Magdeburg. Während zahlreiche Krankenhäuser und Arztpraxen in Sachsen-Anhalt dringend medizinisches Personal benötigen, warten Hunderte im Ausland ausgebildete Mediziner auf die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen. Derzeit sind rund 480 Approbationsanträge von Ärzten und weitere 100 von Zahnärzten noch nicht abgeschlossen. Besonders problematisch ist die Verfahrensdauer: Im Durchschnitt dauert es mittlerweile etwa 86 Wochen, bis im Ausland ausgebildete Ärzte ihre deutsche Approbation erhalten. Das entspricht rund einem Jahr und acht Monaten.

Die Zahlen wurden am Freitag, 16. Oktober 2026, bekannt. Sie verdeutlichen einen Widerspruch im Gesundheitswesen: Einerseits wächst der Bedarf an qualifizierten Fachkräften, andererseits benötigen notwendige Verwaltungsverfahren häufig viele Monate.

Für Sachsen-Anhalt stellt sich deshalb die Frage, wie die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigt werden kann, ohne die fachlichen Anforderungen an die ärztliche Berufsausübung zu senken.

Rund 580 Anträge noch nicht abgeschlossen

Nach den aktuellen Angaben sind in Sachsen-Anhalt etwa 480 Approbationsanträge von Ärzten und rund 100 von Zahnärzten offen.

Zusammen ergibt sich damit eine Größenordnung von rund 580 laufenden Verfahren.

Die häufig verwendete Angabe von etwa 600 wartenden Medizinern umfasst also ausdrücklich auch Zahnärzte.

Allein 234 der offenen Anträge stammen aus dem laufenden Jahr 2026.

Die Zahlen zeigen, dass sich zahlreiche Bewerber über einen längeren Zeitraum im Anerkennungsverfahren befinden.

Dabei lässt sich aus der Zahl der offenen Anträge allein nicht ableiten, warum ein bestimmtes Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

Mögliche Gründe sind fehlende Unterlagen, notwendige Prüfungen oder noch ausstehende Entscheidungen der Behörden.

Die genaue Zusammensetzung der Bearbeitungszeiten ist für eine Bewertung der Verwaltungspraxis deshalb von besonderer Bedeutung.

Anerkennung dauert durchschnittlich 86 Wochen

Besonders auffällig ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren.

Nach den aktuellen Angaben müssen im Ausland ausgebildete Ärzte in Sachsen-Anhalt durchschnittlich etwa 86 Wochen auf ihre Approbation warten.

Damit liegt die Bearbeitungsdauer deutlich über einem Jahr.

Frühere Ankündigungen, die Verfahren auf weniger als zwölf Monate zu verkürzen, wurden bislang nicht erreicht.

Für die Antragsteller kann eine so lange Wartezeit erhebliche persönliche und berufliche Auswirkungen haben.

Wer nach Deutschland kommt, um hier als Arzt zu arbeiten, benötigt für eine uneingeschränkte selbstständige ärztliche Berufsausübung grundsätzlich die entsprechende Approbation.

Solange diese nicht vorliegt, sind die beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ärzte zwar bereits mit einer befristeten Berufserlaubnis tätig werden. Diese ist jedoch nicht mit einer uneingeschränkten Approbation gleichzusetzen.

Zahlreiche Dokumente und Prüfungen erforderlich

Die Anerkennung ausländischer medizinischer Abschlüsse ist ein mehrstufiges Verfahren.

Zunächst müssen die Antragsteller ihre Ausbildung und fachliche Qualifikation nachweisen.

Dafür sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter Zeugnisse, Ausbildungsnachweise und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen.

Auch die notwendigen Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Bei ausländischen Abschlüssen wird außerdem geprüft, ob die absolvierte Ausbildung den wesentlichen Anforderungen des deutschen Medizinstudiums entspricht.

Bestehen erhebliche Unterschiede, kann eine Kenntnisprüfung erforderlich werden.

Nach den aktuellen Angaben entscheiden sich etwa 85 Prozent der Antragsteller dafür, unmittelbar eine Kenntnisprüfung zu beantragen, statt zunächst eine umfangreiche individuelle Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen zu lassen.

Das soll den Weg zur Anerkennung vereinfachen.

Allerdings müssen entsprechende Prüfungstermine verfügbar sein und die weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

Neues Landesamt ist zuständig

Für die Anerkennungsverfahren ist inzwischen das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit zuständig.

Die Behörde muss einerseits sicherstellen, dass Ärzte über die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen.

Andererseits steht sie unter dem Druck, die Verfahren möglichst effizient zu bearbeiten.

Die Anforderungen sind hoch, weil ärztliche Entscheidungen unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit von Patienten haben können.

Deshalb darf eine Beschleunigung nicht zulasten der fachlichen Standards gehen.

Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob Verwaltungsabläufe verbessert und vorhandene Bearbeitungskapazitäten erweitert werden können.

Besonders digitale Verfahren und eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen könnten grundsätzlich dazu beitragen, den Aufwand zu verringern.

Welche konkreten Änderungen in Sachsen-Anhalt geplant sind, ist aus den vorliegenden Zahlen jedoch nicht ersichtlich.

Ärzte kommen aus zahlreichen Ländern

Die Antragsteller stammen aus unterschiedlichen Staaten.

Zu den häufig vertretenen Herkunftsländern gehören nach den aktuellen Angaben Aserbaidschan, die Türkei, die Ukraine, Syrien und Russland.

Für viele dieser Mediziner ist die Anerkennung ihrer Ausbildung eine wesentliche Voraussetzung, um ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland fortsetzen zu können.

Dabei unterscheiden sich Ausbildungswege und rechtliche Voraussetzungen je nach Herkunftsland.

Besonders bei Abschlüssen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union sind häufig zusätzliche Prüfungen erforderlich.

Die internationalen Bewerber bringen vielfach bereits medizinische Berufserfahrung mit.

Ob und in welchem Umfang diese im deutschen Gesundheitssystem unmittelbar anerkannt werden kann, muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Fast jeder fünfte Arzt hat ausländische Ausbildung

Ausländisch ausgebildete Ärzte sind für die medizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt bereits von erheblicher Bedeutung.

Nach den aktuellen Angaben arbeiten im Bundesland insgesamt rund 10.300 Ärzte.

Etwa 1.900 von ihnen haben ihre Ausbildung im Ausland absolviert.

Das entspricht rechnerisch ungefähr 18 Prozent.

Ein erheblicher Teil dieser Mediziner arbeitet in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen.

Deutlich geringer ist die Zahl derjenigen, die in einer eigenen Praxis oder als niedergelassene Ärzte tätig sind.

Nach den vorliegenden Angaben betrifft dies etwa 90 Mediziner.

Damit tragen international ausgebildete Ärzte vor allem zur stationären Versorgung bei.

Gerade Krankenhäuser sind jedoch ebenfalls stark auf qualifiziertes Personal angewiesen.

Ärztemangel trifft besonders ländliche Regionen

Sachsen-Anhalt steht bei der medizinischen Versorgung vor strukturellen Herausforderungen.

In ländlichen Gebieten ist es häufig schwierig, frei werdende Arztstellen neu zu besetzen.

Hinzu kommt, dass zahlreiche Mediziner in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen.

Besonders kleinere Gemeinden und dünn besiedelte Regionen müssen deshalb langfristig um ausreichenden medizinischen Nachwuchs werben.

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann ein Bestandteil der Lösung sein.

Sie ersetzt jedoch nicht die Ausbildung zusätzlicher Ärzte in Deutschland oder eine langfristige Planung der regionalen Gesundheitsversorgung.

Auch Fragen der Arbeitsbedingungen, der Niederlassungsmöglichkeiten und der wirtschaftlichen Perspektiven medizinischer Einrichtungen spielen eine Rolle.

Bisher rund 113 Approbationen im Jahr 2026 erteilt

Die Anerkennungsbehörden haben im laufenden Jahr bereits zahlreiche Verfahren abgeschlossen.

Nach den aktuellen Angaben erhielten 2026 bislang rund 100 Ärzte und 13 Zahnärzte ihre Approbation.

Dem stehen jedoch weiterhin mehrere Hundert offene Anträge gegenüber.

Die Zahlen allein erlauben keine abschließende Bewertung der Bearbeitungsleistung, da beispielsweise die Zahl der neu eingegangenen Anträge und die Komplexität der einzelnen Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Dennoch zeigen sie, dass die lange Bearbeitungsdauer eine erhebliche Herausforderung bleibt.

Besonders problematisch wäre es, wenn bereits ausreichend qualifizierte Fachkräfte wegen vermeidbarer administrativer Verzögerungen nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden könnten.

Fehlende bundesweite Datenbank erschwert Überblick

Ein weiteres Problem betrifft die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern.

Nach den vorliegenden Angaben existiert keine bundesweit einheitliche Datenbank, über die sämtliche Approbationsanträge abgeglichen werden können.

Als Grund werden unter anderem datenschutzrechtliche Anforderungen genannt.

Dadurch ist es schwieriger, Mehrfachanträge oder parallele Verfahren in unterschiedlichen Bundesländern vollständig zu erfassen.

Eine verbesserte Zusammenarbeit könnte die Verfahren möglicherweise transparenter gestalten.

Dabei müsste jedoch sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten ausschließlich auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden.

Schnellere Anerkennung könnte Gesundheitsversorgung stärken

Die Zahlen machen deutlich, dass Sachsen-Anhalt vor einer doppelten Herausforderung steht.

Auf der einen Seite benötigt das Bundesland ausreichend qualifizierte Ärzte, um die medizinische Versorgung langfristig zu sichern.

Auf der anderen Seite muss die zuständige Verwaltung sicherstellen, dass ausländische Berufsabschlüsse sorgfältig und rechtssicher geprüft werden.

Beide Ziele schließen sich nicht grundsätzlich aus.

Gut organisierte Verfahren können die Bearbeitungsdauer verkürzen, ohne notwendige Qualitätsanforderungen aufzugeben.

Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Bearbeitungsabläufe, Prüfungskapazitäten und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern.

Für die rund 580 Ärzte und Zahnärzte mit offenen Approbationsverfahren ist das keine abstrakte Verwaltungsfrage.

Es geht um ihre berufliche Zukunft und die Möglichkeit, ihre medizinischen Kenntnisse im deutschen Gesundheitswesen einzusetzen.

Für Sachsen-Anhalt wiederum geht es um Fachkräfte, die künftig einen Beitrag zur Versorgung von Patienten leisten könnten.