Berlin. Die Bundesregierung will künftig deutlich mehr Bankverbindungen der Bürger zentral beim Bundeszentralamt für Steuern erfassen. Hintergrund ist ein staatliches Auszahlungssystem, mit dem finanzielle Hilfen direkt und möglichst ohne aufwendige Antragsverfahren überwiesen werden sollen. Doch die Umsetzung kommt nur schleppend voran: Im September 2026 lagen dem Bund erst für rund 19 Prozent der Bevölkerung die erforderlichen Kontodaten vor. Das Vorhaben wirft Fragen zum Datenschutz, zur Sicherheit sensibler Finanzinformationen und zur zunehmenden Digitalisierung staatlicher Leistungen auf.

Warum der Staat die IBAN der Bürger erfassen will

Der Bund arbeitet seit mehreren Jahren an einem sogenannten Direktauszahlungsmechanismus. Dahinter steht eine vergleichsweise einfache Idee: Wenn der Staat Bürger finanziell entlasten möchte, soll das Geld möglichst direkt auf deren Bankkonto überwiesen werden können.

Während der Corona-Pandemie und der Energiekrise zeigte sich, dass der Bund über keinen einheitlichen Weg verfügte, um allen anspruchsberechtigten Menschen schnell und unkompliziert Geld zukommen zu lassen.

Stattdessen waren häufig unterschiedliche Behörden, Antragsverfahren und Auszahlungssysteme erforderlich.

Der neue Mechanismus soll das vereinfachen.

Dafür werden Bankverbindungen mit der bereits vorhandenen steuerlichen Identifikationsnummer verknüpft. Diese Steuer-ID dient dazu, Personen eindeutig zuzuordnen.

Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Auszahlungen, weniger Verwaltungsaufwand und die Möglichkeit, Bürger bei künftigen Krisen gezielter zu unterstützen.

Bereits mehr als 16 Millionen Bankverbindungen gespeichert

Die technische Grundlage für das System besteht bereits.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage waren im Juni 2026 für rund 16,1 Millionen Steueridentifikationsnummern Kontoverbindungen hinterlegt.

Bei weiteren 69,9 Millionen Identifikationsnummern fehlten die entsprechenden Angaben.

Im September erklärte das Bundesfinanzministerium, dass inzwischen für etwa 19 Prozent der Bevölkerung eine IBAN vorliege.

Damit verfügt der Staat weiterhin nur für eine Minderheit der Menschen über die erforderlichen Bankdaten.

Das ist ein wesentliches Hindernis für flächendeckende Direktauszahlungen.

Ein System, das nur einen Teil der Bevölkerung unmittelbar erreicht, kann bislang nicht ohne Weiteres für allgemeine Entlastungszahlungen eingesetzt werden.

Bürger können ihre Kontonummer freiwillig hinterlegen

Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, ihre Bankverbindung selbst beim Bundeszentralamt für Steuern zu hinterlegen.

Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung.

Die Übermittlung ist über das Steuerportal ELSTER möglich. Außerdem hat das Bundeszentralamt eine eigene Anwendung namens „BZSt IBAN+“ eingerichtet.

Alternativ können Bürger ihre kontoführende Bank ausdrücklich mit der Übermittlung beauftragen.

Für minderjährige Kinder gelten besondere Regelungen. Hier können die Familienkassen die erforderlichen Kontoinformationen übermitteln.

Nach Angaben der Bundesregierung soll so sichergestellt werden, dass die richtige Zahlung tatsächlich auf dem vorgesehenen Konto ankommt.

Eine allgemeine Verpflichtung für Erwachsene, ihre IBAN eigenständig zu melden, ergibt sich aus den derzeitigen Regelungen nicht.

Was genau wird gespeichert?

Die rechtliche Grundlage findet sich in der Abgabenordnung.

Nach Paragraf 139b darf das Bundeszentralamt für Steuern die zuletzt übermittelte internationale Bankkontonummer, kurz IBAN, speichern.

Bei ausländischen Kreditinstituten kann zusätzlich der internationale Bank-Identifizierungsschlüssel BIC erfasst werden.

Die gespeicherte Kontoverbindung wird der jeweiligen Steueridentifikationsnummer zugeordnet.

Damit kann das Auszahlungssystem eine bestimmte Person mit einem bestimmten Zahlungskonto verknüpfen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer Kontonummer und dem Zugriff auf ein Konto.

Die Speicherung einer IBAN bedeutet nicht, dass der Staat dadurch automatisch Kontostände, einzelne Überweisungen oder sämtliche Zahlungsvorgänge einsehen kann.

Ebenso erhält er durch die bloße Speicherung der IBAN keine allgemeine Berechtigung, Geld vom Konto abzubuchen.

Solche Zugriffe unterliegen eigenständigen rechtlichen Voraussetzungen.

Wie steht es um den Datenschutz?

Die zentrale Erfassung von Bankverbindungen wirft dennoch berechtigte Datenschutzfragen auf.

Mit der Steueridentifikationsnummer besitzt der Staat bereits ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal für nahezu alle Einwohner.

Werden zusätzliche personenbezogene Informationen damit verknüpft, steigen die Anforderungen an Datensicherheit, Zugriffsbeschränkungen und die Kontrolle der Datenverwendung.

Entscheidend ist insbesondere, welche Behörden Zugriff auf die gespeicherten Informationen erhalten, für welche Zwecke sie verwendet werden dürfen und wie unberechtigte Zugriffe verhindert werden.

Die Bundesregierung verweist auf die gesetzlichen Regelungen und die vorgesehenen sicheren Übermittlungsverfahren.

Eine zentrale Datenbank kann Verwaltungsabläufe vereinfachen. Gleichzeitig können technische Sicherheitslücken oder unzulässige Datenverwendungen potenziell eine größere Zahl von Menschen betreffen.

Deshalb müssen die gespeicherten Informationen besonders zuverlässig geschützt werden.

Bedeutet die neue Datenbank mehr staatliche Kontrolle?

In der öffentlichen Debatte wird die Erfassung der Bankverbindungen teilweise mit einer umfassenderen staatlichen Finanzüberwachung in Verbindung gebracht.

Aus den bisher veröffentlichten gesetzlichen Grundlagen ergibt sich eine solche allgemeine Überwachungsbefugnis jedoch nicht.

Der Direktauszahlungsmechanismus wurde ausdrücklich für staatliche Leistungen entwickelt, die direkt an Bürger überwiesen werden sollen.

Er ist damit von anderen Instrumenten zu unterscheiden, die etwa der Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder der Durchsetzung gesetzlicher Forderungen dienen.

Dennoch stellt sich die grundsätzliche Frage, wie weit die Zusammenführung persönlicher Daten in staatlichen Registern gehen sollte.

Dabei stehen sich zwei Interessen gegenüber: eine leistungsfähige, möglichst unbürokratische Verwaltung und der Schutz persönlicher Informationen vor einer zu weitreichenden staatlichen Erfassung.

Die gesetzlichen Grenzen der Datennutzung müssen deshalb auch bei einer künftigen Erweiterung des Systems beachtet werden.

Warum die Bundesregierung noch kein Geld auszahlen kann

Obwohl der technische Mechanismus bereits weitgehend aufgebaut wurde, fehlt bislang eine entscheidende Voraussetzung für konkrete Leistungen.

Der Bundestag müsste zunächst ein Gesetz beschließen, das festlegt, wer Geld erhalten soll, in welcher Höhe die Auszahlung erfolgt und welche Voraussetzungen gelten.

Das Auszahlungssystem selbst begründet keinen Anspruch auf eine staatliche Zahlung.

Ein möglicher Anwendungsfall wären pauschale Entlastungen bei stark steigenden Energiepreisen.

Auch ein allgemeines Klimageld war in früheren Jahren als mögliche Anwendung diskutiert worden.

Ein konkreter bundesweiter Auszahlungstermin oder ein pauschaler Geldbetrag für sämtliche Bürger ist jedoch nicht beschlossen.

Wer seine IBAN hinterlegt, erhält dadurch also nicht automatisch eine finanzielle Leistung.

Finanzämter besitzen bereits Kontodaten – warum reicht das nicht?

Eine naheliegende Frage lautet, weshalb der Staat überhaupt neue Kontoinformationen benötigt.

Schließlich überweisen Finanzämter regelmäßig Steuererstattungen an Bürger. Auch Familienkassen, Rentenversicherung und andere öffentliche Einrichtungen verfügen über zahlreiche Bankverbindungen.

Allerdings liegen diese Daten bei unterschiedlichen Stellen und werden für unterschiedliche gesetzlich geregelte Zwecke verwendet.

Sie können nicht ohne Weiteres beliebig zwischen Behörden zusammengeführt werden.

Hinzu kommt, dass eine Bankverbindung, die beispielsweise für eine ältere Steuererstattung verwendet wurde, nicht zwingend das aktuell gewünschte Auszahlungskonto einer Person ist.

Das Bundesfinanzministerium begründet die gesonderte Meldung deshalb unter anderem damit, dass Bürger selbst festlegen können sollen, auf welches Konto künftige Bundesleistungen überwiesen werden.

Der neue Mechanismus soll eine eindeutige und möglichst aktuelle Zuordnung ermöglichen.

Für ältere Menschen darf die Digitalisierung keine Hürde werden

Die zunehmende Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen bringt auch praktische Herausforderungen mit sich.

Nicht alle Menschen verwenden regelmäßig ELSTER, digitale Identitätsverfahren oder Smartphone-Anwendungen.

Besonders ältere Menschen, Personen ohne ausreichende digitale Kenntnisse und Bürger ohne eigenen Internetzugang könnten Schwierigkeiten haben, ihre Bankverbindung auf diesem Weg zu hinterlegen.

Wenn staatliche Leistungen künftig verstärkt digital ausgezahlt werden, muss deshalb sichergestellt werden, dass anspruchsberechtigte Menschen nicht allein wegen technischer Hürden ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung steht damit vor der Aufgabe, einfache Verfahren mit ausreichender Sicherheit und breiter Zugänglichkeit zu verbinden.

Auch die Kommunikation ist entscheidend: Bürger müssen zuverlässig erkennen können, welche Aufforderungen tatsächlich von staatlichen Behörden stammen.

Vorsicht vor gefälschten Nachrichten

Mit der Einführung neuer digitaler Verfahren entstehen zusätzliche Möglichkeiten für Betrugsversuche.

Kriminelle könnten versuchen, Bürger mit gefälschten E-Mails oder SMS zur Eingabe ihrer Bankverbindungen und persönlicher Zugangsdaten zu bewegen.

Deshalb sollten Kontoinformationen ausschließlich über die offiziellen Verfahren übermittelt werden.

Wer seine IBAN hinterlegen möchte, kann dazu das Steuerportal ELSTER oder die dafür vorgesehene Anwendung des Bundeszentralamts für Steuern nutzen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn in Nachrichten nach Passwörtern, TAN-Nummern oder anderen Zugangsdaten gefragt wird.

Für die bloße Hinterlegung einer IBAN ist es nicht erforderlich, unbekannten Absendern sensible Onlinebanking-Zugangsdaten mitzuteilen.

Der digitale Staat steht vor einer Vertrauensfrage

Der Direktauszahlungsmechanismus könnte die Verwaltung staatlicher Hilfen erheblich vereinfachen.

Statt aufwendiger Einzelanträge wären bei bestimmten gesetzlich vorgesehenen Leistungen automatisierte Überweisungen möglich.

Dafür benötigt der Staat allerdings verlässliche Kontodaten und eine klare gesetzliche Grundlage.

Dass im September erst für rund 19 Prozent der Bevölkerung entsprechende Informationen vorlagen, zeigt, wie weit Deutschland von flächendeckenden Direktauszahlungen noch entfernt ist.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung deutlich erklären, wie die Daten geschützt werden, welche Stellen darauf zugreifen dürfen und welche konkreten Vorteile für die Bürger entstehen.

Die zentrale Speicherung von Kontoverbindungen ist bereits gesetzlich vorgesehen und technisch möglich. Sie bedeutet jedoch weder eine automatische Überwachung sämtlicher Bankkonten noch eine bereits beschlossene Auszahlung staatlicher Hilfen. Entscheidend wird sein, ob der Bund Datenschutz, Sicherheit und einfache Nutzung so miteinander verbindet, dass die Menschen dem neuen System vertrauen können.