Acht Jahre nach dem ungeklärten Tod der elfjährigen Rabia Naz Vatan sorgt der Fall in der Türkei erneut für Aufsehen. Doch diesmal stehen nicht mögliche Verantwortliche für den Tod des Mädchens im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. Stattdessen müssen sich ihr Vater, eine Journalistin und ein Dokumentarfilmer vor Gericht verantworten. Sie hatten versucht, die Umstände des Todes aufzuklären. Bei der ersten Verhandlung am 22. Oktober 2026 in der Provinz Giresun kam es erneut zu widersprüchlichen Angaben eines wichtigen Zeugen.

Elfjährige stirbt 2018 unter ungeklärten Umständen

Rabia Naz Vatan starb 2018 in der türkischen Stadt Eynesil in der Schwarzmeerprovinz Giresun.

Die genauen Umstände ihres Todes lösten eine jahrelange öffentliche Kontroverse aus.

Ihr Vater Şaban Vatan zweifelte an den Ergebnissen der ursprünglichen Ermittlungen und verlangte eine umfassendere Untersuchung.

Der Fall wurde daraufhin auch von Journalisten und Dokumentarfilmern aufgegriffen.

Zu ihnen gehören die Journalistin Canan Coşkun und der Filmemacher Kazım Kızıl.

Beide beschäftigten sich mit Widersprüchen in Zeugenaussagen und mit der Frage, ob sämtliche Spuren ausreichend untersucht worden waren.

Die ursprünglichen Ermittlungen wurden 2020 ohne Anklage abgeschlossen.

Journalistin und Dokumentarfilmer werden selbst angeklagt

Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, begann vor dem Strafgericht in Görele ein neues Verfahren.

Angeklagt sind Canan Coşkun, Kazım Kızıl und Rabia Naz' Vater Şaban Vatan.

Hintergrund ist eine frühere Begegnung mit dem Zeugen Mürsel Küçükal, der im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens mehrfach unterschiedliche Aussagen gemacht haben soll.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, bei der Begegnung unzulässig auf den Zeugen eingewirkt zu haben.

Die Vorwürfe betreffen unter anderem Freiheitsberaubung und eine versuchte Beeinflussung des gerichtlichen Verfahrens.

Die Beschuldigten weisen die Anschuldigungen zurück.

Sie vertreten die Auffassung, dass es sich um eine legitime Recherche zu den Umständen eines ungeklärten Todesfalls gehandelt habe.

Journalistin sieht Strafverfahren als Folge ihrer Recherche

Canan Coşkun erklärte während der ersten Verhandlung, sie sei wegen ihrer journalistischen Beschäftigung mit dem Fall zur Angeklagten geworden.

Sie schilderte, dass sie 2019 nach Eynesil gereist sei, um mit Zeugen zu sprechen.

Die dabei gesammelten Informationen habe sie auch mit einem Mitglied einer parlamentarischen Untersuchungskommission geteilt.

Nach ihrer Darstellung habe der betreffende Zeuge freiwillig an einer Rekonstruktion des Geschehens teilgenommen.

Sie bestritt, ihn dazu gezwungen oder eingeschüchtert zu haben.

Auch Dokumentarfilmer Kazım Kızıl erklärte, die Gespräche hätten ausschließlich der journalistischen Recherche und der Vorbereitung einer Dokumentation gedient.

Seine Verteidigung beantragte unter anderem die Berücksichtigung weiterer Sachverständigengutachten.

Zeuge kann sich an wichtige Einzelheiten nicht erinnern

Besonders bemerkenswert waren die Angaben des Zeugen Mürsel Küçükal bei der ersten Verhandlung.

Nach einem Bericht der türkischen Organisation Media and Law Studies Association konnte sich der Zeuge an mehrere Einzelheiten früherer Vorgänge nicht mehr erinnern.

Der Richter las deshalb Passagen seiner früheren polizeilichen Aussagen vor.

Auf die Frage, ob die Journalistin oder der Dokumentarfilmer ihn bei der damaligen Begegnung körperlich festgehalten hätten, erklärte Küçükal, er könne sich nicht erinnern.

Die Verteidigung verwies daraufhin auf Widersprüche zwischen früheren und aktuellen Aussagen.

Der Zeuge soll seine Darstellung der Ereignisse bereits mehrfach verändert haben.

Ob daraus Konsequenzen für die Beweiswürdigung folgen, muss das Gericht entscheiden.

Vater fordert weiterhin Aufklärung des Todes

Auch Şaban Vatan wies den Vorwurf zurück, den Zeugen unter Druck gesetzt zu haben.

Er erklärte, dass er seit Jahren versuche, die genauen Umstände des Todes seiner Tochter aufzuklären.

Seiner Darstellung zufolge habe der Zeuge bestimmte Handlungen bei der damaligen Begegnung aus eigenem Antrieb ausgeführt.

Der Vater kritisierte außerdem die ursprünglichen Ermittlungen und verlangte, offene Fragen zum Tod seiner Tochter erneut zu untersuchen.

Seine Vorwürfe gegen frühere Ermittlungsmaßnahmen sind von den Anschuldigungen im aktuellen Strafverfahren zu unterscheiden.

Die laufende Verhandlung dient zunächst der Klärung, ob sich der Vater und die beiden Medienvertreter gegenüber dem Zeugen strafbar gemacht haben.

Sie ist kein neuer Strafprozess zur Feststellung der Todesursache von Rabia Naz.

Fall wirft Fragen zur Pressefreiheit auf

Das Verfahren betrifft auch die Grenzen journalistischer Recherchen.

Journalisten dürfen grundsätzlich Zeugen befragen, Aussagen dokumentieren und mögliche Fehler behördlicher Ermittlungen untersuchen.

Dabei müssen sie jedoch gesetzliche Grenzen einhalten. Unzulässiger Druck auf Zeugen oder Eingriffe in deren Rechte wären auch bei journalistischen Recherchen nicht gerechtfertigt.

Im aktuellen Fall ist gerade umstritten, was bei der damaligen Begegnung tatsächlich geschah.

Die Beschuldigten bestreiten strafbares Verhalten.

Organisationen, die das Verfahren beobachten, sehen zugleich die Gefahr, dass strafrechtliche Vorwürfe die unabhängige Aufarbeitung eines öffentlich diskutierten Todesfalls erschweren könnten.

Weitere Entscheidung steht noch aus

Bei der ersten Verhandlung am 22. Oktober wurde keine abschließende Entscheidung über Schuld oder Unschuld der drei Angeklagten getroffen.

Die unterschiedlichen Darstellungen müssen im weiteren Verfahren geprüft werden.

Für die Angehörigen bleibt unabhängig davon die Frage nach dem Tod von Rabia Naz Vatan bestehen.

Acht Jahre nach dem Geschehen beschäftigt der Fall damit weiterhin die türkische Öffentlichkeit – diesmal auch wegen der Frage, welche rechtlichen Folgen die Nachforschungen ihres Vaters und unabhängiger Journalisten haben dürfen.