zuverlässig an die zweite Stufe weitergegeben werden. Auch Eltern benötigen eine verständliche Rückmeldung darüber, welche Ergebnisse vorliegen und ob weitere Termine notwendig sind.

Ärztliche Untersuchung bleibt Bestandteil

Der Landkreis betont, dass jedes Kind weiterhin körperlich von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht wird. Das zweistufige Vorgehen soll ärztliche Kapazitäten gezielter einsetzen, nicht die medizinische Prüfung abschaffen. Welche Fachkräfte die einzelnen Schritte übernehmen und wie Termine verteilt werden, richtet sich nach der Organisation des Gesundheitsamtes.

In den vergangenen Jahren hatte der Salzlandkreis bereits mit externen Partnern zusammengearbeitet. Eine Kooperationsvereinbarung mit einem medizinischen Versorgungszentrum in Egeln ermöglichte wohnortnahe Untersuchungen für dortige Kinder. Das neue Verfahren überträgt diese Suche nach praktikablen Lösungen nun auf einen größeren organisatorischen Rahmen.

Eltern sollen weniger Wege haben

Neben der Aufgabenerfüllung nennt der Landkreis weniger Bürokratie und kürzere Wege als Ziele. Für Familien ist ein wohnortnaher Termin wichtig, weil zusätzliche Fahrten und Wartezeiten gerade mit mehreren Kindern schwer zu organisieren sind. Ob das neue Modell dieses Versprechen überall erfüllt, wird sich an den konkreten Einladungen und Untersuchungsorten zeigen.

Kinder, die bis zum 30. Juni fünf Jahre alt geworden sind, gehören zur aktuellen Untersuchungsgruppe für das Schuljahr 2027/28. Eltern sollten auf Schreiben des Gesundheitsamtes achten und vereinbarte Termine einhalten. Fehlende Untersuchungen können die Abstimmung zwischen Familie, Kita, Schule und Gesundheitsdienst verzögern.

Erfahrungen sollen nach einem Jahr ausgewertet werden

Die Ausnahmegenehmigung schafft zunächst eine befristete Lösung. Damit bleibt offen, ob das Verfahren dauerhaft übernommen oder nach der Erprobung verändert wird. Für eine belastbare Bewertung sind unter anderem die Zahl abgeschlossener Untersuchungen, Wartezeiten, erkannte Förderbedarfe und Rückmeldungen der Familien relevant.

Der Ärztemangel bleibt durch die neue Struktur bestehen. Das Verfahren kann vorhandenes Personal effizienter einsetzen, ersetzt aber keine langfristige Personalstrategie. Für den Salzlandkreis wird deshalb entscheidend sein, ob die Amtsarztstelle besetzt werden kann und welche Elemente des zweistufigen Modells sich unabhängig davon bewähren.

Quellen

  • Salzlandkreis: Salzlandkreis kann neue Wege gehen - zweistufiges Verfahren bei Schuleingangsuntersuchungen