Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 16. Oktober 2026, die Einführung einer staatlich geförderten Frühstartrente beschlossen. Kinder sollen künftig vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, die für ihre spätere Altersvorsorge am Kapitalmarkt angelegt werden. Der Einstieg erfolgt zunächst mit dem Geburtsjahrgang 2020. Nach den Plänen der Bundesregierung werden in den kommenden Jahren schrittweise weitere Jahrgänge einbezogen. Das Gesetz muss vor seinem endgültigen Inkrafttreten noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Mit dem Beschluss verändert die Bundesregierung ihren Ansatz bei der privaten Altersvorsorge. Erstmals soll der Staat systematisch bereits im Kindesalter Geld in kapitalgedeckte Vorsorgeverträge einzahlen.
Für Familien stellt sich nun die Frage, wer die Förderung erhält, wie das Geld angelegt wird und wann die Kinder später darauf zugreifen können.
Union und SPD setzen Frühstartrente im Bundestag durch
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten am Freitag für den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten das Vorhaben in der vorliegenden Form ab. Die AfD enthielt sich.
Die Entscheidung fiel nach einer parlamentarischen Beratung, in der sich die Parteien unter anderem mit der Ausgestaltung kapitalgedeckter Altersvorsorge und den Voraussetzungen staatlicher Förderung beschäftigten.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz zwei wesentliche Ziele.
Zum einen sollen Kinder bereits frühzeitig eigenes Vorsorgekapital aufbauen.
Zum anderen will sie das Verständnis für langfristige Kapitalmarktanlagen stärken.
Dabei setzt sie auf den Zinseszinseffekt: Erträge aus angelegtem Geld können über einen langen Zeitraum wiederum neue Erträge erwirtschaften.
Wie erfolgreich dieses Prinzip in der Praxis ist, hängt allerdings von der Entwicklung der jeweiligen Anlageprodukte ab.
Nicht alle Kinder erhalten die Förderung sofort
Besonders wichtig ist die genaue Altersregelung.
Die Frühstartrente soll zunächst mit Kindern des Geburtsjahrgangs 2020 beginnen.
Diese Kinder werden im Jahr 2026 sechs Jahre alt und gehören damit zum ersten geförderten Jahrgang.
Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, der im betreffenden Kalenderjahr seinen sechsten Geburtstag feiert.
Ältere Kinder werden zunächst nicht automatisch in die staatliche Förderung aufgenommen.
Für sie können zwar entsprechende Vorsorgeverträge abgeschlossen werden, die vorgesehenen monatlichen Zahlungen des Staates sind für diese Jahrgänge aber zunächst nicht vorgesehen.
Damit werden nicht sofort sämtliche Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren gefördert.
Die Ausweitung erfolgt schrittweise.
Staat zahlt monatlich zehn Euro in ein Depot
Für anspruchsberechtigte Kinder soll monatlich ein Betrag von zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.
Das entspricht 120 Euro jährlich.
Über einen Förderzeitraum von zwölf Jahren ergibt sich daraus eine staatliche Einzahlungssumme von 1.440 Euro pro Kind, ohne mögliche Kapitalerträge.
Die Eltern sollen für das Kind bei einem geeigneten Anbieter einen entsprechenden Depotvertrag abschließen können.
Das Geld wird anschließend in Kapitalmarktprodukte investiert.
Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Sparbuch können solche Anlagen höhere langfristige Ertragschancen bieten.
Allerdings sind sie auch mit Marktrisiken verbunden.
Die Entwicklung des angesparten Vermögens ist deshalb nicht garantiert.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Die Bundesregierung sieht auch für Kinder eine Lösung vor, deren Eltern keinen eigenen Vorsorgevertrag abschließen.
In diesen Fällen soll der staatliche Förderbetrag kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden.
Dafür ist die Einrichtung eines besonderen Bundesvermögens unter dem Namen „Frühstartrente“ vorgesehen.
Der Aufbau dieses Sondervermögens ist für Anfang 2028 geplant.
Das Geld soll später einem individuellen Vorsorgedepot zugeordnet werden können.
Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder allein deshalb keine Förderung erhalten, weil ihre Eltern sich nicht aktiv um einen eigenen Vertrag kümmern.
Die konkrete technische und organisatorische Umsetzung muss jedoch noch erfolgen.
Eltern können zusätzlich Geld einzahlen
Neben der staatlichen Förderung sollen auch private Einzahlungen möglich sein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vorsorgeverträge jährlich um bis zu 6.840 Euro aus privaten Mitteln aufgestockt werden können.
Damit könnten Familien das Altersvorsorgevermögen ihrer Kinder deutlich stärker erhöhen als allein durch die staatlichen zehn Euro pro Monat.
Allerdings hängt dies maßgeblich von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab.
Familien mit höherem Einkommen könnten entsprechend größere zusätzliche Beträge anlegen.
Daraus ergibt sich auch ein politischer Kritikpunkt.
Denn obwohl die staatliche Grundförderung für anspruchsberechtigte Kinder gleich hoch ist, könnten sich die späteren Vermögensstände aufgrund unterschiedlicher privater Einzahlungen erheblich unterscheiden.
Geld soll grundsätzlich bis zum Rentenalter angelegt bleiben
Die Frühstartrente ist ausdrücklich nicht als kurzfristiges Sparkonto für Kinder gedacht.
Das angesparte Geld soll langfristig der Altersvorsorge dienen.
Eine Auszahlung des geförderten Vermögens ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen.
Damit unterscheidet sich das Modell deutlich von gewöhnlichen Kinderdepots, bei denen das Vermögen häufig mit der Volljährigkeit frei verfügbar wird.
Auch die steuerlichen Regelungen sollen auf einen langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Kapitalerträge während der Ansparphase steuerlich begünstigt werden.
Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem endgültigen Gesetz und den dazugehörigen Vorschriften.
Wie viel Geld könnte bis zum Ruhestand entstehen?
Entscheidend für die Entwicklung des Vermögens ist die lange Anlagedauer.
Wer bereits als Kind mit einer Kapitalanlage beginnt, hat bis zum Renteneintritt mehrere Jahrzehnte Zeit.
Wird das Geld breit gestreut angelegt und erzielen die gewählten Produkte langfristig positive Renditen, können aus vergleichsweise kleinen Einzahlungen größere Beträge entstehen.
Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sind unter bestimmten Renditeannahmen bis zum Ruhestand Vermögenswerte von mehr als 50.000 Euro möglich.
Dabei handelt es sich jedoch um ein Rechenbeispiel und keine garantierte spätere Auszahlung.
Die tatsächliche Entwicklung hängt unter anderem von Kapitalmarktrenditen, Kosten und möglichen Wertschwankungen ab.
Gerade über mehrere Jahrzehnte können bereits kleine Unterschiede bei der durchschnittlichen Rendite erhebliche Auswirkungen haben.
Förderung kostet den Bund Hunderte Millionen Euro
Die Frühstartrente bringt auch für den Bundeshaushalt zusätzliche Ausgaben mit sich.
Für 2027 rechnet die Bundesregierung mit Kosten von rund 198 Millionen Euro.
Bis 2030 sollen die jährlichen Ausgaben nach den bisherigen Planungen auf rund 411 Millionen Euro steigen.
Der Anstieg ergibt sich daraus, dass schrittweise immer mehr Geburtsjahrgänge in die Förderung einbezogen werden.
Mit der Ausweitung wächst entsprechend die Zahl der Kinder, für die monatlich zehn Euro eingezahlt werden.
Die langfristige Finanzierung muss deshalb auch in den kommenden Haushaltsjahren berücksichtigt werden.
Bundesrat muss noch zustimmen
Mit dem Beschluss des Bundestages ist eine zentrale parlamentarische Hürde genommen.
Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren allerdings noch nicht.
Der Bundesrat muss sich ebenfalls mit der Frühstartrente befassen.
Erst danach steht endgültig fest, in welcher Form die beschlossenen Regelungen umgesetzt werden.
Für Familien besteht deshalb noch kein Anlass, aufgrund des Bundestagsbeschlusses sofort einen bestimmten Vorsorgevertrag abzuschließen.
Zunächst müssen die endgültigen gesetzlichen Grundlagen und die zugelassenen Produkte feststehen.
Der geplante Einstieg in die Frühstartrente ist für 2027 vorgesehen.
Das Vorhaben könnte künftig Millionen Kindern einen frühen Zugang zur privaten Altersvorsorge eröffnen. Ob daraus tatsächlich ein spürbarer Beitrag zur finanziellen Absicherung im Alter wird, hängt jedoch von der langfristigen Entwicklung der Anlagen und der konkreten Umsetzung ab.