Die Stadt Senftenberg ist ab sofort über die einheitliche Behördennummer 115 erreichbar. Bürger können dort Fragen zu zahlreichen Verwaltungsleistungen stellen, ohne zunächst nach der zuständigen Telefonnummer oder dem richtigen Amt suchen zu müssen. Das Servicecenter ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Eine Vorwahl ist für den Anruf nicht notwendig.
Fragen zu Reisepass, Wohngeld und Geburtsurkunden
Über die Behördennummer können sich Bürger unter anderem über Reisepässe, Geburtsurkunden, Wohngeld und Kfz-Zulassungen informieren.
Auch Fragen zur Anmeldung eines Hundes, zu einem Ersatzwohnsitz und zu weiteren kommunalen Verwaltungsleistungen sollen über die 115 beantwortet werden.
Die Nummer dient damit als erste Anlaufstelle für Menschen, die nicht wissen, welches Amt oder welcher Mitarbeiter für ihr Anliegen zuständig ist.
Statt mehrere Telefonnummern auszuprobieren oder sich durch unterschiedliche Internetseiten zu arbeiten, können Bürger unmittelbar das Servicecenter anrufen.
Servicecenter arbeitet mit gemeinsamer Wissensdatenbank
Ein Anruf bei der 115 wird automatisch von einem angeschlossenen Servicecenter entgegengenommen.
Die dort tätigen Mitarbeiter greifen auf eine einheitliche Wissensdatenbank zurück. Darin sind Informationen zu Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der teilnehmenden Kommunen hinterlegt.
Dadurch sollen Fragen unabhängig vom Wohnort nach einheitlichen Standards beantwortet werden können.
Für Senftenberg bedeutet der Beitritt, dass die örtlichen Verwaltungsleistungen und Zuständigkeiten in dieses System eingebunden werden.
Bürgermeister spricht von moderner Verwaltung
Bürgermeister Andreas Pfeiffer begrüßt den Anschluss Senftenbergs an den bundesweiten 115-Verbund.
Die leicht zu merkende Nummer erspare Bürgern die aufwendige Suche nach der richtigen Ansprechperson im Rathaus. Die Stadt wolle damit ein Zeichen für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung setzen.
Die Behördennummer kann insbesondere für Menschen hilfreich sein, die Verwaltungsangebote nur selten benötigen und mit den unterschiedlichen Ämtern und Zuständigkeiten nicht vertraut sind.
Anliegen werden bei Bedarf weitergeleitet
Nicht jede Frage kann unmittelbar beim ersten Anruf vollständig beantwortet werden.
Kann das Servicecenter ein Anliegen nicht abschließend klären, wird es nach Angaben der Stadt an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Damit soll verhindert werden, dass Bürger selbst erneut nach einem Amt oder Ansprechpartner suchen müssen.
Ob daraus ein Rückruf, eine schriftliche Antwort oder ein weiterer Kontakt entsteht, hängt vom jeweiligen Anliegen und der zuständigen Behörde ab.
Keine persönlichen Rechtsauskünfte über die 115
Die Behördennummer kann allgemeine Informationen zu Verwaltungsleistungen geben. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung und keinen persönlichen Behördentermin.
Rechtsauskünfte zu einzelnen Verfahren können über die 115 nicht erteilt werden. Als Beispiel nennt die Stadt persönliche Fragen zu Rentenbescheiden.
Auch Auskünfte, für die individuelle personenbezogene Daten benötigt werden, sind über das allgemeine Servicecenter nicht möglich.
Bürger können daher beispielsweise erfahren, welche Unterlagen für einen Antrag notwendig sind. Eine verbindliche Entscheidung über ihren persönlichen Antrag erhalten sie weiterhin ausschließlich von der zuständigen Behörde.
Anruf ist nicht vollständig gebührenfrei
Der Service selbst ist für Auskunftssuchende grundsätzlich kostenlos.
Es fallen jedoch die gewöhnlichen Telefonkosten des jeweiligen Telefonanbieters an. Die tatsächlichen Kosten hängen deshalb vom verwendeten Festnetz- oder Mobilfunktarif ab.
Wer über eine Telefonflatrate verfügt, muss in der Regel nicht mit zusätzlichen Gesprächskosten rechnen. Verbindlich sind jedoch die Bedingungen des eigenen Anbieters.
Keine Vorwahl notwendig
Die Behördennummer wird ohne Ortsvorwahl gewählt.
Das erleichtert die Nutzung und sorgt dafür, dass sich Bürger nur eine dreistellige Nummer merken müssen.
Die technische Weiterleitung erfolgt automatisch an ein zuständiges Servicecenter. Anrufende müssen daher nicht wissen, welche Verwaltungsebene für ihre Frage verantwortlich ist.
Antworten zu Bund, Ländern und Kommunen
Die 115 ist nicht ausschließlich für Angelegenheiten der Stadt Senftenberg vorgesehen.
Über die Nummer erhalten Bürger auch Informationen zu Verwaltungsfragen des Bundes, der Länder und anderer teilnehmender Kommunen.
Das ist beispielsweise hilfreich, wenn zunächst unklar ist, ob eine Leistung bei der Stadt, dem Landkreis, dem Land Brandenburg oder einer Bundesbehörde beantragt werden muss.
Die Behördennummer soll solche Zuständigkeitsfragen möglichst bereits beim ersten Kontakt klären.
115 ist bereits in 15 Bundesländern erreichbar
Die einheitliche Behördennummer wurde deutschlandweit eingeführt, um den Zugang zur öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen.
Nach Angaben der Stadt ist die 115 derzeit in 15 Bundesländern erreichbar. Rund sechs Millionen Menschen nutzen die Nummer jährlich für Fragen zu Verwaltungsleistungen.
Mit dem Beitritt gehört nun auch Senftenberg zu den teilnehmenden Kommunen.
Telefonischer Service ergänzt digitale Angebote
Viele Verwaltungsinformationen sind inzwischen über Internetseiten und digitale Serviceportale verfügbar.
Nicht jeder Bürger findet dort jedoch sofort die passende Antwort. Verwaltungsbegriffe, unterschiedliche Zuständigkeiten und umfangreiche Suchfunktionen können insbesondere bei selten genutzten Leistungen unübersichtlich sein.
Ein telefonischer Ansprechpartner bleibt deshalb wichtig. Menschen können ihr Anliegen in eigenen Worten schildern und unmittelbar Rückfragen stellen.
Die 115 ergänzt damit die digitalen Angebote der Verwaltung, ersetzt sie aber nicht.
Erreichbarkeit muss sich im Alltag beweisen
Der Anschluss an den 115-Verbund ist zunächst eine organisatorische Verbesserung.
Ob die Bürger tatsächlich profitieren, hängt von der Qualität der hinterlegten Informationen, der Erreichbarkeit des Servicecenters und der zuverlässigen Weiterleitung offener Anliegen ab.
Veraltete Öffnungszeiten oder unvollständige Angaben könnten zu unnötigen Wegen führen. Die Stadt muss ihre Informationen in der gemeinsamen Wissensdatenbank deshalb regelmäßig aktualisieren.
Auch bei Veränderungen von Zuständigkeiten, Gebühren oder benötigten Unterlagen sollten die Daten zeitnah angepasst werden.
Persönliche Beratung bleibt weiterhin notwendig
Viele einfache Fragen lassen sich telefonisch beantworten. Komplexe persönliche Anliegen benötigen jedoch weiterhin eine Beratung durch das zuständige Fachamt.
Das betrifft unter anderem soziale Leistungen, individuelle Genehmigungsverfahren und Fälle, in denen Unterlagen geprüft werden müssen.
Die Behördennummer sollte deshalb nicht als Ersatz für ausreichend Personal in den Senftenberger Ämtern verstanden werden. Sie kann die Verwaltung entlasten, indem allgemeine Fragen bereits im Servicecenter beantwortet werden.
Die eigentliche Bearbeitung von Anträgen und persönlichen Verfahren bleibt Aufgabe der zuständigen Mitarbeiter.
Senftenberg erweitert seinen Bürgerservice
Mit der Einführung der 115 erhalten Senftenberger eine zusätzliche Möglichkeit, mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt zu treten.
Der größte Vorteil liegt in der einfachen Erreichbarkeit: Eine Nummer genügt, auch wenn die konkrete Zuständigkeit zunächst unbekannt ist.
Nun muss sich zeigen, wie häufig die Bürger den neuen Service nutzen und welcher Anteil der Anfragen bereits beim ersten Anruf abschließend beantwortet werden kann.
Quellen
- Stadt Senftenberg: Pressemitteilung „Senftenberg führt Behördennummer 115 ein“, veröffentlicht im Juli 2026.