E-Autofahrer in Eisenach dürfen Ladekabel nicht ohne Weiteres über öffentliche Gehwege legen. Dafür ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Die Stadt weist auf die Regel hin, weil Kabel auf Bürgersteigen zu Hindernissen und Gefahrenstellen werden können.

E-Auto-Ladekabel gelten als Sondernutzung

Wie die Stadt Eisenach mitteilt, zählt das Verlegen eines Kabels über öffentlichen Verkehrsraum als Sondernutzung. Eine solche Nutzung muss vorher genehmigt werden.

Gehwege in Eisenach müssen frei bleiben

Besonders problematisch sind Kabel zwischen privatem Grundstück und einem Fahrzeug am Straßenrand. Fußgänger und Menschen mit eingeschränkter Mobilität dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Elektromobilität schafft neue Infrastrukturfragen

Mit zunehmender Zahl von Elektrofahrzeugen wächst auch der Bedarf an wohnortnahen Lademöglichkeiten. Die Stadt muss dabei private Ladeinteressen und sicheren öffentlichen Verkehrsraum miteinander verbinden.

Quelle

Stadt Eisenach, Hinweis zum Laden von Elektrofahrzeugen