Für viele Grundstückseigentümer und andere Abgabepflichtige in Guben rückt ein wichtiger Zahlungstermin näher. Am 15. August werden regulär verschiedene kommunale Steuern und Gebühren fällig. Anders als früher sollten Bürger dabei nicht auf einen neuen Jahresbescheid warten.
Seit 2026 arbeitet die Stadt mit sogenannten Dauerbescheiden.
Der in diesem Jahr zugestellte Bescheid bleibt grundsätzlich auch für die kommenden Jahre gültig.
Neuer Bescheid nur bei Veränderungen
Ein neuer Steuerbescheid wird künftig erst dann verschickt, wenn sich tatsächlich etwas ändert.
Das kann beispielsweise beim Verkauf oder Kauf eines Grundstücks, einem Eigentümerwechsel oder einer Änderung des Hebesatzes der Fall sein.
Bleibt alles unverändert, gelten die auf dem bisherigen Bescheid angegebenen Beträge und Termine weiter.
Vier typische Zahlungstermine im Jahr
Die Stadt nennt als übliche Fälligkeiten den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Abweichende Termine können auf einzelnen Bescheiden angegeben sein.
Entscheidend ist deshalb immer der persönliche Dauerbescheid.
Stadt will Porto und Papier sparen
Die Umstellung hat vor allem wirtschaftliche Gründe.
Wenn nicht jährlich tausende inhaltlich identische Bescheide gedruckt und verschickt werden müssen, sinken Papier-, Druck- und Portokosten.
Gleichzeitig reduziert sich der Verwaltungsaufwand.
Für Bürger verändert sich dadurch jedoch auch eine Gewohnheit: Der fehlende Brief zu Jahresbeginn bedeutet künftig nicht, dass keine Zahlung mehr fällig ist.
Der Dauerbescheid sollte deshalb dauerhaft aufbewahrt werden.
Quellen
Stadt Guben – Einführung von Dauerbescheiden für Steuern und Gebühren ab 2026.