Berlin. Die Berliner Linke will bei der Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne keine Zeit verlieren. Fraktionschef Tobias Schulze fordert, dass eine mögliche rot-rot-grüne Landesregierung innerhalb ihrer ersten anderthalb Jahre einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus einbringt. Finanziert werden sollen die milliardenschweren Entschädigungen durch Kredite, deren Rückzahlung nach den Vorstellungen der Linken aus den Mieteinnahmen erfolgt. Der Vorstoß fällt mitten in die schwierigen Sondierungsgespräche mit SPD und Grünen – und trifft auf einen Landeshaushalt, dem in den kommenden Jahren Milliarden fehlen.
In einem Interview mit der Zeitung „nd“ machte Schulze deutlich, dass die Vergesellschaftung für seine Partei zu den zentralen wohnungspolitischen Vorhaben einer möglichen Regierungsbeteiligung gehört. Noch ist allerdings weder eine Koalitionsvereinbarung geschlossen noch ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Linke will innerhalb von 18 Monaten einen Gesetzentwurf
Schulze strebt eine schnelle gesetzliche Umsetzung an. Nach gründlicher Vorbereitung soll ein Vergesellschaftungsgesetz innerhalb der ersten anderthalb Jahre einer möglichen neuen Landesregierung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden.
Betroffen wären große private Wohnungsunternehmen, die umfangreiche Bestände in Berlin besitzen. Maßgeblicher Ausgangspunkt ist der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021.
Damals sprachen sich 57,6 Prozent der Abstimmenden dafür aus, die Wohnungsbestände großer privater Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen.
Die Initiative sieht vor, dass die betroffenen Bestände künftig von einer öffentlichen Einrichtung verwaltet werden. Diese soll nicht auf maximale Gewinne ausgerichtet sein, sondern eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik ermöglichen.
Anders als bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf wäre eine Vergesellschaftung eine gesetzlich angeordnete Überführung von Eigentum gegen Entschädigung.
Der damalige Volksentscheid war allerdings kein unmittelbar geltendes Enteignungsgesetz. Die konkrete rechtliche Umsetzung muss weiterhin vom Berliner Landesgesetzgeber beschlossen werden.
Milliardenentschädigungen sollen über Kredite bezahlt werden
Die Finanzierung gehört zu den umstrittensten Fragen des Vorhabens.
Schulze schlägt vor, die notwendigen Entschädigungen mit Krediten zu finanzieren. Die Zins- und Tilgungszahlungen sollen anschließend aus den Mieteinnahmen der übernommenen Wohnungen geleistet werden.
Der Linken-Politiker vergleicht das Modell mit der Finanzierung privater Immobilieninvestitionen.
Immobilienunternehmen erwerben Gebäude häufig mithilfe von Fremdkapital und bedienen ihre Kredite anschließend aus laufenden Einnahmen.
Nach Schulzes Vorstellung könnte eine öffentliche Wohnungsgesellschaft ähnlich vorgehen.
Der Vorteil aus Sicht der Linken: Die Stadt müsste die gesamte Entschädigungssumme nicht unmittelbar aus dem laufenden Haushalt bezahlen.
Ob die Finanzierung tatsächlich ohne zusätzliche Haushaltsbelastung auskommen könnte, hängt allerdings von mehreren bislang ungeklärten Faktoren ab.
Dazu zählen die Höhe der Entschädigungen, die Zinssätze, die laufenden Bewirtschaftungskosten und die Einnahmen aus den Wohnungen.
Bis zu 36 Milliarden Euro allein für Entschädigungen
Wie teuer eine Vergesellschaftung werden könnte, ist seit Jahren umstritten.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geht in ihren neueren Berechnungen von Entschädigungsbeträgen zwischen acht und 18 Milliarden Euro aus.
Frühere amtliche Kostenschätzungen kamen dagegen bei der Überführung von rund 243.000 Wohnungen auf Entschädigungen zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro.
Hinzu könnten weitere Kosten für die rechtliche und technische Umsetzung kommen.
Die erheblichen Unterschiede entstehen insbesondere durch verschiedene Bewertungsmodelle und Annahmen darüber, in welcher Höhe die betroffenen Eigentümer entschädigt werden müssten.
Dabei ist auch die Verfassungsfrage entscheidend.
Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt grundsätzlich, Grund und Boden sowie bestimmte weitere Vermögenswerte durch Gesetz gegen Entschädigung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.
Allerdings müsste ein entsprechendes Gesetz die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört eine angemessene Interessenabwägung bei der Festlegung der Entschädigung.
Welche Entschädigungshöhe im konkreten Fall rechtlich Bestand hätte, lässt sich derzeit nicht abschließend vorhersagen.
Berlin hat bereits Milliardenlöcher im Haushalt
Die Finanzierungspläne treffen auf eine angespannte Haushaltslage.
Nach Angaben von Finanzsenator Stefan Evers (CDU) fehlen Berlin im Jahr 2028 voraussichtlich rund 4,1 Milliarden Euro. Ab 2029 werden jährliche Finanzierungslücken von etwa fünf Milliarden Euro erwartet.
Hinzu kommt die bestehende Verschuldung des Landes von nahezu 73 Milliarden Euro.
Steigende Zinsausgaben belasten den Haushalt zusätzlich. Schon jetzt muss Berlin jährlich rund 1,35 Milliarden Euro für seine Schulden aufbringen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein kreditfinanziertes Vergesellschaftungsmodell tatsächlich unabhängig vom Landeshaushalt organisiert werden könnte.
Eine Finanzierung über eine öffentliche Gesellschaft würde wirtschaftliche Risiken nicht automatisch beseitigen.
Wenn Mieteinnahmen geringer ausfallen als erwartet oder hohe zusätzliche Ausgaben für Sanierungen entstehen, müsste geklärt werden, wer für mögliche Finanzierungslücken aufkommt.
Auch die rechtliche Einordnung der Kreditaufnahme und mögliche Auswirkungen auf die Schuldenbremse müssten geprüft werden.
Schulze lehnt kurzfristige Kürzungspolitik ab
Die Linke will nicht nur die Vergesellschaftung über Kredite finanzieren, sondern auch bei der allgemeinen Haushaltspolitik einen anderen Kurs einschlagen.
Schulze spricht sich gegen kurzfristige Ausgabenkürzungen aus, die soziale und öffentliche Einrichtungen belasten könnten.
Stattdessen sollen Kredite und vorhandene Rücklagen finanzielle Spielräume schaffen.
Dahinter steht die politische Überzeugung, dass drastische Kürzungen bei öffentlichen Angeboten langfristig größere gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme verursachen können.
Die Frage ist jedoch, welche zusätzlichen Ausgaben Berlin unter den geltenden Haushaltsregeln tatsächlich finanzieren dürfte.
Neue Kredite müssen rechtlich zulässig sein. Rücklagen wiederum können nur einmal verwendet werden und bieten keine dauerhafte Finanzierung wiederkehrender Ausgaben.
Damit steht die Linke vor der Aufgabe, ihre politischen Vorhaben mit den finanziellen Möglichkeiten des Landes in Einklang zu bringen.
Wohnungskonzerne warnen vor Investitionsrückgang
Die Pläne stoßen auch in der Immobilienwirtschaft auf Widerstand.
Der Wohnungskonzern Vonovia betrachtet eine mögliche Vergesellschaftung kritisch.
Vorstandschef Luka Mucic hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit geäußert und vor negativen Folgen für künftige Investitionen gewarnt.
Unternehmen könnten neue Bauprojekte zurückstellen oder Investitionen an andere Standorte verlagern, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich verändern.
Befürworter einer Vergesellschaftung halten dagegen, dass die Überführung großer Bestände in Gemeineigentum dazu beitragen könnte, Mietsteigerungen zu begrenzen und die langfristige Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu verbessern.
Allerdings würde die Übertragung vorhandener Wohnungen zunächst keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Berlin müsste deshalb auch unabhängig von einer möglichen Vergesellschaftung Lösungen für den Wohnungsneubau und die steigende Nachfrage entwickeln.
Mehrheit der Berliner inzwischen gegen Enteignungen
Politisch besonders bemerkenswert ist, dass sich die öffentliche Stimmung seit dem erfolgreichen Volksentscheid von 2021 verändert hat.
Bei einer Nachwahlumfrage von Infratest Dimap im September 2026 sprachen sich 51 Prozent der befragten Berliner gegen eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen aus.
37 Prozent unterstützten das Vorhaben.
Die Ergebnisse stehen damit im Gegensatz zum Volksentscheid von 2021, bei dem 57,6 Prozent der Abstimmenden für die Vergesellschaftung gestimmt hatten.
Dabei handelt es sich um unterschiedliche Erhebungen: Der Volksentscheid dokumentiert eine tatsächliche Abstimmung im Jahr 2021, während die jüngeren Zahlen auf einer repräsentativen Befragung beruhen.
Dennoch zeigt der Vergleich, dass die politische Unterstützung für das Vorhaben keineswegs selbstverständlich ist.
Für eine mögliche rot-rot-grüne Regierung könnte die Vergesellschaftung damit nicht nur eine finanzielle und juristische, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung werden.
SPD, Grüne und Linke verhandeln über Regierungsbildung
Der Vorstoß von Tobias Schulze erfolgt während der laufenden Gespräche über eine mögliche Regierungskoalition in Berlin.
Nach einer zwischenzeitlichen Unterbrechung haben SPD, Grüne und Linke ihre Sondierungen am Donnerstag fortgesetzt.
Zu den besonders schwierigen Themen gehören die künftige Haushaltspolitik und die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen.
Zusätzliche Spannungen hatte es wegen unterschiedlicher Positionen zum Umgang mit Antisemitismus gegeben. Nach einer erneuten Verständigung wollen die Parteien ihre Gespräche fortsetzen.
Ob sich SPD, Grüne und Linke auf ein gemeinsames Regierungsprogramm einigen können, bleibt offen.
Die Grünen wollen am Montag über die Aufnahme förmlicher Koalitionsverhandlungen entscheiden. Bei der Linken ist eine entsprechende Parteientscheidung für den 31. Oktober vorgesehen.
Bis dahin handelt es sich bei Schulzes Forderungen um politische Zielvorstellungen seiner Partei und nicht um bereits vereinbarte Regierungspolitik.
Vergesellschaftung bleibt ein politisches und finanzielles Großprojekt
Sollte eine künftige Berliner Landesregierung tatsächlich die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne verfolgen, wären erhebliche rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen zu beantworten.
Besonders wichtig wäre eine nachvollziehbare Berechnung der Entschädigungen und der langfristigen Finanzierung.
Denn die Übernahme von Hunderttausenden Wohnungen würde nicht nur Milliardenkredite erfordern, sondern auch die dauerhafte Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung eines umfangreichen Immobilienbestands.
Hinzu kommt die Frage, welche Auswirkungen das Vorhaben auf den Wohnungsmarkt, private Investitionen und den Neubau hätte.
Die Linke verspricht sich von der Vergesellschaftung mehr öffentliche Kontrolle über Mieten und Wohnraum.
Die Kritiker befürchten dagegen hohe finanzielle Risiken, langjährige Rechtsstreitigkeiten und zusätzliche Unsicherheit für Investoren.
Mit der Forderung nach einem Gesetzentwurf innerhalb von 18 Monaten erhöht Tobias Schulze nun den politischen Druck auf mögliche Koalitionspartner.
Ob daraus tatsächlich ein Gesetz wird, hängt jedoch zunächst davon ab, ob überhaupt eine gemeinsame Regierung zustande kommt und sich die beteiligten Parteien auf ein tragfähiges Finanzierungsmodell verständigen können.