Hamburg. Die Familie des Unternehmers Prof. Dr. Michael Otto geht juristisch gegen die BILD-Zeitung vor. Anlass ist ein am Sonntag, dem 18. Oktober 2026, veröffentlichter Bericht über eine private familienrechtliche Auseinandersetzung. Die Hamburger Rechtsanwältin Verena Haisch erhebt im Namen ihrer Mandanten schwere Vorwürfe gegen das Boulevardmedium. Sie spricht von zahlreichen Unwahrheiten und einer erheblichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Nach ihren Angaben wurden bereits presserechtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet.
Anwältin wirft BILD schwerwiegende Rechtsverletzungen vor
Die Erklärung von Verena Haisch fällt ungewöhnlich deutlich aus. Sie vertritt Janina Otto, deren Kinder sowie den Unternehmer Michael Otto in presserechtlichen Angelegenheiten.
Die Berichterstattung verletze ihre Mandanten „auf das Schwerste in ihren Rechten“, heißt es in der Stellungnahme, die der Ostdeutschen Zeitung vorliegt.
Die Anwältin wirft BILD vor, nicht nur falsche Angaben verbreitet, sondern auch höchstpersönliche und streng vertrauliche Angelegenheiten aus einer familienrechtlichen Auseinandersetzung öffentlich gemacht zu haben.
Welche konkreten Aussagen sie als unwahr beanstandet, geht aus der vorliegenden Stellungnahme nicht hervor.
Die Familie habe die betreffenden Angelegenheiten bewusst nicht öffentlich gemacht, um ihre Privatsphäre zu schützen.
BILD veröffentlicht Bericht über familienrechtlichen Streit
Hintergrund ist ein am Sonntag um 13.03 Uhr erschienener BILD-Artikel, der sich mit einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Janina Otto und ihrem früheren Partner Ismail Özen beschäftigt.
Bereits am 13. Oktober hatte die Zeitung über den privaten Konflikt berichtet. Die neue Veröffentlichung greift weitere Aspekte des familienrechtlichen Verfahrens auf.
Die Ostdeutsche Zeitung verzichtet auf eine Wiedergabe der darin enthaltenen persönlichen Behauptungen und Angaben über die betroffenen Kinder.
Ob und in welchem Umfang die beanstandete Berichterstattung tatsächlich rechtswidrig ist, lässt sich anhand der anwaltlichen Erklärung allein nicht abschließend beurteilen.
Presserechtliche und strafrechtliche Schritte eingeleitet
Die Familie will die Veröffentlichung nicht hinnehmen.
Nach Angaben der Rechtsanwältin wurden bereits presserechtliche Maßnahmen gegen BILD eingeleitet. Darüber hinaus seien auch strafrechtliche Schritte veranlasst worden.
Um welche konkreten Verfahren es sich handelt und welche rechtlichen Forderungen erhoben werden, erläutert die Anwältin in ihrer Stellungnahme nicht.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Vorwürfe ist damit nicht verbunden.
Ob ein Gericht die beanstandeten Veröffentlichungen untersagen oder andere rechtliche Konsequenzen feststellen wird, bleibt offen.
Familie will sich nicht öffentlich äußern
Die Anwältin macht deutlich, dass ihre Mandanten die private Auseinandersetzung nicht in der Öffentlichkeit austragen wollen.
Sie würden sich auch künftig nicht zu den familiären Angelegenheiten äußern.
Zugleich richtet die Rechtsvertreterin einen Appell an andere Medien. Diese sollten die Privatsphäre der Familie respektieren und auf eine Weiterverbreitung der beanstandeten Inhalte verzichten.
Besonders sensibel ist dabei der Schutz minderjähriger Kinder. Familiengerichtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zu den Bereichen, in denen das Persönlichkeitsrecht und der Schutz des Privatlebens erhebliches Gewicht haben.
Wo liegen die Grenzen der Berichterstattung?
Der Fall wirft eine grundsätzliche medienrechtliche Frage auf: Wie weit darf die Berichterstattung über bekannte Unternehmerfamilien gehen?
Das öffentliche Interesse an einer prominenten Person bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche privaten Lebensumstände Gegenstand journalistischer Veröffentlichungen sein dürfen.
Gerade bei familienrechtlichen Verfahren müssen die Pressefreiheit, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.
Für minderjährige Kinder gelten dabei besonders hohe Schutzanforderungen. Sie stehen nicht allein deshalb im öffentlichen Interesse, weil ihre Eltern oder Großeltern bekannt sind.
Ob die Berichterstattung von BILD diese Grenzen überschritten hat, muss anhand der konkreten Veröffentlichungen und der geltend gemachten Rechtsverletzungen geprüft werden.
Fest steht bislang, dass die Familie Otto die Vorwürfe der Zeitung entschieden zurückweist und rechtliche Schritte eingeleitet haben will.
Aus einer privaten familienrechtlichen Auseinandersetzung ist damit auch ein Konflikt über die Grenzen journalistischer Berichterstattung geworden.