Schlüssel füllen ganze Kartons

Wohnungs-, Auto-, Haus- und sogar Lastwagenschlüssel gehören zu den häufigsten Fundsachen.

Eine Zuordnung ist oft schwierig, weil Schlüssel nur selten Namen oder Kontaktdaten enthalten. Eigentümer müssen das Aussehen, mögliche Anhänger und die Zahl der Schlüssel möglichst genau beschreiben.

Auch hochwertige Handys bleiben liegen

Smartphones werden ebenfalls regelmäßig abgegeben. In einzelnen Fällen kann das Fundbüro den Besitzer über gespeicherte Notfallinformationen oder Kontaktfunktionen ermitteln.

Trotzdem bleiben auch moderne und hochwertige Geräte teilweise unbeansprucht. Ähnlich ist es bei Fahrrädern und E-Bikes.

Wer ein Telefon verliert, sollte es aus der Ferne sperren, den Mobilfunkanbieter informieren und zusätzlich beim Fundbüro sowie bei den Verkehrsbetrieben nachfragen.

Mindestens sechs Monate Aufbewahrung

Fundgegenstände werden mindestens sechs Monate verwahrt, teilweise auch länger.

Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können gut erhaltene Sachen online versteigert werden. Genutzt werden unter anderem Fundbüroportale und die Zoll-Auktion.

Defekte Fahrräder, beschädigte Gegenstände oder nicht mehr verwendbare Schlüssel werden nach einer verlängerten Frist entsorgt.

Verkehrsbetriebe haben eigene Fundstelle

Gegenstände, die in Bussen oder Straßenbahnen liegen bleiben, landen zunächst bei der Fundstelle der Städtischen Verkehrsbetriebe.

Diese arbeitet mit dem städtischen Fundbüro zusammen. Wer etwas verloren hat, sollte deshalb beide Stellen berücksichtigen.

Abholung kostet Verwaltungsgebühr

Bei einer erfolgreichen Rückgabe fällt eine Gebühr an. Sie richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes und liegt nach Angaben der Stadt zwischen fünf und 56 Euro.

Zur Abholung wird ein gültiger Ausweis benötigt. Außerdem müssen die Angaben zum verlorenen Gegenstand mit dem vorhandenen Fundstück übereinstimmen.

Quellen

Stadt Zwickau – Ordnungsamt, „Ehrliche Finder, volle Regale: Ein Blick ins Fundbüro der Stadt Zwickau“, veröffentlicht am 29. Juli 2026

Stadt Zwickau, Angaben zu Aufbewahrungsfristen, Verwaltungsgebühren und der Verwertung nicht abgeholter Fundgegenstände