Im Schwedter Stadtpark, auf dem Platz der Befreiung und auf den dazwischenliegenden öffentlich zugänglichen Flächen gilt ab sofort ein nächtliches Alkoholverbot. Alkoholische Getränke dürfen dort täglich zwischen 19 Uhr und 7 Uhr weder konsumiert noch mit erkennbarer Konsumabsicht mitgeführt werden. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026.

Die Stadt reagiert damit auf zahlreiche Beschwerden, Polizeieinsätze und wiederkehrende Störungen. Gaststätten und deren genehmigte Sondernutzungsflächen sind von dem Verbot ausgenommen.

Alkohol kann sichergestellt werden

Wer gegen die Verfügung verstößt, muss damit rechnen, dass mitgeführte alkoholische Getränke unmittelbar sichergestellt werden.

Darüber hinaus können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Auch Platzverweise und Aufenthaltsverbote sind möglich. Ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung hat wegen der angeordneten sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung.

In begründeten Einzelfällen kann die Stadt Ausnahmen zulassen.

Nahezu täglich Verstöße seit Anfang Juli

Nach Angaben der Stadt haben sich der Stadtpark und der Platz der Befreiung als regelmäßige Treffpunkte größerer Personengruppen etabliert. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sei es wiederholt zu übermäßigem Alkoholkonsum und erheblichen Störungen gekommen.

Seit Anfang Juli 2026 seien nahezu täglich Verstöße gegen die Stadtordnung festgestellt worden. Betroffene Personen hätten sich gegenüber Polizei und Sicherheitskräften teilweise uneinsichtig und aggressiv gezeigt. Nach Kontrollen seien Gruppen häufig lediglich an einen anderen Ort innerhalb des Bereichs gewechselt.

Die Stadt beauftragt nach eigenen Angaben bereits seit fünf Jahren regelmäßig ein privates Sicherheitsunternehmen, um die öffentliche Ordnung in diesem Bereich durchzusetzen.

31 Polizeieinsätze innerhalb weniger Monate

Die Polizeiinspektion Uckermark registrierte vom 1. Januar bis zum 24. Juli 2026 insgesamt 31 Sachverhalte im Bereich des Stadtparks.

Davon entfielen:

  • drei Einsätze auf Januar bis April,
  • zwölf auf den Mai,
  • sieben auf den Juni,
  • neun auf den Zeitraum bis zum 24. Juli.

Ein großer Teil der Einsätze betraf Ruhestörungen. Im Mai wurden zudem zwei Körperverletzungsdelikte erfasst. Im Juni kam ein weiterer Fall hinzu. Im Juli registrierte die Polizei unter anderem eine Körperverletzung, eine Beleidigung und einen Hausfriedensbruch.

Stadt nennt Gewalt, Lärm und Verunreinigungen

In der Begründung führt die Stadt eine Reihe wiederkehrender Probleme auf. Dazu gehören:

  • erhebliche Ruhestörungen,
  • lautstarke Auseinandersetzungen,
  • Belästigungen von Anwohnern und Passanten,
  • Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche,
  • Körperverletzungen und weitere Gewaltdelikte,
  • Sachbeschädigungen und Vandalismus,
  • öffentliches Urinieren,
  • Müll und zerschlagene Glasflaschen,
  • Schäden an Stadtmobiliar und Grünanlagen.

Besonders betroffen seien die Bewohner der unmittelbar angrenzenden Wohnhäuser. Beschwerden hätten sich gegen laute Gespräche, Schreien und elektronische Musik in den Abend- und Nachtstunden gerichtet.

Bisherige Kontrollen reichten nicht aus

Die Stadt erklärt, dass verstärkte Kontrollen, direkte Ansprachen und Maßnahmen gegen einzelne Störer die Lage nicht dauerhaft beruhigt hätten.

Das Verbot soll deshalb verhindern, dass sich größere alkoholisierte Gruppen im betroffenen Bereich sammeln. Nach Einschätzung der Ordnungsbehörde besteht ein Zusammenhang zwischen fortschreitendem Alkoholkonsum und Enthemmung, Aggressivität, Lärm sowie Verschmutzungen.

Die Verfügung sei räumlich und zeitlich begrenzt und daher verhältnismäßig. Außerhalb des festgelegten Bereichs bleibt öffentlicher Alkoholkonsum grundsätzlich zulässig.

Dieser Bereich ist betroffen

Der räumliche Geltungsbereich umfasst:

  • den Stadtpark,
  • den Platz der Befreiung,
  • die öffentlich zugänglichen Flächen zwischen beiden Bereichen.

Die Karte in der Anlage markiert ein zusammenhängendes Gebiet zwischen der Lindenallee, der Bahnhofstraße, der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße und den angrenzenden Gebäuden. Der Verbotsbereich schließt die Wege, Plätze und Grünflächen rund um den Stadtpark ein.

Verbot gilt zunächst bis Ende Oktober

Die Allgemeinverfügung wurde am 31. Juli 2026 bekannt gemacht und trat am folgenden Tag in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026, kann jedoch verlängert werden.

Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Schwedt/Oder Widerspruch eingelegt werden. Das Verbot bleibt wegen der sofortigen Vollziehung während eines möglichen Verfahrens dennoch wirksam.

Quelle

  • Stadt Schwedt/Oder: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens und Konsums alkoholhaltiger Getränke im Bereich des Stadtparks und des Platzes der Befreiung, bekannt gemacht am 31. Juli 2026.