Dresden. Ein neuer Erlass der sächsischen Landesregierung könnte den Ausbau der Windenergie erheblich erschweren und den Freistaat möglicherweise teuer zu stehen kommen. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) will bestimmte Windkraftprojekte vorübergehend stoppen lassen, wenn sie künftigen Regionalplanungen entgegenstehen könnten. Dagegen regt sich Widerstand aus der Energiebranche. Juristen warnen vor zahlreichen Gerichtsverfahren und möglichen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Besonders brisant: In Sachsen warten derzeit rund 280 geplante Windenergieanlagen auf eine Genehmigung.
Die Landesregierung verteidigt ihren Kurs und erklärt, sie wolle keinen generellen Baustopp, sondern einen geordneten Ausbau der Windenergie sicherstellen.
Ob der Erlass rechtlich Bestand hat und tatsächlich zu Schadensersatzforderungen führt, ist bislang offen.
Landesregierung will Windkraftprojekte überprüfen lassen
Hintergrund des Konflikts ist die laufende Regionalplanung für die Windenergienutzung.
Sachsen muss nach bundesrechtlichen Vorgaben bis Ende 2027 mindestens 1,3 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie ausweisen.
Die vier regionalen Planungsverbände arbeiten derzeit daran, entsprechende Gebiete festzulegen.
Ihre Planungen sollen bestimmen, wo künftig neue Windenergieanlagen errichtet werden können.
Mit dem neuen Erlass hat Infrastrukturministerin Regina Kraushaar die Landesdirektion angewiesen, laufende und neue Genehmigungsverfahren daraufhin zu überprüfen, ob sie den zukünftigen Regionalplänen entgegenstehen könnten.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen einzelne Projekte vorübergehend untersagt werden können.
Damit will die Regierung verhindern, dass Windenergieanlagen entstehen, die späteren raumordnerischen Entscheidungen widersprechen.
Kritiker sehen darin allerdings einen Eingriff in bereits laufende Genehmigungsverfahren.
Rund 280 Windräder warten auf Entscheidungen
Die wirtschaftliche Bedeutung des Erlasses wird deutlich, wenn man die Zahl der laufenden Projekte betrachtet.
Nach einer Auswertung der zuständigen Landesbehörden befanden sich Mitte Juli 2026 rund 280 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren.
Besonders viele Vorhaben sind in Mittelsachsen geplant.
Weitere Schwerpunkte befinden sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, in Nordsachsen und im Landkreis Meißen.
Für die betroffenen Unternehmen geht es um erhebliche Investitionen.
Windkraftprojekte werden häufig über mehrere Jahre vorbereitet.
Bevor überhaupt ein Genehmigungsantrag gestellt werden kann, müssen geeignete Grundstücke gesichert und umfangreiche Planungsunterlagen erstellt werden.
Dazu gehören unter anderem technische Gutachten, Umweltuntersuchungen und Nachweise über die Vereinbarkeit mit bestehenden gesetzlichen Anforderungen.
Diese Vorbereitungen verursachen hohe Kosten, auch wenn am Ende noch keine Anlage errichtet wird.
Jurist rechnet mit zahlreichen Klagen
Der Leipziger Rechtsanwalt Moritz Müller von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Maslaton hält den neuen Erlass rechtlich für problematisch.
Er bezweifelt, dass Sachsen Genehmigungsverfahren in der vorgesehenen Weise einschränken darf.
Nach seiner Einschätzung könnten sich die sächsischen Vorgaben mit bestehenden bundesrechtlichen Regelungen überschneiden oder diesen widersprechen.
Für Projektentwickler könnte dadurch eine rechtliche Grundlage entstehen, um gegen mögliche Untersagungen vorzugehen.
Müller hält eine erhebliche Zahl von Gerichtsverfahren für denkbar.
Im Gespräch mit MDR Sachsen sprach er von möglicherweise dreistelligen Verfahrenszahlen.
Dabei könnte nicht nur darüber gestritten werden, ob einzelne Windkraftanlagen genehmigt werden müssen.
Auch mögliche finanzielle Schäden durch Verzögerungen könnten zum Gegenstand von Verfahren werden.
Millionenschäden pro Windrad möglich?
Besonders weitreichend sind die möglichen wirtschaftlichen Folgen.
Nach Einschätzung Müllers könnten bei einzelnen Projekten Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen.
Eine solche Größenordnung ist allerdings bislang lediglich eine rechtliche Risikoeinschätzung.
Tatsächliche Schadensersatzzahlungen wurden im Zusammenhang mit dem neuen Erlass noch nicht festgestellt.
Damit ein Unternehmen erfolgreich Schadensersatz verlangen könnte, müssten die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehören insbesondere ein rechtswidriges behördliches Verhalten, ein nachweisbarer Schaden und ein entsprechender ursächlicher Zusammenhang.
Auch müsste geklärt werden, ob tatsächlich der Freistaat oder eine andere zuständige Körperschaft für einen möglichen Schaden verantwortlich wäre.
Die bloße Verzögerung eines Projekts führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf Millionenbeträge.
Dennoch verdeutlicht die juristische Kritik, dass Verwaltungsentscheidungen bei großen Infrastrukturprojekten erhebliche wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können.
Ministerin Kraushaar verteidigt ihren Kurs
Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar weist die Vorwürfe zurück.
Sie verweist darauf, dass das Raumordnungsrecht bestimmte Möglichkeiten vorsehe, Vorhaben zum Schutz laufender Planungsverfahren zu untersagen.
Aus Sicht der Staatsregierung dient der Erlass deshalb dazu, widersprüchliche Entwicklungen zu verhindern.
Kraushaar argumentiert, dass eine solche Vorgehensweise rechtlich zulässig sei.
Sollten Unternehmen dagegen klagen, müssten die zuständigen Gerichte darüber entscheiden.
Die Landesregierung betont außerdem, dass der Ausbau der Windenergie nicht generell gestoppt werden solle.
Vielmehr gehe es darum, neue Anlagen mit den künftigen Regionalplänen in Einklang zu bringen.
Der Konflikt dreht sich damit um eine grundlegende Rechtsfrage: Wie weit darf ein Bundesland bei laufenden Genehmigungsverfahren eingreifen, um noch nicht abgeschlossene Regionalplanungen abzusichern?
Windenergiebranche sieht Investitionen gefährdet
Auch die Vereinigung zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Sachsen kritisiert den Erlass.
Vizepräsident Björn Roscher warnt davor, dass bereits getätigte Investitionen durch nachträgliche politische Entscheidungen gefährdet werden könnten.
Unternehmen benötigten verlässliche Bedingungen, um langfristige Projekte finanzieren zu können.
Wenn sich Genehmigungsvoraussetzungen während laufender Verfahren verändern, könne dies die Bereitschaft zu weiteren Investitionen beeinträchtigen.
Besonders problematisch sei das in einer Branche, die nach Angaben der Verbandsvertreter ohnehin unter wirtschaftlichem Druck steht.
Die Staatsregierung hält dagegen, dass geordnete Regionalplanung gerade zur langfristigen Rechtssicherheit beitragen soll.
Welche Folgen der Erlass tatsächlich für das Investitionsklima hat, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Sachsen gehört beim Windkraftausbau zu den Schlusslichtern
Der Streit fällt in eine Phase, in der Sachsen beim Ausbau der Windenergie im bundesweiten Vergleich ohnehin einen erheblichen Rückstand aufweist.
Die bundesrechtlichen Flächenziele sollen dazu beitragen, dass ausreichend geeignete Standorte zur Verfügung stehen.
Dabei stehen die Länder jedoch vor unterschiedlichen Herausforderungen.
Neben den wirtschaftlichen Interessen der Projektentwickler müssen auch Natur- und Artenschutz, Raumordnung und die Belange betroffener Gemeinden berücksichtigt werden.
Auch die Akzeptanz neuer Windkraftanlagen in der Bevölkerung spielt eine Rolle.
Die zentrale Frage lautet deshalb nicht allein, wie viele Anlagen gebaut werden, sondern auch, wie ein rechtssicherer und planbarer Ausbau organisiert werden kann.
Gerichte könnten über Sachsens Windkraftkurs entscheiden
Ob aus den aktuellen Warnungen tatsächlich eine Klagewelle wird, hängt vom weiteren Vorgehen der Behörden ab.
Zunächst muss sich zeigen, wie viele laufende Projekte durch den Erlass konkret eingeschränkt werden.
Anschließend könnten Unternehmen einzelne Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen.
Erst dann lässt sich genauer beurteilen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen entstehen.
Für Sachsen steht dabei mehr auf dem Spiel als die Zukunft einzelner Windräder.
Der Freistaat muss einerseits seine bundesrechtlichen Ausbauziele erfüllen und andererseits dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren rechtssicher ablaufen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob die von der Staatsregierung angestrebte geordnete Planung gelingt oder ob sich der Erlass zu einem langwierigen Rechtsstreit entwickelt.