Die Landeshauptstadt Schwerin treibt die Planung eines neuen großflächigen Lebensmittelmarktes südlich der Möwenburgstraße voran. Der Hauptausschuss beschloss am 16. Juni 2026 die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplans und die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Nahversorger Möwenburgstraße“. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt. Damit können Bürger, Behörden und weitere Betroffene Hinweise und Einwände zu Verkehr, Umwelt, Einzelhandel und Bebauung vorbringen.

Flächennutzungsplan muss geändert werden

Das Vorhaben lässt sich nicht allein durch eine Baugenehmigung umsetzen. Zunächst müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Dazu gehört die 23. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet südlich der Möwenburgstraße. Parallel wird der Bebauungsplan Nr. 124 aufgestellt.

Dieses zweistufige Verfahren soll klären, ob der Standort grundsätzlich für großflächigen Einzelhandel geeignet ist und unter welchen Bedingungen dort gebaut werden darf.

Großflächiger Lebensmittelmarkt vorgesehen

Nach den öffentlichen Bekanntmachungen geht es um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung.

Ein solcher Markt kann die Versorgung der umliegenden Wohngebiete verbessern. Besonders Menschen ohne Auto profitieren, wenn Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs näher erreichbar sind.

Gleichzeitig kann ein neuer großer Markt bestehende kleinere Geschäfte unter Druck setzen. Deshalb muss geprüft werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf vorhandene Nahversorger und die Innenstadt hat.

Verkehr dürfte zum zentralen Streitpunkt werden

Ein Lebensmittelmarkt erzeugt regelmäßigen Kunden-, Liefer- und Beschäftigtenverkehr.

Die Möwenburgstraße und angrenzende Straßen müssen diesen zusätzlichen Verkehr aufnehmen können. Dabei geht es nicht nur um Autos, sondern auch um sichere Wege für Fußgänger und Radfahrer.

Besonders wichtig sind Zufahrten, Querungsmöglichkeiten und mögliche Rückstaus. Lieferverkehr sollte so geführt werden, dass Wohnbereiche möglichst wenig durch Lärm und schwere Fahrzeuge belastet werden.

Umweltprüfung hat keine unerheblichen Folgen festgestellt

Bereits im März wurde für das Vorhaben geprüft, ob eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Stadt veröffentlichte dazu eine entsprechende Bekanntmachung.

Eine solche Vorprüfung ersetzt jedoch nicht sämtliche Umweltanforderungen. Im Bebauungsplanverfahren müssen weiterhin Flächenversiegelung, Regenwasser, Lärm, Verkehr und mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft bewertet werden.

Gerade bei großen Parkplätzen ist wichtig, wie Regenwasser zurückgehalten und versickert wird. Begrünte Dächer, Bäume und wasserdurchlässige Flächen können die Auswirkungen verringern.

Parkplätze dürfen Fläche nicht unnötig versiegeln

Supermärkte werden häufig mit großen ebenerdigen Parkplätzen geplant. Diese verbrauchen viel Fläche und heizen sich im Sommer stark auf.

Die Stadt sollte deshalb prüfen, ob die Zahl der Stellplätze auf den tatsächlichen Bedarf begrenzt werden kann. Bäume, Solardächer und gute Fahrradabstellanlagen können die Fläche sinnvoller gestalten.

Auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und sichere Abstellmöglichkeiten für Lastenräder gehören inzwischen zu einer zukunftsfähigen Planung.

Bürgerbeteiligung ist mehr als eine Formalität

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stadt muss diese prüfen und in die Abwägung einbeziehen.

Dabei zählt nicht die Zahl identischer Einwände, sondern die fachliche Bedeutung der vorgebrachten Argumente. Hinweise zu gefährlichen Kreuzungen, Lärmbelastungen oder fehlenden Wegen können zu Änderungen führen.

Bürger sollten ihre Stellungnahmen deshalb möglichst konkret formulieren. Allgemeine Zustimmung oder Ablehnung hat weniger Gewicht als nachvollziehbare Hinweise zu einzelnen Planungsfragen.

Noch fehlen Angaben zu Betreiber und Eröffnung

Die veröffentlichten Unterlagen nennen in der kurzen Bekanntmachung keinen endgültigen Betreiber, keinen Baustart und keinen Eröffnungstermin.

Auch Angaben zur Verkaufsfläche, zu Arbeitsplätzen und zur Investitionssumme sind noch nicht umfassend öffentlich aufbereitet.

Diese Informationen sind für die wirtschaftliche Bewertung wichtig. Ein neuer Markt kann Arbeitsplätze schaffen und die Versorgung verbessern. Er kann aber ebenso Kaufkraft von bestehenden Standorten abziehen.

Versorgung und Stadtentwicklung müssen zusammenpassen

Ein Nahversorger ist dann sinnvoll, wenn er eine tatsächliche Lücke schließt und gut zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Entsteht dagegen ein überwiegend auf Autofahrer ausgerichteter Markt, wächst der Verkehr und die versprochene Nahversorgung bleibt für Teile der Bevölkerung eingeschränkt.

Die Stadt sollte deshalb nicht nur das einzelne Grundstück betrachten. Entscheidend ist, wie sich der Markt in das gesamte Versorgungsnetz der Werdervorstadt und angrenzender Stadtteile einfügt.

Quellen

  1. Landeshauptstadt Schwerin: Aufstellung und Veröffentlichung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich der Möwenburgstraße“ und zum Bebauungsplan Nr. 124, veröffentlicht am 17. Juli 2026.
  2. Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin: Beschluss vom 16. Juni 2026.
  3. Landeshauptstadt Schwerin: Umweltrechtliche Vorprüfung für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Plangebiet, veröffentlicht im März 2026.
  4. Landeshauptstadt Schwerin: Beteiligungs- und Planungsunterlagen zum Nahversorger Möwenburgstraße.