Im Erzgebirgskreis soll eine landesfinanzierte Schutz- und Zufluchtseinrichtung für Frauen und Kinder aufgebaut werden. Das Sächsische Sozialministerium hat dafür ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Gesucht werden geeignete Träger und Konzepte.
Schutz vor häuslicher Gewalt
Frauenhäuser und vergleichbare Einrichtungen bieten Betroffenen von Gewalt einen vorübergehend sicheren Aufenthaltsort.
Neben einer geschützten Unterkunft benötigen viele Frauen und Kinder psychosoziale Beratung, Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Hilfe bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
Standort muss vertraulich bleiben
Bei einer solchen Einrichtung ist die Lage besonders sensibel. Einerseits muss sie erreichbar sein, andererseits dürfen Adresse und Sicherheitskonzept nicht öffentlich bekannt werden.
Wichtig sind zudem ausreichend Personal, langfristige Finanzierung und eine gute Zusammenarbeit mit Polizei, Jugendamt, Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen.
Quellen
- Landratsamt Erzgebirgskreis: Interessenbekundungsverfahren zur Einrichtung eines Frauen- und Kinderschutzangebotes, veröffentlicht am 27. Juli 2026.