Die Berliner Linke will in den Verhandlungen über eine neue Landesregierung deutlich härter auftreten. Nach dem Streit über den Umgang mit Antisemitismus innerhalb der Partei sollen nun SPD und Grüne Zugeständnisse machen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem verbindlichen Zeitplan für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Damit könnte die Zukunft von rund 240.000 Wohnungen in Berlin zu einer entscheidenden Frage bei der Bildung einer rot-grün-roten Koalition werden.

Linke will SPD und Grüne unter Druck setzen

Nach ihrem Wahlsieg bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 versucht die Linke, in den laufenden Sondierungsgesprächen wieder stärker eigene politische Schwerpunkte durchzusetzen.

Auslöser des neuen Kurses sind erhebliche innerparteiliche Spannungen. Die Berliner Parteiführung hatte sich mit SPD und Grünen auf gemeinsame Regeln zum Umgang mit Antisemitismus verständigt. Diese Einigung war eine Voraussetzung für den Beginn der Gespräche über eine mögliche Regierungskoalition.

Innerhalb der Linken stieß das Papier jedoch auf deutliche Kritik. Teile der Partei werfen der Führung vor, gegenüber den möglichen Koalitionspartnern zu weit nachgegeben zu haben.

Nun soll sich die Verhandlungsstrategie ändern.

Nach einem Bericht der Welt unter Berufung auf Politico wird innerhalb des Parteivorstands gefordert, die Linke müsse ihre bisherige defensive Haltung aufgeben und SPD und Grüne stärker in die Pflicht nehmen.

Konkret soll ein verbindlicher Zeitplan für Vergesellschaftungen zur Voraussetzung für weitere Koalitionsgespräche werden.

Ob diese Forderung bereits die verbindliche Position der gesamten Berliner Parteiführung darstellt, ist allerdings nicht bestätigt.

Rund 240.000 Wohnungen stehen im Mittelpunkt

Hinter der Forderung steht das umstrittene Vorhaben, große private Wohnungskonzerne in Berlin zu vergesellschaften.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ möchte rund 240.000 Wohnungen aus dem Eigentum großer Immobilienunternehmen in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung überführen.

Betroffen wären nach dem vorliegenden Gesetzeskonzept grundsätzlich Unternehmen, die mindestens 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen.

Die Linke unterstützt das Vorhaben und betrachtet es als wesentlichen Bestandteil ihrer Wohnungspolitik.

Die Partei argumentiert, dass dauerhaft bezahlbare Mieten nicht allein durch Mietpreisbremsen und Neubauförderung sichergestellt werden könnten. Ein größerer öffentlicher Wohnungsbestand soll nach ihren Vorstellungen den Einfluss renditeorientierter Immobilienunternehmen auf den Berliner Mietmarkt begrenzen.

Kritiker halten dagegen, dass umfangreiche Eigentumsübertragungen hohe Entschädigungskosten verursachen könnten und die Unsicherheit für private Investoren erhöhen würden.

Volksentscheid von 2021 bleibt politische Grundlage

Die Debatte reicht mehrere Jahre zurück.

Bereits im September 2021 stimmten bei einem Volksentscheid knapp 60 Prozent der teilnehmenden Berliner Wähler für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände.

Der Volksentscheid war allerdings rechtlich nicht bindend. Eine unmittelbare Übertragung der Wohnungen erfolgte deshalb nicht.

Eine anschließend eingesetzte Expertenkommission untersuchte die rechtlichen Voraussetzungen.

Die Mehrheit des Gremiums kam zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sein könne.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder konkrete Gesetzesentwurf automatisch verfassungsgemäß wäre.

Besonders die Höhe der Entschädigung, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs und die Gesetzgebungskompetenz sind weiterhin umstritten.

Die Linke will das Ergebnis des Volksentscheids nun zum Ausgangspunkt verbindlicher Regierungspolitik machen.

Bis zu 36 Milliarden Euro Entschädigung im Raum

Eine entscheidende Frage ist die Finanzierung.

Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht grundsätzlich die Überführung von Grund und Boden sowie bestimmten Produktionsmitteln in Gemeineigentum. Für eine solche Vergesellschaftung muss gesetzlich eine Entschädigung geregelt werden.

Würden die betroffenen Berliner Wohnungsbestände zum vollen Verkehrswert entschädigt, könnten nach bisherigen Schätzungen Kosten von bis zu 36 Milliarden Euro entstehen.

Die Vergesellschaftungsinitiative hält dagegen deutlich niedrigere Entschädigungen für rechtlich vertretbar.

Ihr Gesetzesvorschlag sieht eine Bewertung unterhalb des Marktpreises vor. Die Finanzierung soll langfristig aus den Mieteinnahmen der übertragenen Wohnungen erfolgen.

Ob dieses Modell verfassungsrechtlich Bestand hätte und wirtschaftlich wie vorgesehen funktionieren würde, ist nicht abschließend geklärt.

Die Kostenfrage dürfte deshalb zu einem zentralen Streitpunkt möglicher Koalitionsverhandlungen werden.

Bundeskanzler Merz will Vergesellschaftungen verhindern

Zusätzlichen Widerstand gibt es aus der Bundesregierung.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angekündigt, Vergesellschaftungen großer privater Wohnungsbestände durch eine bundesgesetzliche Regelung verhindern zu wollen.

Die Union argumentiert, dass entsprechende Eingriffe das Vertrauen privater Investoren beschädigen und dringend benötigten Wohnungsneubau erschweren könnten.

Allerdings ist auch ein solches bundesweites Verbot rechtlich umstritten.

Da die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt sind, wäre zu prüfen, ob der Bund eine entsprechende Regelung überhaupt wirksam erlassen könnte.

Damit könnte sich die Auseinandersetzung zwischen der Berliner Landespolitik und der Bundesregierung zusätzlich verschärfen.

Vonovia warnt vor Folgen für Investitionen

Auch aus der Immobilienwirtschaft kommen deutliche Einwände.

Vonovia-Vorstandschef Luka Mucic hat vor einem investitionsfeindlichen politischen Umfeld in Berlin gewarnt.

Nach seiner Darstellung könnten neue Projekte ausbleiben, wenn private Unternehmen nicht mehr ausreichend sicher planen könnten.

Der Konzern sieht sich selbst als wichtigen Akteur bei der Bereitstellung und Modernisierung von Wohnraum.

Die Linke und die Vergesellschaftungsinitiative bewerten die Rolle großer Immobilienunternehmen dagegen wesentlich kritischer. Sie werfen ihnen vor, Mietsteigerungen zu begünstigen und wirtschaftliche Interessen über die Bedürfnisse der Bewohner zu stellen.

Damit treffen zwei unterschiedliche Vorstellungen von Wohnungspolitik aufeinander: eine stärkere öffentliche Kontrolle über große Wohnungsbestände und eine weiterhin maßgeblich privatwirtschaftlich organisierte Wohnungsversorgung.

Antisemitismusstreit belastet die Regierungsbildung

Parallel zur wohnungspolitischen Auseinandersetzung muss die Linke einen schweren innerparteilichen Konflikt bewältigen.

Im Mittelpunkt steht unter anderem die Berliner Abgeordnete Vanessa Emde, die mit Äußerungen über das Existenzrecht von Staaten und ihre Vorstellungen zur Zukunft Israels für Kontroversen gesorgt hat.

SPD und Grüne erwarten von der Linken eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen Positionen.

Besonders die Grünen-Politikerin Katharina Dröge hat öffentlich deutlich gemacht, dass sie Konsequenzen im Fall Emde erwartet.

Innerhalb der Linken gibt es dagegen unterschiedliche Bewertungen des gemeinsam ausgehandelten Antisemitismus-Papiers.

Während erfahrene Politiker wie Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow die Vereinbarung verteidigen, kritisieren andere Parteimitglieder die damit verbundenen innerparteilichen Kontrollmechanismen.

Die Berliner Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg äußerte ebenfalls Vorbehalte gegen die Formulierung des Papiers.

Diese Differenzen erschweren die Gespräche mit SPD und Grünen und erhöhen den Druck auf die Berliner Parteiführung.

Wird die Vergesellschaftung zur entscheidenden Bedingung?

Mit der Forderung nach einem konkreten Zeitplan könnte sich der Schwerpunkt der Koalitionsgespräche nun deutlich verschieben.

Bislang ging es vor allem darum, gemeinsame politische Grundlagen zu schaffen und den Streit über Antisemitismus zu entschärfen.

Nun will ein Teil der Linken offenbar erreichen, dass SPD und Grüne bei der Wohnungspolitik verbindliche Zusagen machen.

Eine grundsätzliche Zustimmung zur Prüfung von Vergesellschaftungen dürfte dabei nicht ausreichen, wenn die Forderung nach konkreten Umsetzungsschritten tatsächlich zur festen Verhandlungsbedingung wird.

Für SPD und Grüne entsteht dadurch eine schwierige Situation. Beide Parteien müssen einerseits ihre eigenen wohnungspolitischen Positionen vertreten und andererseits entscheiden, welche Kompromisse für eine gemeinsame Regierung tragfähig wären.

Eine endgültige Koalitionsvereinbarung liegt bislang nicht vor.

Berliner Regierungsbildung bleibt offen

Die neue Strategie zeigt, wie eng der parteiinterne Konflikt der Linken mit der Frage nach der künftigen Berliner Wohnungspolitik verbunden ist.

Ein verbindlicher Zeitplan für Vergesellschaftungen würde die Regierungsverhandlungen erheblich beeinflussen. Gleichzeitig wären damit noch zahlreiche juristische, finanzielle und organisatorische Fragen verbunden.

Für die Berliner Mieterinnen und Mieter steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob und wie sich die hohen Wohnkosten langfristig begrenzen lassen.

Ob die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände dafür ein geeignetes Instrument wäre, wird politisch und rechtlich weiter kontrovers diskutiert.

Zunächst müssen Linke, SPD und Grüne entscheiden, ob sie auf dieser Grundlage überhaupt gemeinsame Koalitionsverhandlungen führen können.

Die Forderung nach einem konkreten Zeitplan könnte dabei zu einem der wichtigsten Prüfsteine für ein mögliches rot-grün-rotes Bündnis werden.