Der Bebauungsplan für das Gelände der ehemaligen Strahlenklinik an der Lübecker Straße ist seit dem 17. Juli 2026 rechtskräftig. Auf der rund 7.000 Quadratmeter großen Fläche sollen mehrgeschossige Mietwohngebäude entstehen. Vorgesehen sind fünf Häuser entlang der Lübecker Straße sowie zwei weitere Gebäude im hinteren Grundstücksbereich. Eine gemeinsame Tiefgarage soll den ruhenden Verkehr aufnehmen. Der öffentliche Zugang zum Ufer des Lankower Sees wird nach Angaben der Stadt planungsrechtlich gesichert.

Ehemalige Klinikfläche erhält neue Nutzung

Das Grundstück liegt im südöstlichen Teil Lankows zwischen der Lübecker Straße und dem Lankower See. Es war früher Standort einer Strahlenklinik.

Die medizinische Nutzung ist beendet. Mit dem Bebauungsplan erhält die Fläche nun eine neue städtebauliche Perspektive.

Die Umwandlung bereits genutzter innerstädtischer Grundstücke ist grundsätzlich sinnvoller als die Bebauung neuer Landschaftsflächen am Stadtrand. Bestehende Straßen, Nahverkehr, Leitungen und soziale Infrastruktur können besser genutzt werden.

Sieben Gebäude sind vorgesehen

Entlang der Lübecker Straße soll eine geschlossene Bebauung mit insgesamt fünf Häusern entstehen. Je nach Gebäudeteil sind drei bis fünf Geschosse vorgesehen.

Im hinteren Bereich des Grundstücks sollen zwei weitere Häuser gebaut werden. Die aktuellen Planungsangaben nennen dort jeweils vier Geschosse; frühere Beteiligungsunterlagen gingen teilweise von drei Geschossen aus. Maßgeblich sind die rechtskräftigen Planunterlagen.

Die Bebauung soll Mietwohnungen aufnehmen. Eine öffentlich bestätigte Zahl der geplanten Wohnungen wurde in der kurzen Bekanntmachung nicht genannt.

Tiefgarage soll Straßen entlasten

Der ruhende Verkehr soll in einer gemeinsamen Tiefgarage untergebracht werden.

Dies kann verhindern, dass ein großer Teil des Grundstücks für oberirdische Parkplätze genutzt wird. Dadurch bleibt mehr Raum für Grünflächen, Wege und Aufenthaltsbereiche.

Eine Tiefgarage erhöht allerdings die Baukosten erheblich. Besonders in Seenähe können Grundwasser, Bodenverhältnisse und Abdichtung hohe technische Anforderungen verursachen.

Ob sich diese Kosten später auf die Miethöhe auswirken, hängt vom Investor, der Finanzierung und dem Anteil möglicher geförderter Wohnungen ab.

Öffentlicher Uferzugang wird gesichert

Ein wichtiger Bestandteil der Planung ist der Zugang zum Lankower See. Dieser soll nicht vollständig privatisiert werden, sondern für die Öffentlichkeit erreichbar bleiben.

Das ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Seeufer sind nicht nur attraktive Wohnlagen, sondern auch öffentliche Erholungsräume.

Neue Wohnprojekte dürfen deshalb nicht dazu führen, dass Wege verschwinden oder Uferbereiche nur noch den Bewohnern einzelner Gebäude zur Verfügung stehen.

Die Stadt muss später darauf achten, dass der planungsrechtlich gesicherte Zugang tatsächlich gebaut, ausgeschildert und dauerhaft nutzbar bleibt.

Lärmschutz spielt eine wichtige Rolle

Das Grundstück liegt unmittelbar an der stark befahrenen Lübecker Straße. Deshalb waren schalltechnische Untersuchungen Teil des Planverfahrens.

Die straßenseitige Bebauung kann die dahinterliegenden Bereiche teilweise abschirmen. Gleichzeitig benötigen Wohnungen an der Lübecker Straße geeignete Grundrisse, Fenster und Lüftungskonzepte.

Lärmschutz darf nicht nur auf dem Papier funktionieren. Balkone, Schlafzimmer und Außenbereiche müssen so geplant werden, dass die Belastung für die Bewohner dauerhaft vertretbar bleibt.

Artenschutz und Umweltauswirkungen wurden untersucht

Zum rechtskräftigen Bebauungsplan gehören ein Artenschutzbericht und eine landschaftsplanerische Bewertung der Umweltauswirkungen.

Die Nähe zum See macht eine sorgfältige Prüfung notwendig. Vegetation, mögliche Tierlebensräume, Oberflächenwasser und Auswirkungen der Versiegelung müssen berücksichtigt werden.

Bei der späteren Bauausführung können zusätzliche Auflagen notwendig werden, etwa zu Fällzeiten, Ersatzpflanzungen oder zum Umgang mit geschützten Arten.

Noch fehlen Angaben zu Baustart und Investor

Der rechtskräftige Bebauungsplan schafft Baurecht, bedeutet aber nicht automatisch, dass unmittelbar gebaut wird.

Bislang wurden in den aktuellen Mitteilungen weder ein verbindlicher Baustart noch ein Fertigstellungstermin genannt. Auch Angaben zum Investor, zur Zahl der Wohnungen und zur erwarteten Miethöhe fehlen.

Für Lankow ist besonders wichtig, ob ein Teil der Wohnungen zu bezahlbaren Konditionen angeboten wird. Neue Wohnungen in attraktiver Seenähe können die Nachfrage bedienen, helfen dem breiten Wohnungsmarkt aber nur begrenzt, wenn sie ausschließlich im hochpreisigen Segment entstehen.

Wohnungsbau muss zum Stadtteil passen

Lankow benötigt neue Wohnungen, zugleich aber auch ausreichende Kita-, Schul-, Verkehrs- und Versorgungsangebote.

Sieben zusätzliche Gebäude erhöhen den Bedarf an Stellplätzen, Nahverkehr, sozialen Einrichtungen und sicheren Wegen. Die Stadt sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob bestehende Einrichtungen die neuen Bewohner aufnehmen können.

Der Uferzugang und die Nutzung einer früheren Klinikfläche sind positive Elemente des Projekts. Entscheidend wird nun sein, ob daraus ein gut eingebundenes Quartier mit bezahlbaren Wohnungen und hoher Aufenthaltsqualität entsteht.

Quellen

  1. Landeshauptstadt Schwerin: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 129 „Lankow – Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“, veröffentlicht am 17. Juli 2026.
  2. Landeshauptstadt Schwerin: Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 129 mit Planzeichnung, Begründung, Artenschutzbericht und schalltechnischer Untersuchung.
  3. Landeshauptstadt Schwerin: Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur geplanten Bebauung des Geländes der ehemaligen Strahlenklinik.
  4. Stadtvertretung Schwerin: Beschluss zum Bebauungsplan vom 23. März 2026.