Eine Verkehrskontrolle in der Siemensstraße hat für einen 42-jährigen Mann mit einer Blutentnahme und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geendet. Der Mann war zuvor mit einem E-Scooter unterwegs.
Polizeibeamte kontrollierten den Fahrer am Dienstag gegen 11.50 Uhr. Während der Überprüfung ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum.
Ein anschließend durchgeführter Vortest reagierte sowohl auf THC als auch auf Amphetamin.
Weiterfahrt sofort untersagt
Nach dem Testergebnis durfte der Mann seine Fahrt nicht fortsetzen. Die Beamten veranlassten außerdem eine Blutentnahme.
Die Laboruntersuchung soll nun zeigen, welche Substanzen sich tatsächlich im Blut befanden und in welcher Konzentration diese nachweisbar waren.
Gegen den 42-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Regeln gelten auch für E-Scooter
E-Scooter werden rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt. Wer ein solches Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führt, muss deshalb mit ähnlichen Konsequenzen wie ein Autofahrer rechnen.
Neben einem Bußgeld können Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot folgen. Bei Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann zudem ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Mischkonsum erhöht die Risiken
Amphetamin kann Wachheit und Selbstüberschätzung steigern. THC kann gleichzeitig Reaktionsfähigkeit, Konzentration und räumliche Wahrnehmung beeinträchtigen.
Wer unter dem Einfluss mehrerer Substanzen am Straßenverkehr teilnimmt, kann die Wirkung und mögliche Wechselwirkungen häufig nicht zuverlässig einschätzen.
Gerade bei E-Scootern können kleine Fahrfehler, Unebenheiten oder unerwartete Hindernisse schnell zu einem Sturz führen.
Quellen
– Landespolizeiinspektion Gera: „Unter Drogeneinfluss mit E-Scooter unterwegs“, veröffentlicht am 5. August 2026, 8.33 Uhr