Das Chancen-Aufenthaltsrecht hat in Schwerin bislang 17 Menschen zu einem gesicherten Bleiberecht verholfen. Die Bilanz der Stadt zeigt zugleich, dass die befristete Regelung keineswegs automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt führte.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht wurde Ende 2022 eingeführt. Es richtete sich an Menschen, die bereits mehrere Jahre mit einer Duldung in Deutschland lebten und nicht straffällig geworden waren.
Sie erhielten für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb dieser Zeit mussten sie unter anderem ihre Identität klären, Passpflichten erfüllen oder ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.
115 Anträge in Schwerin gestellt
Bei der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Schwerin wurden insgesamt 115 Anträge eingereicht.
69 Personen erhielten daraufhin eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 104c des Aufenthaltsgesetzes. Acht Fälle befinden sich nach Angaben der Stadt noch in Prüfung.
22 Anträge wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
In 16 Fällen erledigte sich das Verfahren, weil zwischenzeitlich ein anderer Aufenthaltstitel erteilt oder der Antrag zurückgezogen wurde.
17 Menschen erhalten Anschluss-Aufenthaltstitel
Bislang haben 17 Personen die 18-monatige Frist erfolgreich genutzt und einen weiterführenden Aufenthaltstitel erhalten.
Darunter befinden sich jeweils drei Menschen aus dem Iran und aus Somalia. Je zwei Personen stammen aus Armenien, Belarus und der Russischen Föderation.
Jeweils eine Person kommt aus Algerien, Burkina Faso, China, dem Irak und Vietnam.
31 Verfahren noch nicht abgeschlossen
Für 31 Menschen besteht das Chancen-Aufenthaltsrecht derzeit weiter, weil ihre Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
26 Personen konnten das Verfahren nach Angaben der Stadt nicht erfolgreich beenden.
Der zuständige Beigeordnete Silvio Horn erklärte, die Zahlen zeigten, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht kein Automatismus für ein Bleiberecht gewesen sei. Die gesetzlichen Vorgaben seien konsequent angewendet worden.
Beschäftigung und Integrationskurse ermöglicht
Die befristete Aufenthaltserlaubnis ermöglichte den Betroffenen, uneingeschränkt eine Beschäftigung aufzunehmen und an Integrationskursen teilzunehmen.
Besonders Menschen, deren Duldung auf einer ungeklärten Identität beruhte, erhielten damit die Möglichkeit, einen Identitätsnachweis aus einem gesicherten Aufenthaltsstatus heraus zu beschaffen.
Die Regelung war jedoch an die aktive Mitwirkung der Betroffenen gebunden.
Keine neuen Anträge mehr möglich
Die gesetzliche Regelung ist inzwischen ausgelaufen. Neue Anträge auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht können nicht mehr gestellt werden.
Die Ausländerbehörde bearbeitet die noch offenen Schweriner Verfahren weiterhin nach den geltenden Vorschriften.
Quellen
Landeshauptstadt Schwerin – Pressemitteilung „Schwerin zieht Bilanz nach Ende des Chancen-Aufenthaltsrechts“, veröffentlicht am 4. August 2026