Angeln setzt nicht nur Geduld und praktische Fähigkeiten voraus. Wer Raubfische fangen möchte, muss Kenntnisse über Arten, Gewässer und rechtliche Regeln nachweisen.
Erster Termin am 27. August
Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam bietet am 27. August um 16.30 Uhr eine Anglerprüfung an. Ein weiterer Termin ist für den 22. Oktober vorgesehen.
Da nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung steht, empfiehlt die Stadt eine frühzeitige Anmeldung.
Kenntnisse über Tiere und Regeln erforderlich
Bei der Prüfung werden unter anderem Wissen über heimische Fischarten, Gewässerökologie, Fanggeräte und gesetzliche Bestimmungen abgefragt.
Dazu gehören Schonzeiten, Mindestmaße und die Pflicht, gefangene Tiere waidgerecht zu behandeln. Auch Natur- und Tierschutz spielen eine wichtige Rolle.
Nicht jede Form des Angelns ist gleich geregelt
In Brandenburg gelten für das Friedfischangeln teilweise andere Voraussetzungen als für den Fang von Raubfischen.
Interessierte sollten deshalb vor der Anmeldung prüfen, welchen Fischereischein sie für ihre gewünschte Art des Angelns benötigen und welche zusätzlichen Dokumente erforderlich sind.
Angler übernehmen Verantwortung für Gewässer
Organisierte Anglervereine beteiligen sich häufig an Gewässerpflege, Bestandskontrollen und Müllsammelaktionen.
Ein Fischereischein ist deshalb mehr als eine formale Erlaubnis. Er soll sicherstellen, dass Nutzer die ökologischen Zusammenhänge und gesetzlichen Grenzen kennen.
Quellen
Landeshauptstadt Potsdam – „Anglerprüfungen am 27. August und 22. Oktober: Anmeldungen möglich“, veröffentlicht am 21. Juli 2026