Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg kann wegen eines erhöhten und verspäteten Antragseingangs nicht sämtliche Anträge auf ergänzende Förderung und Betreuung sofort abschließen. Kinder mit bereits gestelltem Antrag verlieren deshalb ihren regulären Betreuungsanspruch nicht.

Betreuung auch ohne fertigen Vertrag

Wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mitteilt, dürfen betroffene Kinder auch ohne bereits abgeschlossenen Vertrag an der regulären ergänzenden Betreuung teilnehmen. Voraussetzung ist ein beim Jugendamt eingereichter, noch nicht abschließend bearbeiteter Antrag.

Damit sollen Familien nicht wegen verwaltungsinterner Verzögerungen ohne Betreuung dastehen.

Früh- und Spätbetreuung kann sich verzögern

Anders sieht es bei zusätzlichen Angeboten aus. Frühbetreuung, Spätbetreuung und bestimmte Ferienbetreuungszeiten können erst genutzt werden, sobald der entsprechende Antrag abgeschlossen ist.

Das Jugendamt will Anträge mit solchen erweiterten Betreuungszeiten deshalb vorrangig bearbeiten.

Schulen sind über Regelung informiert

Die Verträge können nach Abschluss der Prüfung rückwirkend beziehungsweise nachträglich geschlossen werden. Das Bezirksamt hat die Schulen über die Übergangslösung informiert.

Damit bleibt der Rechtsanspruch auf die reguläre Betreuung trotz des Bearbeitungsstaus gewahrt.

Quelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg