Ein neuer Gerichtstermin im Streit um die Technologie von Corona-Impfstoffen steht bevor. Am Freitag, 23. Oktober 2026, beschäftigt sich ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Delaware mit dem Patentverfahren des deutschen Biotechnologieunternehmens CureVac gegen den amerikanischen Impfstoffhersteller Moderna. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Moderna bei der Entwicklung beziehungsweise Herstellung seiner mRNA-Impfstoffe geschützte Technologien von CureVac verwendet hat.
Gericht setzt Verfahrenskonferenz für Freitag an
Das Bundesbezirksgericht von Delaware hat für den 23. Oktober um 13 Uhr Ortszeit eine telefonische Verfahrenskonferenz angesetzt. In Deutschland entspricht dies 19 Uhr.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1:26-cv-00475 geführt. Zuständig ist Bundesrichter Colm F. Connolly.
Kläger sind CureVac SE und CureVac Manufacturing GmbH. Auf der Gegenseite stehen Moderna Inc. und weitere Gesellschaften des US-Konzerns.
Die Klage wurde am 24. April 2026 eingereicht.
Bei der anstehenden Sitzung handelt es sich um eine sogenannte Scheduling Conference. Dabei werden üblicherweise organisatorische Fragen, Fristen und weitere Verfahrensschritte besprochen.
Ein Urteil über eine mögliche Patentverletzung wird bei diesem Termin nicht erwartet.
Worum streiten CureVac und Moderna?
Beide Unternehmen gehören zu den Herstellern und Entwicklern von Technologien auf Grundlage sogenannter Messenger-RNA, kurz mRNA.
Diese Technologie ermöglicht es, Zellen zur zeitweiligen Produktion bestimmter Proteine anzuregen. Sie wurde während der Corona-Pandemie durch die Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer weltweit bekannt.
Die Entwicklung geeigneter Herstellungsverfahren war über viele Jahre Gegenstand intensiver Forschung.
CureVac beansprucht Schutzrechte an bestimmten technischen Verfahren und sieht diese durch Moderna verletzt.
Parallel zum amerikanischen Verfahren existieren auch Auseinandersetzungen vor dem Einheitlichen Patentgericht in Europa. Dort geht es unter anderem um ein Patent für Verfahren zur Herstellung und Reinigung von RNA.
Die Patentstreitigkeiten betreffen damit technische Schutzrechte und die kommerzielle Nutzung entsprechender Verfahren.
Ob Moderna im konkreten amerikanischen Verfahren tatsächlich Rechte von CureVac verletzt hat, muss das Gericht erst klären.
Was bedeutet der Prozess für Corona-Impfstoffe?
Der Patentstreit ist von Verfahren über mögliche Nebenwirkungen oder gesundheitliche Folgen von Impfstoffen zu unterscheiden.
Es geht nicht darum, ob die Impfstoffe grundsätzlich wirksam oder sicher sind. Gegenstand sind Ansprüche auf geistiges Eigentum und die Frage, ob geschützte Entwicklungen ohne erforderliche Berechtigung verwendet wurden.
Eine festgestellte Patentverletzung könnte finanzielle Ansprüche auslösen. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen sich ergeben könnten, hängt jedoch vom weiteren Verfahren und möglichen gerichtlichen Entscheidungen ab.
Auch eine außergerichtliche Einigung wäre grundsätzlich möglich.
Deutsche Biotechnologie im internationalen Wettbewerb
Für die deutsche Biotechnologiebranche besitzt der Streit besondere Bedeutung.
CureVac gehört zu den Unternehmen, die frühzeitig an der medizinischen Nutzung von mRNA gearbeitet haben.
Die Pandemie führte zu einem erheblichen wirtschaftlichen Wachstum des gesamten Technologiebereichs. Gleichzeitig entstanden Auseinandersetzungen über die Rechte an einzelnen Entwicklungsschritten.
Neben CureVac und Moderna sind weitere große Unternehmen in unterschiedliche Patentverfahren rund um die mRNA-Technologie verwickelt.
Die Verfahren zeigen, welche wirtschaftliche Bedeutung Schutzrechte bei modernen Arzneimitteltechnologien besitzen.
Wie geht es weiter?
Am 23. Oktober wird zunächst über den weiteren Ablauf des amerikanischen Verfahrens beraten.
Entscheidend wird sein, welche technischen Unterlagen vorgelegt werden müssen, welche Fristen gelten und welche Streitfragen das Gericht anschließend behandelt.
Fest steht bislang lediglich, dass die Patentansprüche gerichtlich verfolgt werden. Eine Verletzung der geltend gemachten Schutzrechte ist damit noch nicht festgestellt.