Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Die Anklage gegen den früheren ukrainischen Armeeoffizier Serhij K. hat eine außergewöhnliche politische und juristische Dimension. Neben der Beteiligung an einem Kriegsverbrechen werden ihm das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen.
Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft soll der Beschuldigte eine Gruppe ukrainischer Staatsangehöriger geleitet haben, die im September 2022 einen Anschlag auf die beiden Nord-Stream-Pipelines vorbereitete und ausführte.
Die mutmaßlichen Saboteure sollen die Segelyacht „Andromeda“ unter falschen Identitäten angemietet und von der deutschen Ostseeküste aus ihre Fahrt begonnen haben. Anschließend sollen Taucher Sprengladungen an den Gasleitungen auf dem Meeresgrund nahe der dänischen Insel Bornholm angebracht haben.
Am 26. September 2022 ereigneten sich mehrere Explosionen. Drei der vier Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 wurden schwer beschädigt. Gewaltige Mengen Erdgas traten aus und bildeten an der Meeresoberfläche kilometerweit sichtbare Gasblasen.
Anschläge sollen von ukrainischen Staatsstellen gesteuert worden sein
Besonders schwer wiegt die Darstellung der Bundesanwaltschaft, wonach die Sabotageoperation im Auftrag ukrainischer staatlicher Stellen durchgeführt worden sein soll.
Damit steht nicht nur die mögliche strafrechtliche Verantwortung einzelner Tatverdächtiger im Raum. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, wäre die Zerstörung der Gasleitungen Teil einer staatlich gesteuerten Operation gewesen.
Für Deutschland hätte eine solche Feststellung erhebliche politische Bedeutung. Die Bundesrepublik gehört seit Beginn des russischen Angriffskrieges zu den wichtigsten militärischen und finanziellen Unterstützern der Ukraine. Gleichzeitig richteten sich die mutmaßlichen Anschläge gegen eine Infrastruktur, die über Jahre eine zentrale Rolle für die deutsche Energieversorgung gespielt hatte.
Die ukrainische Regierung hat eine Beteiligung an den Explosionen wiederholt zurückgewiesen. Ein gerichtlicher Nachweis, dass die ukrainische Staatsführung oder Präsident Wolodymyr Selenskyj persönlich die Anschläge angeordnet haben, liegt bislang nicht vor.
Dennoch wirft der Fall Fragen auf, die weit über den Gerichtssaal hinausreichen: Wer plante die Operation? Wer erteilte den Auftrag? Und wie weit reichte die Kenntnis ukrainischer staatlicher Stellen?
Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt
Der erste Verhandlungstag begann unter großem Medieninteresse. Mehr als 100 Journalisten hatten sich für den Prozess angemeldet.
Serhij K. erschien in Begleitung seiner Verteidiger vor Gericht. Beim Betreten des Saales salutierte er kurz. Während der Verlesung der Anklage verfolgte er die Ausführungen mithilfe einer ukrainischen Dolmetscherin.
Zu den Tatvorwürfen selbst äußerte sich der Angeklagte nicht.
Seine Verteidiger beantragten stattdessen die Einstellung des Verfahrens. Sie bestreiten, dass die angebliche Führungsrolle ihres Mandanten ausreichend nachgewiesen sei.
Außerdem kritisieren sie die Auslieferung des Beschuldigten aus Italien. Nach ihrer Darstellung seien die italienischen Gerichte nicht ausreichend über sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe informiert worden.
Die Verteidigung führt darüber hinaus an, dass ihr Mandant als ukrainischer Offizier zur Geheimhaltung militärischer Informationen verpflichtet sei. Dadurch seien seine Möglichkeiten eingeschränkt, sich umfassend gegen die Anschuldigungen zu verteidigen.
Kriegsverbrechen oder militärisch zulässiger Angriff?
Eine der entscheidenden Fragen des Prozesses betrifft die völkerrechtliche Einordnung der Sprengungen.
Die Bundesanwaltschaft betrachtet die Pipelines als zivile Objekte. Ein gezielter Angriff auf solche Anlagen kann während eines bewaffneten Konflikts ein Kriegsverbrechen darstellen.
Die Verteidigung widerspricht dieser Sichtweise. Sie argumentiert, dass Nord Stream ein strategisches Instrument Russlands gewesen sei. Die Gasleitungen hätten dem russischen Staat wirtschaftlich genutzt und seien deshalb als militärisch relevantes Ziel anzusehen.
Allerdings wird eine zivile Anlage nicht allein deshalb zu einem zulässigen militärischen Ziel, weil sie wirtschaftliche Einnahmen für einen kriegführenden Staat ermöglicht. Nach dem humanitären Völkerrecht kommt es unter anderem darauf an, ob ein Objekt durch seine Nutzung, Zweckbestimmung oder andere konkrete Umstände wirksam zu militärischen Handlungen beiträgt und seine Zerstörung einen bestimmten militärischen Vorteil bietet.
Ob diese Voraussetzungen im Fall der Nord-Stream-Pipelines erfüllt waren, muss das Gericht rechtlich bewerten.
Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage: Darf ein Staat, der sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff verteidigt, wirtschaftlich bedeutende Infrastruktur seines Gegners angreifen, obwohl diese auch zivilen Zwecken dient?
Deutschlands Energieversorgung wurde zum Schauplatz eines internationalen Konflikts
Die Sprengungen trafen eine Infrastruktur, die über viele Jahre ein wichtiger Bestandteil der deutschen Energiepolitik gewesen war.
Über Nord Stream 1 gelangten große Mengen russischen Erdgases direkt durch die Ostsee nach Deutschland. Nord Stream 2 war bereits fertiggestellt, wurde aber nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht in Betrieb genommen.
Als die Sprengsätze detonierten, hatte Russland die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits eingestellt. Die Explosionen führten daher nicht unmittelbar zu einem zusätzlichen Lieferausfall über diese Verbindung.
Dennoch zerstörten die Anschläge erhebliche Teile einer milliardenschweren Infrastruktur und erschwerten eine mögliche spätere Wiederinbetriebnahme.
Die Folgen gingen weit über wirtschaftliche Schäden hinaus. Der Fall berührt Fragen der europäischen Energiesicherheit, des Schutzes kritischer Infrastruktur und der Verantwortung staatlicher Akteure während eines bewaffneten Konflikts.
Sollte eine Beteiligung ukrainischer Staatsstellen nachgewiesen werden, könnte dies auch die politische Debatte über das Verhältnis zwischen Deutschland und der Ukraine verschärfen.
Verteidigung bestreitet Führungsrolle des Angeklagten
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht zunächst die persönliche Verantwortung von Serhij K.
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er die Operation koordiniert und die übrigen Beteiligten angeführt haben soll. Die Verteidigung weist diesen Vorwurf zurück und stellt die Beweislage infrage.
Die Ermittlungen zu den Nord-Stream-Anschlägen erstreckten sich über mehrere Jahre und mehrere europäische Staaten. Dabei rückten unter anderem die mutmaßlich verwendete Segelyacht, ihre Reiseroute sowie mögliche Spuren von Sprengstoff in den Mittelpunkt.
Dass die Explosionen auf gezielte Sabotage zurückzuführen sind, gilt als gesichert. Wer die Operation im Einzelnen plante, ausführte und beauftragte, ist Gegenstand der strafrechtlichen Aufarbeitung.
Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Prozess könnte bis Anfang 2027 dauern
Der erste Verhandlungstag endete nach gut zwei Stunden. Über den Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens wurde zunächst nicht entschieden.
Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Dezember vorgesehen. Zusätzliche Termine im Januar 2027 sind ebenfalls eingeplant.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Die Bundesanwaltschaft muss nachweisen, dass der Angeklagte tatsächlich an den Anschlägen beteiligt war und die Voraussetzungen der angeklagten Straftaten erfüllt sind.
Schon jetzt steht allerdings fest, dass der Prozess über den konkreten Fall hinaus Bedeutung besitzt.
Erstmals wird vor einem deutschen Gericht umfassend verhandelt, ob die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines nicht nur ein schwerer Sabotageakt, sondern auch ein Kriegsverbrechen war.
Gleichzeitig steht der Vorwurf einer staatlich gesteuerten ukrainischen Operation im Raum. Sollte dieser gerichtlich bestätigt werden, dürfte die politische Auseinandersetzung über die Anschläge eine neue Dimension erreichen.