Wem gehören die Rechte an Musik, mit der künstliche Intelligenz trainiert wird? Diese Frage beschäftigt zunehmend amerikanische Gerichte. Am Freitag, 23. Oktober 2026, steht in New York eine weitere Verfahrenskonferenz im Rechtsstreit zwischen Musikunternehmen und dem KI-Musikdienst Udio an. Zu den Klägern gehört Sony Music Entertainment. Der Konzern wirft Udio vor, geschützte Musikaufnahmen ohne entsprechende Erlaubnis verwendet zu haben. Der Ausgang könnte wichtige Folgen für Musiker, Plattenfirmen und Entwickler künstlicher Intelligenz haben.
Gericht beschäftigt sich am Freitag mit dem Verfahren
Vor dem Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York ist für den 23. Oktober um 10 Uhr Ortszeit eine telefonische Statuskonferenz vorgesehen.
Das entspricht 16 Uhr deutscher Zeit.
Zuständig ist Bundesrichter Alvin K. Hellerstein.
Der Termin steht im Zusammenhang mit einer bereits länger laufenden urheberrechtlichen Auseinandersetzung, an der unter anderem Sony Music Entertainment beteiligt ist.
Das Gericht hatte die Konferenz zuvor vom 18. September auf den 23. Oktober verschoben.
Bei der Sitzung sollen organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen besprochen werden.
Eine abschließende Entscheidung über die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ist für diesen Termin nicht angekündigt.
Was ist Udio?
Udio ist ein Dienst, mit dem Nutzer mithilfe künstlicher Intelligenz Musikstücke erzeugen können.
Dafür reichen häufig kurze Texteingaben aus.
Nutzer können beispielsweise einen Musikstil, eine gewünschte Stimmung oder bestimmte Instrumente beschreiben.
Die Software erstellt daraus neue musikalische Inhalte.
Solche Systeme werden mithilfe großer Datenbestände trainiert, um musikalische Strukturen, Rhythmen, Klangfarben und andere Merkmale zu verarbeiten.
Die entscheidende juristische Frage lautet, welche urheberrechtlich geschützten Werke dafür verwendet werden dürfen und welche Genehmigungen gegebenenfalls erforderlich sind.
Sony sieht Urheberrechte verletzt
Sony Music Entertainment und weitere beteiligte Unternehmen werfen Udio vor, geschützte Musikaufnahmen ohne ausreichende rechtliche Grundlage zum Training seiner Technologie genutzt zu haben.
Der Streit betrifft damit nicht allein die Frage, ob KI-generierte Musik einem bekannten Werk ähnlich klingt.
Vielmehr geht es auch darum, ob bereits das Kopieren und Verarbeiten geschützter Aufnahmen für das Training eines KI-Modells eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.
Für die Musikindustrie stehen erhebliche wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel.
Plattenfirmen investieren in Musikproduktionen und besitzen Rechte an zahlreichen Aufnahmen.
Sollten solche Werke ohne Vergütung für kommerzielle KI-Anwendungen genutzt werden dürfen, könnte dies bestehende Lizenzmodelle verändern.
Udio verteidigt seine Position in den laufenden Verfahren und bestreitet, dass aus den erhobenen Vorwürfen die geltend gemachten Ansprüche folgen.
Ob tatsächlich Urheberrechte verletzt wurden, ist gerichtlich noch nicht abschließend geklärt.
Mehrere Plattenfirmen gingen gegen KI-Musikdienste vor
Der Konflikt ist Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung zwischen Musikunternehmen und Entwicklern generativer KI.
Bereits 2024 wurden in den USA Klagen gegen KI-Musikdienste eingereicht.
Daran beteiligten sich unter anderem große Unternehmen der Musikindustrie.
Im Mittelpunkt stand der Vorwurf, dass umfangreiche Bestände urheberrechtlich geschützter Aufnahmen zum Training verwendet worden seien.
Inzwischen haben einzelne Unternehmen Vereinbarungen über eine zukünftige Zusammenarbeit mit KI-Musikanbietern getroffen.
Solche Abkommen können den lizenzierten Einsatz musikalischer Inhalte ermöglichen und neue wirtschaftliche Beziehungen zwischen Rechteinhabern und Technologieunternehmen schaffen.
Sony verfolgt seine Ansprüche gegen Udio weiterhin gerichtlich.
Was bedeutet das für unabhängige Musiker?
Die Diskussion betrifft nicht nur international bekannte Künstler und große Musikunternehmen.
Auch unabhängige Musiker, Komponisten und kleinere Tonstudios könnten von künftigen Entscheidungen betroffen sein.
Sie müssen sich zunehmend mit der Frage beschäftigen, ob ihre Musik für das Training künstlicher Intelligenz verwendet wird und ob ihnen gegebenenfalls Ansprüche auf Vergütung oder Unterlassung zustehen.
Gleichzeitig bietet generative KI neue Möglichkeiten zur Musikproduktion.
Künstler können entsprechende Werkzeuge für Entwürfe, Arrangements und experimentelle Klanggestaltung nutzen.
Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen technischem Fortschritt, wirtschaftlicher Verwertung und dem Schutz kreativer Leistungen.
Welche Regeln gelten in Europa?
Auch in der Europäischen Union wird über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch künstliche Intelligenz diskutiert.
Das europäische Urheberrecht enthält unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für das automatisierte Auswerten von Texten und Daten.
Rechteinhaber können sich in bestimmten Fällen die entsprechende Nutzung vorbehalten.
Hinzu kommen Transparenzpflichten für Anbieter bestimmter KI-Modelle nach dem europäischen KI-Recht.
Die genaue Anwendung dieser Vorschriften wird weiterhin rechtlich diskutiert.
Ein amerikanisches Gerichtsurteil wäre nicht automatisch auf Europa übertragbar, könnte jedoch die internationale Entwicklung von Lizenzmodellen beeinflussen.
Verfahrenskonferenz am 23. Oktober
Bei dem Termin in New York geht es zunächst um den weiteren Ablauf des Rechtsstreits.
Welche Unterlagen noch vorgelegt werden müssen und welche rechtlichen Fragen das Gericht anschließend behandelt, bleibt abzuwarten.
Der Fall verdeutlicht eine grundlegende Herausforderung der KI-Entwicklung: Neue technische Möglichkeiten entstehen häufig schneller, als die damit verbundenen urheberrechtlichen Konflikte endgültig geklärt werden.
Für die Musikbranche geht es dabei nicht nur um einzelne Songs, sondern um die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ihrer zukünftigen Zusammenarbeit mit künstlicher Intelligenz.