Die Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt will ihre sogenannte Bibliothek der Dinge erweitern. Bürger können ab sofort vorschlagen, welche Gegenstände künftig angeschafft und ausgeliehen werden sollen. Möglich sind unter anderem Werkzeuge, Haushaltsgeräte, Musikinstrumente, technische Geräte und Sportzubehör. Wünsche können über eine Onlinebefragung sowie analog in der Hauptbibliothek am Domplatz, in der Kinder- und Jugendbibliothek und in der Bibliothek am Berliner Platz eingereicht werden.
Leihen statt selten genutzte Geräte kaufen
Das Prinzip der Bibliothek der Dinge ergänzt die klassische Ausleihe von Büchern, Filmen und anderen Medien.
Nutzer können Gegenstände ausleihen, die sie nur gelegentlich benötigen. Dazu können beispielsweise Bohrmaschinen, Messgeräte, Spiele, Instrumente oder kleinere technische Geräte gehören.
Wer ein Werkzeug nur für eine einzelne Reparatur benötigt, muss es dadurch nicht selbst kaufen. Das spart Geld, Lagerplatz und Rohstoffe.
Auch Geräte, deren Nutzen noch unklar ist, können vor einer eigenen Kaufentscheidung getestet werden.
Zwei Standorte bieten bereits Gegenstände an
Derzeit stehen entsprechende Dinge in der Bibliothek am Berliner Platz und in der Zweig- und Schulbibliothek Krämpfervorstadt zur Verfügung.
Die Gegenstände sind im digitalen Katalog der Stadt- und Regionalbibliothek eingetragen. Sie können auch in andere Zweigstellen bestellt werden.
Damit ist das Angebot nicht ausschließlich auf Nutzer der beiden bisherigen Standorte begrenzt.
Wie lange die einzelnen Dinge ausgeliehen werden dürfen, welche Altersgrenzen gelten und ob bei besonders wertvollen Geräten Kautionen verlangt werden, hängt von den jeweiligen Nutzungsbedingungen ab.
Hauptbibliothek soll eigenen Bestand erhalten
Künftig sollen auch die Hauptbibliothek am Domplatz und die Kinder- und Jugendbibliothek eigene Bestände aufbauen.
Die Stadt fragt deshalb gezielt nach den Bedürfnissen der Nutzer. Die Vorschläge werden vom Bibliotheksteam geprüft und führen nicht automatisch zu einer Anschaffung.
Diese Prüfung ist notwendig. Nicht jeder gewünschte Gegenstand eignet sich für eine öffentliche Ausleihe.
Geräte müssen sicher, robust, hygienisch zu reinigen und ohne umfangreiche Einweisung nutzbar sein. Auch Wartung, Lagerung und Ersatzteile spielen eine Rolle.
Wünsche können digital und auf Papier abgegeben werden
Die Befragung ist über die Bibliotheksseite und über QR-Codes in sämtlichen Zweigstellen erreichbar.
Zusätzlich gibt es in mehreren Einrichtungen Umfrageboxen. Dadurch können sich auch Menschen beteiligen, die keine digitalen Formulare nutzen möchten.
Eine solche Kombination ist wichtig. Rein digitale Bürgerbeteiligung erreicht häufig vor allem jüngere und technisch erfahrene Nutzer.
Die Bibliothek sollte nach Abschluss der Sammlung veröffentlichen, welche Vorschläge besonders häufig genannt und welche Gegenstände tatsächlich angeschafft werden.
Sicherheit muss vor Vielfalt stehen
Bei Werkzeugen und Elektrogeräten trägt die Bibliothek eine besondere Verantwortung.
Beschädigte Kabel, fehlende Schutzvorrichtungen oder unsachgemäß gewartete Geräte können Nutzer gefährden. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen und eindeutige Bedienhinweise erforderlich.
Bei einzelnen Geräten kann eine Einweisung oder ein Mindestalter sinnvoll sein. Besonders gefährliche Maschinen eignen sich grundsätzlich nur eingeschränkt für ein niedrigschwelliges Ausleihsystem.
Die Stadt sollte außerdem klar regeln, wer bei Schäden, Verlust oder unsachgemäßer Nutzung haftet.
Reparaturen und Wartung verursachen laufende Kosten
Eine Bibliothek der Dinge benötigt mehr als einen einmaligen Anschaffungsetat.
Werkzeuge werden abgenutzt, Akkus verlieren Leistung und technische Geräte müssen gereinigt oder repariert werden. Einzelteile können fehlen oder beschädigt zurückgegeben werden.
Deshalb sollte die Stadt nicht nur möglichst viele verschiedene Gegenstände kaufen. Sinnvoller ist ein verlässlicher Bestand, der dauerhaft gewartet und bei hoher Nachfrage ersetzt werden kann.
Auch die Arbeitszeit der Bibliotheksbeschäftigten muss berücksichtigt werden. Ausgabe, Rücknahme und Funktionskontrolle dauern teilweise länger als bei einem Buch.
Angebot kann Menschen mit wenig Einkommen entlasten
Der soziale Nutzen ist besonders groß, wenn die Ausleihe mit dem normalen Bibliotheksausweis möglich und kostengünstig bleibt.
Menschen mit geringem Einkommen können so Geräte nutzen, die sie sich nicht selbst anschaffen könnten. Das gilt beispielsweise für Heimwerkerbedarf, Lerntechnik oder Freizeit- und Sportartikel.
Allerdings sollte die Bibliothek vermeiden, mit privaten Verleihunternehmen in Bereichen zu konkurrieren, in denen hohe Haftungs- oder Wartungsrisiken bestehen.
Ihr Schwerpunkt sollte auf alltagstauglichen Dingen liegen, die gesellschaftlichen und pädagogischen Nutzen bieten.
Gemeinsames Nutzen spart Ressourcen
Viele Haushalte besitzen Geräte, die nur wenige Minuten oder Stunden im Jahr verwendet werden.
Produktion, Transport und Entsorgung verursachen dennoch einen erheblichen Ressourcenverbrauch. Werden solche Gegenstände gemeinsam genutzt, kann die Zahl unnötiger Neukäufe sinken.
Das Angebot ist damit ein praktischer Beitrag zu nachhaltigem Konsum. Dieser Nutzen hängt allerdings davon ab, dass die Geräte tatsächlich häufig ausgeliehen und lange verwendet werden.
Unbeliebte Gegenstände, die jahrelang ungenutzt im Lager liegen, erfüllen dieses Ziel nicht.
Bibliotheken entwickeln sich zu öffentlichen Treffpunkten
Die Erweiterung zeigt, dass Bibliotheken längst mehr sind als Bücherausgabestellen.
Sie bieten Arbeitsplätze, Internetzugang, Veranstaltungen, Beratung und zunehmend auch praktische Alltagsgegenstände.
Damit gewinnen sie als öffentliche Orte an Bedeutung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Räume, Personal und Finanzierung.
Neue Angebote dürfen nicht zulasten des Bücherbestands, der Leseförderung oder der fachlichen Beratung gehen. Die Bibliothek der Dinge sollte die Kernaufgaben ergänzen, nicht verdrängen.
Auswertung sollte transparent erfolgen
Die Bürgerbeteiligung schafft Erwartungen.
Die Bibliothek sollte deshalb erklären, nach welchen Kriterien Vorschläge bewertet werden. Dazu können Nachfrage, Preis, Sicherheit, Haltbarkeit, Lagerbedarf und pädagogischer Nutzen gehören.
Auch abgelehnte Wünsche sollten beispielhaft begründet werden. So wird nachvollziehbar, warum etwa ein kleines Musikinstrument geeignet ist, ein großes oder gefährliches Gerät dagegen nicht.
Quellen
- Landeshauptstadt Erfurt: „Die Bibliothek der Dinge wächst – und ist offen für Wünsche“, veröffentlicht am 31. Juli 2026.
- Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt: Informationen zu Standorten, Onlinekatalog und Bestellmöglichkeiten.
- Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt: Befragung zu gewünschten Neuanschaffungen.