E-Autofahrer in Eisenach dürfen Ladekabel nicht ohne Weiteres über öffentliche Gehwege legen. Dafür ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Die Stadt weist auf die Regel hin, weil Kabel auf Bürgersteigen zu Hindernissen und Gefahrenstellen werden können.
E-Auto-Ladekabel gelten als Sondernutzung
Wie die Stadt Eisenach mitteilt, zählt das Verlegen eines Kabels über öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzung. Eine solche Nutzung muss vorher genehmigt werden.
Gehwege in Eisenach müssen frei bleiben
Besonders problematisch sind Kabel zwischen privatem Grundstück und einem Fahrzeug am Straßenrand. Fußgänger und Menschen mit eingeschränkter Mobilität dürfen dadurch nicht gefährdet werden.
Elektromobilität schafft neue Infrastrukturfragen
Mit zunehmender Zahl von Elektrofahrzeugen wächst auch der Bedarf an wohnortnahen Lademöglichkeiten. Die Stadt muss dabei private Ladeinteressen und sicheren öffentlichen Verkehrsraum miteinander verbinden.
Quelle
Stadt Eisenach, Hinweis zum Laden von Elektrofahrzeugen