Dresden/Berlin. In der ostdeutschen Landwirtschaft wächst die Sorge vor erheblichen finanziellen Einschnitten. Die Europäische Union plant, die Agrarförderung ab 2028 stärker zu verändern. Besonders große Betriebe müssten nach den derzeit diskutierten Regeln mit einer Begrenzung ihrer Direktzahlungen rechnen. Weil die Landwirtschaft in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vielerorts von größeren Betriebsstrukturen geprägt ist, befürchten die fünf Länder erhebliche Nachteile. Ihre Agrarminister haben deshalb am Donnerstag, 8. Oktober 2026, im Bundeskanzleramt einen gemeinsamen Forderungskatalog übergeben.

Die ungewöhnlich geschlossene Initiative macht deutlich, wie ernst die ostdeutschen Länder die geplante Reform nehmen. Sie verlangen von der Bundesregierung, bei den anstehenden EU-Verhandlungen die Besonderheiten der ostdeutschen Landwirtschaft zu berücksichtigen.

Warum die EU-Förderpläne den Osten besonders treffen könnten

Die europäische Agrarpolitik zählt zu den wichtigsten finanziellen Grundlagen landwirtschaftlicher Betriebe.

Ein erheblicher Teil der Förderung wird über flächenbezogene Direktzahlungen gewährt. Die konkrete Höhe hängt von der bewirtschafteten Fläche und verschiedenen Förderbedingungen ab.

Die EU-Kommission will die künftige Förderarchitektur verändern. Dabei stehen insbesondere zwei Instrumente im Mittelpunkt: die schrittweise Verringerung von Zahlungen für größere Empfänger und eine Begrenzung der maximalen Förderhöhe.

Diese Verfahren werden als Degression und Kappung bezeichnet.

Dahinter steckt die Überlegung, dass Agrarsubventionen nicht unbegrenzt mit der Größe eines Betriebes wachsen sollen. Stattdessen sollen Fördermittel gezielter verteilt und kleineren Betrieben bessere Chancen eingeräumt werden.

Für Ostdeutschland könnte diese Neuausrichtung jedoch schwerwiegende Folgen haben.

Denn gerade in den ostdeutschen Flächenländern sind Betriebe mit mehreren Hundert oder sogar mehr als 1.000 Hektar keine Ausnahme.

Die Agrarstruktur ist ein Erbe der deutschen Teilung

Die Unterschiede zwischen der ost- und westdeutschen Landwirtschaft haben historische Ursachen.

Während in vielen westdeutschen Regionen Familienbetriebe mit vergleichsweise kleineren Flächen dominieren, entwickelte sich die Landwirtschaft der DDR unter anderen politischen und wirtschaftlichen Bedingungen.

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften und große staatliche Betriebe bewirtschafteten umfangreiche Flächen.

Nach der Wiedervereinigung wurden viele dieser Strukturen verändert, privatisiert oder in neue Rechtsformen überführt. Ein erheblicher Teil der großen Betriebseinheiten blieb jedoch bestehen.

Heute wirtschaften in Ostdeutschland zahlreiche Agrargenossenschaften, GmbHs, Familienbetriebe und andere Unternehmen auf großen zusammenhängenden Flächen.

Die Betriebsgröße allein sagt dabei wenig darüber aus, wem ein Unternehmen gehört, wie viele Menschen dort beschäftigt sind oder wie viel Gewinn tatsächlich erzielt wird.

Ein großer Betrieb kann einer Investorengruppe gehören, aber ebenso aus einer Genossenschaft hervorgegangen sein und zahlreiche regionale Arbeitsplätze sichern.

Genau auf diese Unterschiede verweisen die ostdeutschen Agrarminister.

Fünf Bundesländer verlangen eine Kurskorrektur

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen treten in der Auseinandersetzung gemeinsam auf.

Ihre Agrarminister übergaben am 8. Oktober im Bundeskanzleramt einen Forderungskatalog an Staatsminister Philipp Amthor (CDU).

Die Länder warnen davor, dass pauschale Begrenzungen bei der Förderung größerer Betriebe gewachsene und wirtschaftlich tragfähige Strukturen gefährden könnten.

Im Mittelpunkt stehen nicht nur die landwirtschaftlichen Unternehmen selbst.

Große Agrarbetriebe beschäftigen Mitarbeiter, beauftragen Handwerker und Dienstleister, kaufen Maschinen und Betriebsmittel ein und sind teilweise wichtige Arbeitgeber in dünn besiedelten Regionen.

Wenn sich ihre wirtschaftliche Lage deutlich verschlechtert, könnten deshalb auch andere Unternehmen betroffen sein.

Nach veröffentlichten Berechnungen werden allein für Brandenburg mögliche Verluste bei den Direktzahlungen von etwa 80 Millionen Euro jährlich diskutiert.

Solche Angaben sind allerdings Prognosen auf Grundlage der derzeitigen Reformpläne. Wie hoch die tatsächlichen Einbußen ausfallen, hängt von den endgültigen EU-Regeln ab.

Landwirtschaftsminister warnen vor Investitionsstopp

Die ostdeutschen Länder sehen vor allem die Investitionsfähigkeit ihrer Betriebe in Gefahr.

Landwirtschaft verlangt hohe Ausgaben für Maschinen, Stallanlagen, Lagertechnik, moderne Bewässerung und energieeffiziente Produktion.

Gleichzeitig sind viele Unternehmen stark von schwankenden Erzeugerpreisen, Energie- und Düngemittelkosten sowie Wetterbedingungen abhängig.

Wenn die Direktzahlungen deutlich sinken, könnte dies die finanziellen Spielräume einschränken.

Die Minister befürchten, dass notwendige Investitionen verschoben werden und Unternehmen ihre wirtschaftliche Ausrichtung verändern müssen.

Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch warnt zudem vor der Gefahr, dass geschwächte Betriebe für außerlandwirtschaftliche Investoren leichter zugänglich werden.

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus kritisiert die geplante Ausrichtung der EU-Agrarpolitik entschieden.

Die Länder wollen deshalb erreichen, dass Betriebsgröße und historisch gewachsene Strukturen bei der Ausgestaltung der Förderung angemessen berücksichtigt werden.

Warum Brüssel die Förderung verändern will

Die Position der EU-Kommission hat allerdings ebenfalls einen nachvollziehbaren Hintergrund.

Kritiker des bisherigen Systems bemängeln seit Jahren, dass flächenbezogene Zahlungen große Unternehmen häufig stärker begünstigen als kleine landwirtschaftliche Betriebe.

Wer mehr Fläche bewirtschaftet, kann unter den geltenden Bedingungen grundsätzlich auch höhere Direktzahlungen erhalten.

Das kann zu einer Konzentration öffentlicher Fördermittel führen.

Mit einer Begrenzung der Zahlungen sollen Mittel gerechter verteilt und neue politische Schwerpunkte gesetzt werden können.

Dazu zählen unter anderem die Unterstützung kleinerer landwirtschaftlicher Unternehmen, Umweltleistungen und die Entwicklung ländlicher Räume.

Der Konflikt besteht deshalb nicht einfach zwischen einer förderfreundlichen und einer förderfeindlichen Politik.

Er dreht sich vielmehr um die Frage, nach welchen Kriterien öffentliche Mittel verteilt werden sollen: nach bewirtschafteter Fläche, wirtschaftlicher Bedürftigkeit, Beschäftigung, Umweltleistungen oder einer Kombination verschiedener Faktoren.

Entscheidet künftig die Größe über die Zukunft eines Betriebes?

Eine pauschale Obergrenze könnte unbeabsichtigte Auswirkungen haben.

Große Unternehmen könnten versuchen, ihre Betriebsstrukturen rechtlich zu verändern oder bestimmte Aktivitäten auszulagern. Ob sich solche Entwicklungen tatsächlich ergeben, hängt von den späteren Förderbedingungen ab.

Auch die Berücksichtigung von Arbeitskosten dürfte eine wichtige Rolle spielen.

Ein großer Agrarbetrieb mit vielen Mitarbeitern hat andere wirtschaftliche Voraussetzungen als ein flächenstarkes Unternehmen mit vergleichsweise wenigen Beschäftigten.

Die entscheidende politische Herausforderung besteht darin, diese Unterschiede zu erfassen, ohne das Fördersystem unnötig kompliziert zu machen.

Für Ostdeutschland geht es außerdem um die Frage, ob eine europäische Agrarpolitik ausreichend Rücksicht auf historisch entstandene Wirtschaftsstrukturen nimmt.

Bundesregierung muss in Brüssel Position beziehen

Die Übergabe des Forderungskatalogs ist zunächst ein politisches Signal.

Die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen und die Agrarförderung ab 2028 stehen noch aus. Die diskutierten Änderungen sind deshalb nicht mit bereits beschlossenen Kürzungen gleichzusetzen.

Nun liegt es an der Bundesregierung, die unterschiedlichen Interessen bei den europäischen Verhandlungen zusammenzuführen.

Dabei steht sie vor einem schwierigen Ausgleich: Einerseits soll die Agrarförderung gerecht und zukunftsfähig sein. Andererseits darf eine Reform nicht ungewollt wirtschaftlich tragfähige Unternehmen und regionale Beschäftigung gefährden.

Für die fünf ostdeutschen Länder ist die Angelegenheit deshalb weit mehr als ein Streit über Brüsseler Subventionen.

Es geht um die Zukunft einer Landwirtschaft, deren besondere Strukturen eng mit der Geschichte Ostdeutschlands verbunden sind.

Ob die gemeinsame Initiative Erfolg hat, wird sich erst zeigen, wenn die endgültigen Förderregeln feststehen.