Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Baugenehmigung für die Sanierung des Lottenhofs erhalten. Das Gebäudeensemble in Potsdam-West soll zu einem Nachbarschafts- und Begegnungshaus entwickelt werden. Der Bund beteiligt sich mit rund zwei Millionen Euro. Derzeit werden unter anderem Baustelleneinrichtung, Entkernung und Dachsanierung vergeben. Der eigentliche Baubeginn ist für September 2026 vorgesehen.

Baugenehmigung ermöglicht weitere Fördermittel

Mit der erteilten Genehmigung ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung erfüllt. Sie ermöglicht nicht nur den geplanten Baustart, sondern auch den Abruf weiterer Fördermittel innerhalb der laufenden Projektphase.

In den vergangenen Monaten wurden Planungs- und Abstimmungsarbeiten durchgeführt. Nun sollen die praktischen Bauleistungen vorbereitet werden. Zu den ersten Schritten gehören die Einrichtung der Baustelle, die Entkernung und Arbeiten am Dach.

Ein vollständiger aktueller Kostenrahmen wurde in der jüngsten Mitteilung der Stadt nicht genannt. Damit bleibt offen, wie hoch die Gesamtausgaben inzwischen veranschlagt werden und welchen Anteil Potsdam neben der Bundesförderung übernehmen muss.

Bund zahlt rund zwei Millionen Euro

Das Vorhaben wird über das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterstützt. Rund zwei Millionen Euro sollen aus diesem Programm kommen.

Die Förderung ist für das Projekt von großer Bedeutung. Der Lottenhof ist kein gewöhnlicher Neubau, sondern ein bestehendes Gebäudeensemble mit besonderen architektonischen, sozialen und denkmalpflegerischen Anforderungen.

Bei solchen Vorhaben können die Kosten während der Bauzeit steigen, wenn zusätzliche Schäden entdeckt oder historische Bauteile aufwendiger als erwartet gesichert werden müssen. Stadt und Projektsteuerung sollten deshalb regelmäßig über Kostenentwicklung und Reserven berichten.

Ostmoderne soll nicht abgerissen, sondern genutzt werden

Der Lottenhof wird von der Stadt als Kleinod der DDR-Ostmoderne beschrieben. Damit steht das Projekt beispielhaft für einen differenzierten Umgang mit der Architektur der Nachkriegszeit.

Nicht jedes Gebäude aus der DDR-Zeit besitzt automatisch einen hohen architektonischen Wert. Umgekehrt wäre es ebenso falsch, sämtliche Bauten dieser Epoche allein wegen ihres Alters oder ihrer politischen Entstehungszeit abzureißen.

Beim Lottenhof soll die vorhandene Substanz für eine neue soziale Nutzung weiterentwickelt werden. Dadurch bleibt ein Teil der Potsdamer Baugeschichte sichtbar, ohne das Gebäude lediglich museal zu konservieren.

Nachbarschaft soll das Haus dauerhaft nutzen

Künftiger Nutzer ist das Stadtteilnetzwerk Potsdam-West. Der Verein war Initiator des Vorhabens und hat sich gemeinsam mit Ehrenamtlichen und weiteren Akteuren an der Entwicklung beteiligt.

Das geplante Haus soll Raum für Begegnungen, Beratung, Veranstaltungen und nachbarschaftliche Initiativen bieten. Nach Angaben der Stadt soll der Ort über den Stadtteil hinaus wirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Entscheidend wird sein, dass die spätere Nutzung nicht nur auf einzelne Veranstaltungen ausgerichtet ist. Ein Nachbarschaftshaus benötigt regelmäßige Öffnungszeiten, verlässliches Personal und Räume, die von unterschiedlichen Gruppen tatsächlich gebucht und genutzt werden können.

Mehrere Partner teilen sich die Verantwortung

Die Federführung liegt beim Bereich Sozial-kulturelle Stadtteilarbeit der Landeshauptstadt. Das Stadtteilnetzwerk Potsdam-West ist als künftiger Nutzer beteiligt.

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ist Eigentümerin des Grundstücks und ermöglicht die Nutzung über einen Erbbaurechtsvertrag. Die ProPotsdam übernimmt die Projektsteuerung und koordiniert Planer sowie Bauleistungen. Ein Beirat aus Projektpartnern und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung begleitet das Vorhaben.

Diese breite Beteiligung kann unterschiedliche Kompetenzen zusammenführen. Sie birgt aber auch das Risiko unklarer Verantwortlichkeiten. Für Zeitplan, Kosten und spätere Unterhaltung muss deshalb eindeutig festgelegt sein, wer entscheidet und wer finanziell einsteht.

Sanierung allein sichert den Betrieb noch nicht

Mit der Bundesförderung und der Baugenehmigung ist die bauliche Zukunft des Lottenhofs näher gerückt. Die langfristige Nutzung hängt jedoch von den Betriebskosten ab.

Nach der Eröffnung entstehen laufende Ausgaben für Personal, Energie, Reinigung, Versicherungen, Instandhaltung und Programmangebote. Diese Kosten werden nicht automatisch durch eine Investitionsförderung gedeckt.

Die Stadt sollte deshalb bereits während der Bauphase ein belastbares Betriebskonzept vorlegen. Dazu gehört die Frage, welche Zuschüsse dauerhaft eingeplant sind und welche Einnahmen durch Vermietungen, Veranstaltungen oder Kooperationen erzielt werden können.

Baustart im September bleibt ehrgeizig

Die ersten Vergaben laufen, der Baubeginn ist für September vorgesehen. Dieser Zeitplan lässt nur wenige Wochen zwischen Genehmigung und Baustelleneinrichtung.

Verzögerungen können bei Vergaben, Materiallieferungen oder unerwarteten Befunden auftreten. Gerade bei der Entkernung älterer Gebäude zeigt sich häufig erst, welche Schäden tatsächlich vorhanden sind.

Die Stadt sollte deshalb nicht nur den geplanten Start, sondern auch Meilensteine und einen realistischen Fertigstellungstermin veröffentlichen. In der aktuellen Mitteilung wurde kein verbindliches Datum für die Eröffnung genannt.

Projekt verbindet Denkmalpflege und soziale Infrastruktur

Der Lottenhof ist mehr als ein Sanierungsfall. Das Projekt verbindet den Erhalt eines historischen Ensembles mit einem konkreten Nutzen für die Bevölkerung.

Das ist grundsätzlich sinnvoller, als ein Gebäude allein aus denkmalpflegerischen Gründen zu sichern, ohne eine tragfähige Verwendung zu haben. Gleichzeitig darf die soziale Nutzung nicht als Begründung dienen, Kostensteigerungen oder Planungsprobleme zu verschweigen.

Gelingt die Umsetzung, kann Potsdam-West einen dauerhaft nutzbaren Ort für Vereine, Nachbarschaft und Ehrenamt erhalten. Dafür müssen Bau und späterer Betrieb jedoch finanziell abgesichert werden.

Quellen

  1. Landeshauptstadt Potsdam: „Baugenehmigung für den Lottenhof erteilt: Wichtiger Meilenstein für das vom Bund geförderte Bauvorhaben“, veröffentlicht am 31. Juli 2026.
  2. Landeshauptstadt Potsdam: Angaben zur Beauftragung der Planungsbüros für den Lottenhof, veröffentlicht am 9. April 2025.
  3. Landeshauptstadt Potsdam: Informationen zur Projektsteuerung durch die ProPotsdam und zur Beteiligung des Stadtteilnetzwerks Potsdam-West.
  4. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung: Förderung des Lottenhofs im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“.