Frankfurt (Oder). Ein 14-jähriger Schüler wird von einer Gruppe Jugendlicher umringt, geschlagen und getreten. Selbst als er am Boden liegt, hören die Angriffe nicht auf. Andere filmen die Gewalttat, die Aufnahmen verbreiten sich anschließend im Internet. Was sich am Mittwoch vor einer Oberschule in Frankfurt (Oder) ereignet hat, sorgt weit über Brandenburg hinaus für Entsetzen. Inzwischen ermittelt die Polizei gegen zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) fordert schnelle und spürbare Konsequenzen.

Am Samstag, 17. Oktober, wurde bekannt, dass die Polizei auch die Familien der Tatverdächtigen aufsucht und mit deren Erziehungsberechtigten spricht. Zugleich werden Forderungen nach einem entschlosseneren Vorgehen gegen Jugendgewalt laut.

Der Angriff wirft Fragen auf, die weit über den konkreten Fall hinausreichen: Wie sicher sind Jugendliche auf dem Schulweg? Warum filmen Beteiligte Gewalttaten und verbreiten sie im Internet? Und welche Möglichkeiten haben Behörden, wenn selbst Kinder unter 14 Jahren an schweren Straftaten beteiligt sein sollen?

Angriff vor einer Oberschule schockiert die Stadt

Der Vorfall ereignete sich am Mittwochnachmittag, 14. Oktober, vor einer Oberschule in Frankfurt (Oder). Nach Recherchen des Rundfunks Berlin-Brandenburg handelt es sich um die Heinrich-von-Kleist-Oberschule.

Der betroffene Schüler meldete sich noch am Tag des Angriffs bei der Polizei. Er wies Verletzungen im Gesicht auf.

Die Bilder, die später in sozialen Netzwerken auftauchten, zeigen nach Angaben der Ermittler eine erschreckende Eskalation.

Mehrere Jugendliche bedrängen zunächst das spätere Opfer. Anschließend folgen Schläge und Tritte, darunter auch gegen den Kopf. Die Gewalt endet nicht, als der Schüler bereits wehrlos am Boden liegt.

Die Polizei hat das Videomaterial gesichert und hält die Aufnahmen nach bisherigen Erkenntnissen für authentisch.

Die Ermittlungen richten sich gegen zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren. Ihnen werden gefährliche Körperverletzung und Raub vorgeworfen.

Welche Rolle die einzelnen Verdächtigen gespielt haben und wer sich tatsächlich an welchen Handlungen beteiligt hat, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Polizei holt Verdächtige aus dem Schulunterricht

Die Ermittler reagierten nach Bekanntwerden des Vorfalls mit umfangreichen Maßnahmen.

Bereits am Donnerstag suchten Polizeibeamte eine weitere Oberschule in Frankfurt (Oder) auf. Dort wurden mehrere Tatverdächtige während des laufenden Unterrichts in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt.

Ein Polizeisprecher erklärte, man habe mit der dringend gebotenen Entschlossenheit gehandelt.

Ziel war es, die bereits identifizierten Verdächtigen rasch zu erreichen und die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen einzuleiten.

Parallel wertete die Kriminalpolizei das vorhandene Videomaterial aus. Hinzu kamen Hinweise aus der Bevölkerung, denen die Ermittler nachgehen.

Die Ermittlungen sind weiterhin nicht abgeschlossen.

Innenminister Redmann nimmt Eltern in die Pflicht

Am Samstag rückte Brandenburgs Innenminister Jan Redmann die Verantwortung der Erziehungsberechtigten in den Mittelpunkt.

Nach seinen Angaben spricht die Polizei inzwischen auch mit den Eltern der Tatverdächtigen.

Redmann erwartet, dass Familien auf schwere Gewalttaten ihrer Kinder reagieren und Verantwortung übernehmen.

Der Minister betonte gegenüber dem rbb, dass gerade junge Täter die Folgen ihres Handelns möglichst schnell spüren müssten.

Im Vordergrund stehe zunächst, weitere Gewalt zu unterbinden.

Die politische Botschaft ist eindeutig: Die Behörden wollen verhindern, dass sich Jugendliche durch das gemeinsame Auftreten in Gruppen oder die Verbreitung von Gewaltvideos unangreifbar fühlen.

Allerdings ist die juristische Situation komplizierter, als es die öffentliche Forderung nach schnellen Strafen vermuten lässt.

Einige Tatverdächtige sind noch nicht strafmündig

Unter den zehn Verdächtigen befinden sich nach Polizeiangaben auch Kinder im Alter von 13 Jahren.

In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit grundsätzlich erst mit 14 Jahren.

Das bedeutet, dass ein 13-Jähriger auch bei einer schweren Tat nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Für strafmündige Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gelten dagegen besondere Regeln des Jugendstrafrechts. Dieses soll nicht nur auf begangenes Unrecht reagieren, sondern weitere Straftaten verhindern und erzieherisch wirken.

Die möglichen Maßnahmen reichen von Weisungen und Auflagen bis hin zu schwerwiegenderen gerichtlichen Sanktionen.

Bei strafunmündigen Kindern kommen insbesondere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie gegebenenfalls familiengerichtliche Eingriffe in Betracht.

Dass jemand noch nicht strafmündig ist, bedeutet somit nicht, dass Behörden überhaupt nicht handeln können.

Es bedeutet aber, dass rechtliche Konsequenzen an andere Voraussetzungen gebunden sind.

Deshalb wird entscheidend sein, welche Beteiligung den einzelnen Verdächtigen nachgewiesen werden kann und welche Maßnahmen rechtlich zulässig sind.

Gewaltvideo verbreitet sich in sozialen Netzwerken

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall durch die Verbreitung der Aufnahmen.

Nach Angaben der Polizei wurde der Angriff gefilmt. Das Video gelangte anschließend in soziale Netzwerke und wurde dort vielfach weitergegeben.

Die Ermittler warnen ausdrücklich davor, gewaltverherrlichende Inhalte unbedacht zu verbreiten. Je nach Inhalt und Umständen können dabei auch strafrechtliche Vorschriften berührt sein.

Besonders problematisch ist, dass es sich beim Opfer und den mutmaßlich Beteiligten um Minderjährige handelt.

Die Aufnahmen dokumentieren möglicherweise eine Straftat und können deshalb für die Ermittlungen wichtig sein. Gleichzeitig kann ihre öffentliche Verbreitung die Persönlichkeitsrechte des Opfers verletzen und dessen Belastung verstärken.

Die Polizei hat das Material bereits als Beweismittel gesichert.

Eine weitere Veröffentlichung der Gewaltszenen ist für die öffentliche Aufklärung des Falles nicht erforderlich.

Oberbürgermeister kündigt Sicherheitsgespräche an

Auch die Stadt Frankfurt (Oder) hat auf den Vorfall reagiert.

Oberbürgermeister Axel Strasser zeigte sich erschüttert über die Intensität der Gewalt.

Nach Angaben der Stadt wird der betroffene Schüler psychologisch betreut.

Strasser kündigte Gespräche mit Sicherheitsbehörden, Schulen und weiteren zuständigen Stellen an. Das erste Treffen soll am 27. Oktober im Rathaus stattfinden.

Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie die Sicherheit im Umfeld der Schulen verbessert und weitere Gewalttaten verhindert werden können.

Beteiligt werden sollen neben Stadtverwaltung und Polizei auch Schulbehörden, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörde und Schulsozialarbeit.

Das Ziel ist eine bessere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen.

Auch das brandenburgische Bildungsministerium erklärte, die betroffenen Schulen stünden im Austausch mit der Polizei. Lehrkräfte hätten den Vorfall mit betroffenen Klassen besprochen.

Nationalität der Verdächtigen löst politische Diskussion aus

Nach Angaben der Polizeidirektion Ost besitzen die zehn Tatverdächtigen die deutsche, polnische, russische oder syrische Staatsangehörigkeit.

Damit ist ihre Herkunft Teil der öffentlichen Debatte geworden.

Brandenburgs Sozialminister René Wilke (SPD), der früher selbst Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder) war, forderte eine konsequente Ahndung der Tat. In entsprechenden Fällen müssten auch aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten geprüft werden.

Oberbürgermeister Strasser betonte dagegen ausdrücklich, dass die Sicherheitsbehörden unabhängig vom Herkunftsland konsequent handeln müssten.

Für die strafrechtliche Beurteilung bleibt entscheidend, welche Handlung einer einzelnen Person nachgewiesen werden kann.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit begründet für sich genommen weder eine Straftat noch automatisch eine Möglichkeit zur Aufenthaltsbeendigung. Dafür gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen.

Die politische Diskussion darf deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ermittlungen zunächst das konkrete Geschehen und die individuelle Verantwortung der Beteiligten klären müssen.

Jugendgewalt beschäftigt auch Potsdam und Cottbus

Der Vorfall in Frankfurt (Oder) steht nicht isoliert.

In mehreren Brandenburger Städten beschäftigen gewalttätige Jugendgruppen seit längerer Zeit Polizei, Schulen und Kommunalpolitik.

In Potsdam und im angrenzenden Berliner Umland ermittelt eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe gegen Jugendliche, die an verschiedenen Straftaten beteiligt gewesen sein sollen.

In dieser Woche wurden dort zwei Tatverdächtige im Alter von 15 und 17 Jahren festgenommen.

Weitere Jugendliche wurden erkennungsdienstlich behandelt.

Auch in Cottbus sorgten Gewaltvorfälle an Schulen zuletzt für Besorgnis. An mindestens einem Schulstandort wurde Sicherheitspersonal eingesetzt.

Das bedeutet nicht, dass sämtliche Fälle miteinander zusammenhängen oder identische Ursachen haben.

Die Entwicklungen zeigen jedoch, dass sich mehrere Kommunen gleichzeitig mit ähnlichen Sicherheitsproblemen beschäftigen.

Was Schulen und Behörden jetzt leisten müssen

Der Fall von Frankfurt (Oder) macht deutlich, dass das Problem nicht allein mit Polizeieinsätzen nach einer Gewalttat gelöst werden kann.

Schulen benötigen Möglichkeiten, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen erreichbare Ansprechpartner, und Hinweise auf Einschüchterungen müssen ernst genommen werden.

Ebenso wichtig ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe, Eltern und Strafverfolgungsbehörden.

Dabei geht es nicht darum, jeden Schulkonflikt zu kriminalisieren. Schwere körperliche Gewalt und das gezielte Einschüchtern anderer Jugendlicher sind jedoch keine gewöhnlichen Auseinandersetzungen auf dem Schulhof.

Gerade Tritte gegen den Kopf eines bereits am Boden liegenden Menschen bergen ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Die Verantwortlichen müssen deshalb aufklären, ob es vor dem Angriff bereits Drohungen oder andere Warnsignale gegeben hatte und welche Schutzmaßnahmen künftig erforderlich sind.

Die bislang öffentlich bekannten Informationen lassen hierzu noch keine abschließenden Aussagen zu.

Der Fall wird zur Bewährungsprobe für Brandenburg

Für den 14-jährigen Schüler und seine Familie stehen zunächst die Folgen des Angriffs im Vordergrund.

Gleichzeitig richtet sich die Aufmerksamkeit auf die Frage, ob Polizei, Schulen, Jugendämter und Politik wirksam zusammenarbeiten können.

Brandenburgs Innenminister hat schnelle Konsequenzen angekündigt. Die Stadt Frankfurt (Oder) will zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beraten.

Ob diese Schritte die Situation nachhaltig verbessern, wird sich nicht allein an den angekündigten Gesprächen oder der Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren messen lassen.

Entscheidend ist, ob gefährdete Jugendliche künftig besser geschützt werden, Gewalttaten frühzeitig erkannt und strafbare Handlungen konsequent verfolgt werden.

Die Aufklärung des Angriffs vom 14. Oktober bleibt dabei der erste Schritt.

Der Fall zeigt auf bedrückende Weise, wie schwerwiegend Jugendgewalt sein kann – und warum der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht erst beginnen darf, wenn ein Gewaltvideo im Internet die Öffentlichkeit erschüttert.