Wer in einer Bewohnerparkzone der Schweriner Innenstadt lebt, zahlt für seinen Parkausweis inzwischen 120 Euro im Jahr. Vor Juli 2024 waren es noch 30,70 Euro. Damit hat sich die Gebühr innerhalb weniger Monate nahezu vervierfacht – ohne dass der Ausweis einen freien Parkplatz garantiert.

Die Landeshauptstadt erhöhte den Preis in zwei Schritten. Seit dem 1. Juli 2024 kostete der Bewohnerparkausweis zunächst 60 Euro. Zum 1. Januar 2025 stieg die Jahresgebühr auf 120 Euro. Dieser Betrag gilt auch 2026 weiter.

Im Vergleich der größeren Städte Mecklenburg-Vorpommerns liegt Schwerin damit aktuell hinter Rostock und Greifswald auf dem dritten Platz. Rostock verlangt seit August 2026 jährlich 182,50 Euro, Greifswald 150 Euro.

Kein Anspruch auf einen freien Stellplatz

Ein Bewohnerparkausweis erlaubt das Abstellen eines Fahrzeugs in der jeweils ausgewiesenen Zone, ohne jedes Mal einen Parkschein lösen zu müssen. Er reserviert jedoch keinen bestimmten Stellplatz und garantiert auch nicht, dass überhaupt eine freie Parkmöglichkeit vorhanden ist.

Anspruch auf einen Ausweis haben grundsätzlich Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihre alleinige Wohnung in der jeweiligen Bewohnerparkzone haben. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einer Länge von mehr als 5,50 Metern sind ausgeschlossen.

„Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120 Euro.“

So ist es in der Parkgebührenverordnung der Landeshauptstadt festgelegt.

Baustellen verschärfen die Parkplatzsuche

Die höhere Gebühr fällt in eine Zeit, in der zahlreiche Baustellen und Großveranstaltungen das Stellplatzangebot in der Schweriner Innenstadt einschränken. Betroffen sind insbesondere Altstadt, Schelfstadt und Paulsstadt.

Als Ausgleich dürfen Bewohner mit gültigem Parkausweis bis Ende 2026 weiterhin zonenübergreifend in mehreren Innenstadtbereichen parken. Die ursprünglich befristete Sonderregelung wurde wegen der anhaltend hohen Bauintensität nochmals verlängert.

Für Anwohner bedeutet das mehr Flexibilität. Einen freien Platz schafft die Regelung allerdings nicht. Sie erweitert lediglich den Bereich, in dem ein vorhandener Stellplatz genutzt werden darf.

Fast 300 Prozent mehr als früher

Verglichen mit der früheren Gebühr von 30,70 Euro beträgt der Aufschlag 89,30 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Steigerung von rund 291 Prozent.

Die Entwicklung:

  • bis 30. Juni 2024: 30,70 Euro jährlich
  • ab 1. Juli 2024: 60 Euro jährlich
  • seit 1. Januar 2025: 120 Euro jährlich

Für einen einzelnen Monat entsprechen 120 Euro rechnerisch zehn Euro. Dennoch empfinden viele Bewohner die Erhöhung als erheblich, weil sie zusätzlich zu Kraftstoff, Versicherung, Steuer und möglichen privaten Stellplatzkosten anfällt.

Was bringt die höhere Gebühr der Stadt?

Die Stadt begründete die Neuregelung mit einer neuen Parkgebührenverordnung. Öffentlich leicht auffindbare Angaben dazu, wie viele Bewohnerparkausweise aktuell ausgegeben sind und welche jährlichen Mehreinnahmen Schwerin daraus erzielt, liegen jedoch nicht vor.

Für eine transparente Bewertung wären folgende Zahlen hilfreich:

  • Anzahl der gültigen Bewohnerparkausweise,
  • Einnahmen vor und nach der Erhöhung,
  • Verwaltungsaufwand für Ausstellung und Kontrolle,
  • Verwendung der zusätzlichen Einnahmen,
  • Entwicklung der verfügbaren Bewohnerstellplätze.

Ohne diese Angaben lässt sich nicht nachvollziehen, ob die höhere Gebühr vor allem Verwaltungskosten deckt, den Haushalt entlastet oder als Instrument zur Verkehrssteuerung dienen soll.

Parkausweis wird teurer, Parkdruck bleibt hoch

Die Preissteigerung verändert das grundlegende Problem nicht: In dicht bebauten Innenstadtvierteln stehen mehr Fahrzeuge als öffentliche Stellplätze zur Verfügung. Baustellen, Lieferzonen, Veranstaltungen und neue Verkehrsflächen verschärfen die Konkurrenz zusätzlich.

Ein Bewohnerparkausweis kann den Parksuchverkehr begrenzen, weil nicht jeder Autofahrer kostenlos in den Zonen stehen darf. Gleichzeitig entsteht bei einer Jahresgebühr von 120 Euro die Erwartung, dass Bewohner auch einen erkennbaren Vorteil erhalten.

Dazu könnten gehören:

  • verlässliche Kontrollen von Falschparkern,
  • ausreichende Bewohnerparkbereiche,
  • frühzeitige Hinweise bei Baustellen,
  • Ersatzflächen bei längerem Wegfall von Stellplätzen,
  • verständliche digitale Beantragung,
  • transparente Verwendung der Gebühren.

Schwerin bleibt günstiger als Rostock und Greifswald

Im Landesvergleich ist Schwerin nicht die teuerste Stadt. Rostock verlangt seit August 2026 mit 182,50 Euro deutlich mehr, Greifswald erhebt 150 Euro. Stralsund liegt je nach Antragsform bei 105 beziehungsweise 108 Euro. In Wismar kostet der Ausweis dagegen 30 Euro, in Neubrandenburg 31 Euro.

Die Unterschiede zeigen, dass die Kommunen ihre Gebühren inzwischen sehr unterschiedlich festlegen. Der frühere bundesweite Höchstbetrag von 30,70 Euro spielt in mehreren Städten praktisch keine Rolle mehr.

Für Schweriner Anwohner bleibt die Bilanz zwiespältig: Durch das zonenübergreifende Parken erhalten sie während der vielen Baustellen mehr Ausweichmöglichkeiten. Gleichzeitig zahlen sie nahezu viermal so viel wie noch vor gut zwei Jahren – für eine Berechtigung, die keinen einzigen freien Parkplatz verspricht.

Quellen und Datenbasis

  • Landeshauptstadt Schwerin: Parkgebührenverordnung und Informationen zum Bewohnerparkausweis.
  • Landeshauptstadt Schwerin: Verlängerung des zonenübergreifenden Bewohnerparkens bis Ende 2026.
  • Aktueller Städtevergleich der Bewohnerparkgebühren in Mecklenburg-Vorpommern.