Kirchgasse und Horkaer Weg in Bischofswerda werden gesperrt
In Bischofswerda müssen sich Anwohner und Verkehrsteilnehmer ab Mitte August auf zwei größere Straßensperrungen einstellen. Betroffen sind die Kirchgasse und der Horkaer Weg.
Die Kirchgasse wird vom 17. bis voraussichtlich 28. August 2026 im Bereich der Einmündung zur Kirchstraße voll gesperrt. Grund sind Sanierungsarbeiten am Mauerwerk.
Fußweg bleibt an der Kirchgasse geöffnet
Fußgänger können die Baustelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite weiterhin passieren.
Die Müllabfuhr kann während der Sperrung nicht in die Kirchgasse, Färbergasse und Pfarrgasse fahren. Betroffene Anwohner sollen ihre Abfallbehälter deshalb zu einem abgestimmten Sammelplatz an der Fleischergasse bei der öffentlichen Toilette bringen. Alternativ können die Tonnen an der Kirchstraße bereitgestellt werden.
Einbahnstraßenregelung in der Spargasse entfällt
Auch im Bereich der Einmündung Spargasse kommt es zu Einschränkungen bei den Parkplätzen.
Die Spargasse wird in Richtung Bahnhofstraße befahrbar gemacht. Dafür wird die bisherige Einbahnstraßenregelung vorübergehend aufgehoben. So sollen die Ein- und Ausfahrt zur Bahnhofstraße gewährleistet bleiben.
Horkaer Weg bis Ende Oktober betroffen
Ab Montag, dem 24. August 2026, folgen Vollsperrungen und Verkehrsbeschränkungen auf dem Horkaer Weg. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis zum 30. Oktober 2026 dauern.
Grund ist die Neuverlegung einer Trinkwasserhauptversorgungsleitung im Auftrag der Wasserversorgung Bischofswerda.
Betroffen ist der gesamte Abschnitt zwischen dem Schmöllner Weg und dem „Schwarzen Weg“ hinter den Bahnunterführungen.
Sperrung gilt auch für Radfahrer und Fußgänger
Die Sperrung des Horkaer Weges betrifft nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Fußgänger und Radfahrer.
Nach Ende der täglichen Bauarbeiten soll abhängig vom Baufortschritt nach Möglichkeit ein Behelfsweg für Fußgänger eingerichtet werden. Einen durchgehend nutzbaren Übergang kann die Stadt jedoch nicht zusichern.
Die beauftragte Baufirma soll betroffene Anwohner und Gewerbetreibende noch einmal gesondert über die Einschränkungen informieren.
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Rettungsleitstelle werden vor Beginn der Maßnahmen über die Sperrungen in Kenntnis gesetzt.
Quelle
Elektronisches Amtsblatt 031/2026 der Stadt Bischofswerda vom 30. Juli 2026, Seite 4.