Für Grundstücksbesitzer in Königs Wusterhausen gelten beim Einsatz von Mährobotern weiterhin zeitliche Einschränkungen. Der Landkreis Dahme-Spreewald verbietet den Betrieb der Geräte während der Nacht- und Dämmerungsstunden. Hintergrund ist der Schutz von Igeln vor Verletzungen durch automatisch arbeitende Mähtechnik.

Allgemeinverfügung gilt im Landkreis

Die untere Naturschutzbehörde hat die Regelung für Dahme-Spreewald erlassen.

Damit ist auch das Stadtgebiet Königs Wusterhausen erfasst.

Igel sind nachts besonders gefährdet

Mähroboter erkennen kleine Tiere nicht in jedem Fall rechtzeitig.

Da Igel bei Gefahr häufig nicht fliehen, sondern sich einrollen, können rotierende Messer schwere Verletzungen verursachen.

Sommer macht Regel besonders aktuell

Gerade in der warmen Jahreszeit laufen viele automatische Gartengeräte häufiger.

Die zeitliche Einschränkung soll verhindern, dass sich technischer Komfort und Artenschutz gegenseitig ausschließen.

Quelle

Landkreis Dahme-Spreewald / Untere Naturschutzbehörde