Die Staatsanwaltschaft wirft einem 36-Jährigen acht Fälle schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor. Er soll sein Näheverhältnis als Patenonkel ausgenutzt haben, wobei sich die mutmaßlichen Taten zwischen 2018 und 2024 ereignet haben sollen.
Prozess beginnt am 3. September
Die Hauptverhandlung beginnt am Donnerstag, dem 3. September 2026, um 9 Uhr vor dem Landgericht Frankfurt (Oder). Der Prozess findet nach der aktuellen Planung in Saal 203 statt.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 24 KLs 10/26. Zuständig ist die 4. Strafkammer des Landgerichts.
Acht Taten bei Beeskow angeklagt
Nach Angaben des Gerichts sollen sich die acht mutmaßlichen Taten in der Region Beeskow ereignet haben. Nähere Angaben zum Tatort und zum Alter des betroffenen Kindes veröffentlichte das Landgericht nicht.
Der Angeklagte soll das bestehende Vertrauensverhältnis als Patenonkel für die mutmaßlichen Übergriffe ausgenutzt haben. Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Anklagepunkten enthält die Terminvorschau nicht.
Angeklagter befindet sich nicht in Haft
Der 36-Jährige ist nach Angaben des Landgerichts nicht vorbestraft. Er befindet sich derzeit nicht in Untersuchungshaft.
Das Gericht hat bislang keine weiteren Verhandlungstage für dieses Verfahren veröffentlicht. Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden.
Unschuldsvermutung gilt
Mit dem Prozessbeginn wird geprüft, ob sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nachweisen lassen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.
Quelle: Landgericht Frankfurt (Oder), Terminvorschau September 2026