Für Grundstückseigentümer in Königs Wusterhausen steht am Wochenende der nächste Steuertermin an. Der Grundsteueranteil für das dritte Quartal 2026 wird am 15. August fällig. Die Stadtkasse bittet darum, zuvor zu prüfen, ob selbst überwiesen werden muss oder bereits ein Lastschriftmandat vorliegt.

Kassenzeichen muss angegeben werden

Wie die Stadt mitteilt, ist bei Überweisungen die korrekte Angabe des Kassenzeichens besonders wichtig.

Nur so kann der Zahlungseingang eindeutig dem jeweiligen Steuerkonto zugeordnet werden.

Letzter Bescheid bestimmt Betrag

Eigentümer sollen außerdem den Betrag aus ihrem zuletzt erhaltenen Bescheid prüfen.

Die Stadtkasse warnt damit indirekt davor, alte Beträge ungeprüft weiterzuverwenden.

Quelle

Stadt Königs Wusterhausen / Stadtkasse