Nach dem mutmaßlichen Versuch einer Vergewaltigung in Schwerin hat die Kriminalpolizei einen 37-jährigen Tatverdächtigen festgenommen. Der Mann wurde am Donnerstagabend gefasst, nachdem die Polizei öffentlich nach Zeugen gesucht und eine detaillierte Personenbeschreibung veröffentlicht hatte. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Haftbefehl beantragt wird.
Frau gegen 4 Uhr angegriffen
Der Angriff ereignete sich am Mittwoch, dem 29. Juli 2026, gegen 4 Uhr an der Hagenower Chaussee im Bereich der Bundesstraße 321. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die 24-jährige Schwerinerin von einem zunächst unbekannten Mann angegriffen und zu Boden gerissen. Die Polizei geht davon aus, dass der Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen der Frau vornehmen wollte.
Die junge Frau wehrte sich und verletzte den Angreifer dabei vermutlich an einem Finger. Ihre Hilferufe wurden von einer Zeugin gehört, die einschritt und den Angriff dadurch störte. Der Täter ließ daraufhin von der Frau ab und flüchtete.
Die 24-Jährige erlitt Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Öffentlicher Zeugenaufruf führte zur Festnahme
Nach der Tat leitete die Polizei eine umfangreiche Fahndung ein, sicherte Spuren am Tatort und veröffentlichte eine Beschreibung des mutmaßlichen Angreifers. Gesucht wurde unter anderem nach einem etwa 1,70 Meter großen, schlanken Mann mit kurzen grauen Haaren und einer möglichen Fingerverletzung.
Am Donnerstagabend nahm die Polizei schließlich einen 37-jährigen Mann fest. Nach Angaben des NDR hatten Hinweise aus der Bevölkerung nach dem Zeugenaufruf zu der Festnahme geführt.
Ob gegen den Mann Untersuchungshaft angeordnet wird, war zunächst noch offen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin wollte am Freitag entscheiden, ob sie einen Haftbefehl beantragt. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
Zeugin verhinderte möglicherweise Schlimmeres
Das schnelle Eingreifen der Zeugin dürfte entscheidend gewesen sein. Sie reagierte auf die Hilferufe und brachte den Angreifer dazu, von der Frau abzulassen.
Die Polizei hatte bereits in ihrer ersten Mitteilung hervorgehoben, dass die Zeugin den Angriff störte. Weitere Einzelheiten zu ihrer Identität oder zum genauen Ablauf ihres Eingreifens wurden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht.
Für den festgenommenen Mann gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizeipräsidium Rostock: „Polizei bittet um Zeugenhinweise nach versuchter Vergewaltigung in Schwerin“, 29. Juli 2026.