Artikel 13 Grundgesetz

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Neue Geheimdienstreform greift tief in die Privatsphäre ein

Geheimdienst soll heimlich Wohnungen betreten dürfen – Union und SPD planen weitreichende Befugnisse

Der Bundesnachrichtendienst soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen heimlich Wohnungen in Deutschland betreten dürfen. Darauf haben sich Union und SPD nach Medienberichten verständigt. Auch der Verfassungsschutz soll zusätzliche Befugnisse erhalten. Die Pläne betreffen den grundrechtlich geschützten privaten Lebensbereich und werfen Fragen nach Kontrolle, Verhältnismäßigkeit und dem Schutz vor staatlicher Überwachung auf.