Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes hat einen früheren Spieler des FC Grimma nach Rassismusvorwürfen freigesprochen. Die mündliche Verhandlung fand am Mittwoch, 12. August, in der Sportschule „Egidius Braun“ statt und dauerte knapp zwei Stunden.
Vorwürfe gehen auf Spiel im Mai 2025 zurück
Gegenstand des Verfahrens waren Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Spiel am 30. Mai 2025 in Grimma. Von Seiten des FC Einheit war unter anderem der damalige Trainer Holger Jähnisch zur Verhandlung angereist. Marwan Kponton konnte nach Angaben der vorliegenden Mitteilung aus zeitlichen Gründen nicht teilnehmen.
Der FC Grimma war unter anderem durch den damaligen Trainer Marcus Dörfer vertreten. Auch der beschuldigte Spieler nahm an der Verhandlung teil. Er spielt inzwischen für einen anderen Verein in Bayern.
Sportgericht befragt mehrere Beteiligte
Den Vorsitz der Verhandlung führte Steffen Tänzer aus Eilenburg gemeinsam mit zwei Beisitzern. Nach Angaben der Mitteilung versuchte das Gericht, die damaligen Vorgänge durch ausführliche Befragungen aufzuklären.
Angehört wurden unter anderem Dörfer, Jähnisch und der ehemalige Grimmaer Spieler. Die Aufklärung habe sich jedoch als schwierig erwiesen. Nach Abschluss der Befragungen sprach das Sportgericht den Beschuldigten frei.
Unschuldsvermutung gab den Ausschlag
Nach der Begründung des Vorsitzenden reichten die vorhandenen Indizien nicht aus, um die Darstellungen des beschuldigten Spielers zu widerlegen. In einer solchen Situation müsse die Unschuldsvermutung gelten.
Tänzer machte zugleich deutlich, dass das Ergebnis die zugrunde liegende Situation nicht vollständig aufklären könne. Er appellierte deshalb an Vereine, bei vergleichbaren Vorfällen unmittelbar und mit Nachdruck zu informieren, damit mögliche Geschehnisse möglichst zeitnah dokumentiert und untersucht werden können.
Der Freispruch bedeutet, dass dem betroffenen Spieler die erhobenen Vorwürfe im Sportgerichtsverfahren nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten.
Quelle:
Hartmut Gerlach, Mitteilung zur mündlichen NOFV-Sportgerichtsverhandlung vom 12. August 2026.